Ebay Ware unbrauchbar wegen Geruch

28. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
nsy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Ware unbrauchbar wegen Geruch

Hallo zusammen,
ich habe vor einigen Tagen ein Staubsauger (Beutellos) aus eBay, aus einen Privatverkäufer bestellt. Heute habe ich es bekommen.

Problem ist, wenn eingeschaltet stinkt er unerträglich. Ich habe es nur für 20 Sekunden eingeschaltet gelassen und jetzt nach 3 Stunden mit geöffneten Fenstern ist der Geruch immer noch da.

Ich habe ein bisschen im Internet recherchiert und gefunden, dass der Geruch aus Bakterien kommt, die sich im Staubsauger vermehren. Um das zu vermeiden muss man niemals den Filter oder andere Teile nass ins Gerät montieren.

Habe den Staubsauger aufgemacht - alles war nass - Filter, Staubbehälter, sogar im Staubsauger drin war noch Wasser mit Putzmittel(Schaum).

Alle Teile der Staubsauger - Schlauche, Düsen stinken zu viel - am meistens aber das Gerät selbst, was es am Ende ubrauchbar macht und sogar potentiell gesundheitsschädig. Ich hatte als kind Asthma und Stauballergie und fürchte mich, dass es für mich riskant ist den Staubsauger zu benutzen.

In der Beschreibung der Auktion stand es, dass der Staubsauger voll funktionsfähig ist, was tatsächlich falsch is wegen des Gestanks. Außerdem war dieser Defekt nirgendwo erwähnt.

In der Auktion stand es auch aber, dass es sich um ein Privatverkauf handelt, ohne Rückgabe oder Garantie. Meine Frage ist kann man die Ware trotzdem wegen der obengenannten Gründen zurückschicken und eine Geldrückgabe verlangen?

Mit freundlichen Grüßen
N.V.

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-- Editiert nsy am 28.11.2014 20:36

Problem bei eBay und Co?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

Hallo, was hat der Geruch mit der Funktion zu tun?

Wäre es ein Neugerät vom Händler dann wäre das sicher ein Grund zur Bemängelung.

Allerdings bei einem gebrauchten Sauger sollte immer mit Milben und Bakterien ggf. sogar mit Pilzsporen zu rechnen sein. Auch Tierhaare sind Möglich.

Am Besten mal die Auktionsnummer einstellen.

Es gibt im Internet ettliche Tipps wie man dagegen vorgeht.

quote:
Ich hatte als kind Asthma und Stauballergie und fürchte mich, dass es für mich riskant ist den Staubsauger zu benutzen.


Dann verstehe ich es eh nicht warum man dann keinen Neuen kauft.



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"Gruss Fulgora
Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu der o.G. Sache"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120338 Beiträge, 39878x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>In der Beschreibung der Auktion stand es, dass der Staubsauger voll funktionsfähig ist, was tatsächlich falsch is wegen des Gestanks. Außerdem war dieser Defekt nirgendwo erwähnt. <hr size=1 noshade>

Der Staubsauger ist offenbar voll funktionsfähig, ein Defekt liegt augenscheinlich auch nicht vor.

Bleibe nur noch der Mangel bezüglich des Geruchs.

Hier müsste man mindestens beweisen, das dieser Mangel bereits bei Gefahrenübergang vorgelegen hat.



Hat der Verkäufer die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

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