Ebay / Warensendung

24. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Fluxkompensator
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Ebay / Warensendung

Hallo zusammen,

ich habe im Dezember einen Artikel über Ebay versteigert und folgende Versandoptionen angeboten:

Entweder abzuholen in xyz oder gegen Aufpreis Versand (2 € Warensendung oder 4,90 € versichertes DHL-Paket).

Den Artikel habe ich nach Erhalt der Überweisung 1 Tag später mit der gewünschten Versandart "Warensendung" losgeschickt.

Nun behauptet der Käufer, er hätte den Artikel nie erhalten und fordert den kompletten Kaufbetrag zurück.

Nachdem ich ihm zähneknirschend die Erstattung des halben Kaufpreises angeboten habe (da ja auch ich einen Verlust zu verzeichnen habe, von der Ebay-Gebühr mal ganz abgesehen), droht er mir nun mit juristischen Schritten.

Wie bewertet Ihr die Sachlage?

Vielen Dank und freundliche Grüße



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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

quote:
Wie bewertet Ihr die Sachlage?

Hast du gewerblich verkauft, komplett dein Verust.

Hast du privat verkauft, gibt es zwei Möglichkeiten:
1) DU hast einen Zeugen, der vor Gericht aussagen würde, dass er gesehen hat wie du den Artikel verpackz hast, die korrekte Anschrift notiert hast und die Sendung abgegeben hast (Ein gefälligkeitszeuge würde bei Gericht recht schnell auflaufen, nur mal so erwähnt). Dann hast du eigentlich gewonnen.

2) Du hast keinen Zeugen, dann hast du eigentlichverloren, da du den Versand beweisen müsstest!

Du wirst ja jetzt selber wissen, wie die Lage bei dir is...




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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16556 Beiträge, 9319x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Wie bewertet Ihr die Sachlage? <hr size=1 noshade>


Kurz:

Bei gewerblichen Verkäufern haftet der Verkäufer für Verluste auf dem Postweg.

Bei privaten Verkäufern haftet der Verkäufer für Verluste auf dem Postweg NICHT. Aber den Beweis, dass die Ware überhaupt abgeschickt wurde, muss auch ein privater Verkäufer erbringen. Kann er das nicht, haftet er doch.



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#3
 Von 
Fluxkompensator
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

ja, ich bin privater Verkäufer, worauf ich auch explizit hinweise bei den Auktionen. Nachweisen per Beleg kann ich den Versand bei der Warensendung nicht, da es ja keine zurückverfolgbare Sendung ist und ich keinen entsprechenden Beleg habe. Meine Freundin war aber definitiv dabei als ich meine Pakete gepackt habe und sie war auch mit mir in der Post, wo ich sie abgegeben habe.

Ich kann ja auch den Ärger des Käufers nachvollziehen. Würde mir nicht anders gehen. Aber ich persönlich bin mir des Risikos bwusst und würde bei einem Warenwert von 50€ automatisch den Paketversand wählen...und sein Kommentar, "Sendungen der Deutschen Post kommen IMMER an" kann ich so nicht stehen lassen...dafür habe ich schon zu oft das Gegenteil erlebt... ;-)

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Wenn du den Versand nicht nachweisen kannst, dann sieht es eher schlecht für dich aus.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Fluxkompensator am 26.01.2015 09:37

Meine Freundin war aber definitiv dabei als ich meine Pakete gepackt habe und sie war auch mit mir in der Post, wo ich sie abgegeben habe.

Dann wäre sie eine Zeugin, denn sie kann den Versand bezeugen

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"Skype: radfahrer999 123recht.net"

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#6
 Von 
Fluxkompensator
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Heißt für mich auch: ab sofort biete ich nur noch Paketversand an...

Danke für Eure Infos. Mal schauen, wie es weitergeht...

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Meine Freundin war aber definitiv dabei als ich meine Pakete gepackt habe und sie war auch mit mir in der Post, wo ich sie abgegeben habe.


Und sie kann auch bezeugen, welches Paket an wen addressiert war? Und daß du auch kein Paket vertauscht haben kannst? Das wäre wohl eher unglaubwürdig.

quote:
Heißt für mich auch: ab sofort biete ich nur noch Paketversand an...


Als privater VK sollte man *immer* versichert versenden. Alles andere lädt Betrüger geradezu ein.

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#8
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

man liest immer, das man als VK den Versand auch beweisen muß.
Gibt es denn ein Urteil, wo ein VK schuldig gesprochen wurde, weil er wunschgemäß unversichert verschickt hat? Und dies nicht "beweisen" konnte (ist nun mal so bei unversicherten Versandformen!)

Für einen VK spricht ja z.B., wenn er versicherten Versand angeboten hat, alle anderen Waren bislang auch unversichert ankamen etc.

Muß nicht genauso der K "beweisen", das er nicht bekommen hat?
Das die Ware nicht aus einem Briefkasten entwendet wurde?

Das kann er ja genauso wenig ....


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" "

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#9
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Ne, Verurteilen tut einen hier nur eBay. Denn die lassen eine Rote Bewertung stehen. Selbst wenn man den Versand dank internetmarke beweisen kann.
(Wie beweist man den Versand mit Internetmarke... Man kann diese Marke zur Erstattung beantragen. Wenn einem dann die Post schreibt, dass die Sendung gescannt worden ist und deswegen nicht erstattet werden kann, ist bewiesen, dass die Sendung aufgegeben wurde.)

Also bleibt einem als Privater nur abzuwägen, was einem ein Tadelloser eBay Bewertungsprofil wert ist.


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" "

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Fluxkompensator
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Oh mann...hatte in knapp 13 Jahren Ebay bislang noch nicht viele Beschwerdefälle...dieser hier fällt da schon etwas aus der Rolle...
würde es um 5-10 € gehen, hätte ich vermutlich schon den kompletten Betrag überwiesen, auch wenn ich meine Pflicht erfüllt habe. Aber bei über 50 € sehe ich das irgendwie nicht ein. Zumal mir der Käufer direkt mit seiner ersten Mail indirekt Betrug unterstellt hat....

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