Ebay beschädigter Artikel

29. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
DonCologne
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)
Ebay beschädigter Artikel

Hallo,
ich und meine Freundin sind am Boden zerstört. Wir wollten uns einen Zeichentablett kaufen (Neuwert 3000€). Haben dementsprechend auf Ebay rumgeschaut und konnten uns für ein Preisvorschlag von knapp 2000€ einen gut erhaltenen Tablet erwerben. Der Verkäufer hatte mit seinen 100 Bewertung keine einzige Negative gehabt und hatte auch die Ware zur Abholung angeboten (ich bin bei Ebay eher vorsichtiger, ich gucke mir die Bewertung an und ob Sie Abholungen anbieten um Betrüger auszuschliessen). Wir haben uns das Tablet zuschicken lassen (kostenloser Versand). Sie war sehr gut eingepackt, an dem Karton außen gabs auch keine Beschädigungen. Als wir das Teil ausgepackt haben, traf uns der Schock. Der Display ist an der linken Seite mit einem Durchmesser von 20-25cm aufgesprungen. Splitter lagen verstreut unter der Papierabdeckung. Wir haben sofort den Verkäufer angeschrieben, ein Problemfall bei Ebay aufgemacht. Der Verkäufer zeigt sich kooperativ, will das mit DHL abklären. Letzten Endes meint er, dass wir uns um die Schadensmeldung kümmern müssen und er sei aus dem Spiel. Dummerweise wurde der Artikel höchstwahrscheinlich nicht extra versichert, da es einen Warenwert von über 500Euro hat. Wir werden uns jetzt um die Schadensmeldung bei DHL kümmern und bei Ebay das Recht auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen. Aber wie sehen unsere Chancen aus? Wir sind Schüler und Studenten, wir können uns diesen ganzen Mist nicht leisten.

1. Sollte DHL einsichtig sein, werden nur 500Euro Schaden zurückerstattet und der Fall ist endgültig geklärt?
2. Wie funktioniert der Käuferschutz bei Paypal (wurde über Paypal gezahlt)?
3. Kann ich noch was anderes machen, außer zivilrechtlich vorgehen?
4. Bin ich schuld, dass ich es nicht extra versichert hab lassen trotz des kostenlosen Versand, den der Verkäufer angeboten hat?
5. Was ist, wenn der Verkäufer beabsichtigt einen kaputten Artikel angeboten hat? Könnte dann nicht jeder einfach so betrügen und sagen, der Artikel war heile?

Danke im Voraus

Problem bei eBay und Co?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Ist der Verkäufer gewerblich oder privat?

Falls privat (was ich vermute):
1. Zuerst muss mal geklärt werden ob die Verpackung ausreichend war oder nicht. Der VK hat hier für einen angemessenen Versand zu sorgen. Eine Versicherung bis zum Wert des Gerätes ist nach Treu und Glauben anzunehmen. Hier hat der VK einen Fehler gemacht der diesen evtl. teuer zu stehen kommen wird. Was soll die Reparatur denn kosten? Zuerst einmal hast du nämlich nur ein Recht auf Schadenersatz, also Reparatur.
2. Paypal ist hier raus. Der VK hat geliefert, alles weitere ist zivilrechtlich zu klären. PP Entscheidungen spielen keine Rolle.
Sollte PP den Betrag erstatten kann der VK natürlich auf Zahlung des Betrages klagen
3. Ja, lieb beim VK Bittebitte sagen
4. Nein, denn man kann durchaus darauf vertrauen, dass solch ein wertiger Gegenstand auch angemessen versichert versendet wird.
5. Klar kann jeder betrügen, aber das muss man dann auch erst mal nachweisen können. Wenn Abholung angeboten wurde, dann ist das aber ein Indiz dafür, dass der Artikel auch heile war.

Signatur:

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#2
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Betrug ist immer möglich, bei der angebotenen Abholung und Splittern im Paket aber doch erstmal eher unwahrscheinlich. Ich hoffe ihr habt auch reichlich Fotos vom Paket und dem Tablet um Schaden und Verpackungsweise belegen zu können.

Als Schüler/Studenten besteht sehr wahrscheinlich ein Anspruch auf Beratungs und Prozesskostenhilfe.

