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Ebay erwartet von BGH-Urteil mehr Rechtssicherheit

AFP VOM 31.10.2004 | Nachrichten - Vor Gericht | 3598 Aufrufe
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Ebay, BGH, Internet, Versteigerung

- Deutschland-Chef: "Keine Geschäftsveränderung" bei Umtauschrecht

Das Internet-Auktionshaus Ebay-Deutschland sieht dem Urteil des Bundesgerichtshofs zu Kundenrechten gelassen entgegen. "Wir erwarten durch das Urteil mehr Rechtssicherheit", sagte Ebay-Deutschland-Chef Stefan Groß-Selbeck dem "Tagesspiegel am Sonntag". Am Mittwoch entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH), ob Händler, die ihre Waren über Ebay verkaufen, auch weiterhin sämtliche Kundenrechte ausblenden dürfen oder nicht.

Konkret geht es um die Frage, ob Verbraucher, die über die Internet-Plattform kaufen, die Ware innerhalb von 14 Tagen zurückgeben können. Bei Ebay geht das bislang nur bei Festpreisverkäufen, nicht aber bei Versteigerungen.

Er erwarte durch das Urteil keine "Geschäftsveränderung", sagte der Ebay-Deutschland-Chef. Das Urteil werde nur für den gewerblichen Verkauf gelten. Im Übrigen hätten Sofortkäufer schon heute ein Umtauschrecht. Anwälte erwarten dagegen steigende Preise, sollte der BGH das Widerrufsrecht der Kunden bestätigen. Einige Händler würden sich von Ebay zurückziehen, sagte Holger Gaspers von der Düsseldorfer Anwaltskanzlei Strömer dem Blatt. Die verbleibenden Anbieter würden ihre Preise erhöhen, weil sie die Kosten für mögliche Rücksendungen einkalkulieren müssten.

31. Oktober 2004 - 09.49 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2004


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