Guten Tag ich habe bei einem Auto welches inseriert war ein Angebot abgegeben und der Käufer hat eingewilligt. Ist das jetzt ein rechtmäßiger Kaufvertra? [IMG]http://www.bilder-upload.eu/thumb/bdc2d4-1424728969.jpg" target="_blank" rel="nofollow">[/img] [IMG]http://www.bilder-upload.eu/thumb/bdc2d4-1424728969.jpg" target="_blank" rel="nofollow">[/img]
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Ebay kleinanzeigen Kaufvertrag rechtmäßig ?
23. Februar 2015
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Frage vom 23. Februar 2015 | 22:59
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ebay kleinanzeigen Kaufvertrag rechtmäßig ?
Problem nach Autokauf?
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#2
Antwort vom 24. Februar 2015 | 00:08
Von
Status: Unbeschreiblich (119547 Beiträge, 39739x hilfreich)
Das kann man anhand des Fragmentes nicht beurteilen.
Offenbar fehlt hier zumindest andeutungsweise der ernsthafte Bindungswille des Gegenübers (Nichternstlichkeit der Erklärung/„Scherzerklärung"; siehe § 118 BGB
).
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
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#3
Antwort vom 24. Februar 2015 | 09:05
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
quote:
von Harry van Sell am 24.02.2015 00:08
Offenbar fehlt hier zumindest andeutungsweise der ernsthafte Bindungswille des Gegenübers
Eben!
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#4
Antwort vom 24. Februar 2015 | 09:21
Von
Status: Weiser (16926 Beiträge, 5884x hilfreich)
Nee, hier gibt es ganz bestimmt keinen Kaufvertrag. Ein Vertrag ist ist eine übereinstimmende Willensbekundung 2er Parteien. Hier gibt es keine 2 übereinstimmende Willenserklärungen.
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