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#3
 Von 
DonCologne
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

1. Wir haben schon beim Hersteller angerufen, es kann 1100Euro aufwärts kosten, je nachdem ob im Inneren noch mehr beschädigt wurde. Wie ist es, wenn der Verkäufer keine Fotos bezüglich des Verpackens vorweisen kann und soll ich die Scherben für die Schadensanzeige so drinnen lassen wie sie momentan daliegen? oder soll ich sie lieber entfernen?
4. Ich habe gelesen, dass der Käufer laut BGB verantwortlich für den Versand ist. Leider wusste ich nicht, dass man teure Sachen ab 500Euro nochmal extra versichern lassen musst. Deswegen werf ich mir ständig vor, dass ich den Fehler gemacht habe.

Auf jeden Fall, vielen Dank für die rasche Antwort

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#4
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Du brauchst die Fotos, nicht der Verkäufer und natürlich lässt du alles wie es ist, oder fährst du nach einem Unfall auch nochmal schnell in die Waschstraße bevor du die Polizei rufst ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DonCologne
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Droid):
Betrug ist immer möglich, bei der angebotenen Abholung und Splittern im Paket aber doch erstmal eher unwahrscheinlich. Ich hoffe ihr habt auch reichlich Fotos vom Paket und dem Tablet um Schaden und Verpackungsweise belegen zu können.

Als Schüler/Studenten besteht sehr wahrscheinlich ein Anspruch auf Beratungs und Prozesskostenhilfe.


Wir haben das Auspacken sogar per Video dokumentiert, dummerweise gabs genau an der Stelle einen Schnitt, wo wir die Papierplane von dem Bildschirm entfernt haben und die Scherben entdeckt haben. Während des Auspackens jedoch, konnte man beim Umdrehen des Tablets bereits die Scherben hören.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DonCologne
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Droid):
Du brauchst die Fotos, nicht der Verkäufer und natürlich lässt du alles wie es ist, oder fährst du nach einem Unfall auch nochmal schnell in die Waschstraße bevor du die Polizei rufst ?


ok, hab ich mir eigentlich schon fast gedacht, aber ich befürchte, dass die Scherben mehr Schaden anrichten können (Kratzer etc.)

Danke ebenfalls für die Antwort

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#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von sugoi2k):
Ich habe gelesen, dass der Käufer laut BGB verantwortlich für den Versand ist. Leider wusste ich nicht, dass man teure Sachen ab 500Euro nochmal extra versichern lassen musst. Deswegen werf ich mir ständig vor, dass ich den Fehler gemacht habe.


Mit Übergabe/Aushändigung endet die Haftung des Verkäufers und das Transportrisiko geht auf den Erwerber über.
Der Erwerber muss hochwertige Dinge nicht extra versichern (lassen) aber dann begnügt er sich mit der eingeschränkten Haftung des Transportunternehmens.
Ich würde das bei der Kaufsumme auch als eigenen Fehler bezeichnen nicht den höher versicherten Versand gegen Zuzahlung vereinbart zu haben.

Deshalb bin ich auch anderer Meinung als "Laie" in der Antwort 1 unter Ziffer 4.

Der Kaufer schuldet was er anbietet. Das war der kostenfreie nicht zusatzversicherte Versand.

Ich vermisse in Deinen Post die eigene Einschätzung zur Qualität der Verpackung.

Berry

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#8
 Von 
Naiima
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 11x hilfreich)

Also grundsätzlich muss der Verkäufer (auch privat) immer für eine ausreichende Verpackung sorgen.
Meiner Erfahrung nach lehnt DHL jegliche Haftung eigentlich immer ab ausser die Ware ist doppelt verpackt worden d.h. Ware gepolstert in Pappschachtel diese muss dann nochmal mit mind. 10-15cm Polsterung zu allen Seiten im Paket selbst gesichert werden (wurde mir telefonisch von DHL so mitgeteilt nachdem ich ebenfalls mal kaputte Ware erhalten hatte).
Der Verkäufer ist für die ordnungsgemäße Verpackung verantwortlich, weiterhin muss der Verkäufer das mit DHL regeln weil er als Versender der Vertragspartner ist.
Er kann die Ansprüche allerdings schriftlich an euch abtreten dann dürft ihr euch mit DHL gerumplagen.
War die Verpackung ausreichend?

-- Editiert von Naiima am 30.06.2017 12:54

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#9
 Von 
Naiima
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 11x hilfreich)

PayPal wird da leider nicht helfen laut deren AGB gilt der Käuferschutz nicht für beim Versand beschädigten Waren.
Aber versuchen (einen Fall öffnen) kann man es sicher mal.

-- Editiert von Naiima am 30.06.2017 13:03

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