Ebay-Verleumdungsklage von Verkäufer

9. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Score
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay-Verleumdungsklage von Verkäufer

Hi Folks!

Habe folgendes Problem:
Ich habe bei ebay per Sofort-Kauf eine Hardwarekomponete mitte Dezember erstanden. Als ordentlicher Käufer habe ich natürlich schnellstmöglich nach Erhalt der Email mit den Konto-Daten überwiesen. Aber seit dem kam keine Ware. Bis heute nicht. Natürlich bin ich nach 2 Wochen stutzig geworden und hab dem VK mehre Email mit der Aufforderung geschickt, mir doch bitte die Packetnummer durchzugeben. Aber leider gab es keinerlei Reaktionen auf meine Bitten. Ausser der einen Mail, das der Artikel versandt worden ist. Ohne die Packetnummer mit anzugeben. Naja, irgendwann hab ich dann diese Mail geschrieben, weil es mir zu bunt wurde:

Hallo Herr Sowieso,

ich bin jetzt langsam am Ende meiner Geduld. Wieso antworten Sie nicht auf meine Mails? Wie oft muss ich Sie noch nach der Packetnummer fragen? Ich komm mir irgendwie beschissen von Ihnen vor. Sollten Sie sich nicht bis heute abend bei mir gemeldet haben (ICQ xxxxxxx oder per Mail), werde ich Sie Negativ bewerten, Sie bei ebay anzeigen und den Vorgang an meinen RA weitergeben.

Mfg
icheben

Wie man sich denken kann, kam keine Antwort darauf. Also ich dann rein ins ebay und den Verkäufer negativ bewertert.

Reagiert nicht auf Mails! Keine Kontaktadr.-->Scheinfirma? Geld weg/0 Ware! Pfui

Dazu muss man wissen, das der Verkäufer ca. 2000 Bewertungen hat, natürlich auch mit negativen dabei, also so ca. 98% pos.

Nunja, um fortzufahren, bekamm ich eine Mail mit folgenden Inhalt:

gegen den kopienempfänger dieser mail haben wir strafanzeige wegen verleumdung gestellt.
der artikel wurde am XX.XX.03. als postpaket versandt, absendebeleg liegt als beweis vor.
zusätzlich gehen wir zivilrechtlich vor, und bitte, die von diesem user völlig haltlose bewertung zu löschen, damit der einzuklagende schaden nicht noch grösser wird.

Ok, und nun fängt die Sache an zu dampfen. Nachdem ich mehere Käufer mit den selben Problemen angeschrieben habe, bin ich heute an seine Telefonnumer gekommen und habe ihn angerufen.
Kurzum, er hat die Sache seinem Anwalt übergeben, der gemeint hätte, das ich jetzt eine Verleumdungsklage hätte und noch dazu eine Gewinnverlustpipapo-Schadensersatzklage in Höhe von 5000 Euro wegen meiner negativen Bewertung und dem daraus resultieredem ausgefallenen Umsatz.
Und dann hat er aufgelegt.
Ok, 5000 Euro hab ich jetzt nicht als armer, nichtübernommener AZUBI, also meine Frage, was nun? Wenn man nichtmalmehr seine Meinung in Bewertungen sagen darf, erübrigt sich doch das Bewertungssystem. :( :( :(

Hoffe, das mir irgendwer noch Mut machen kann. Danke.

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Score
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso, er hat auch noch gemeint, das das Packet zurückgekommen ist, weil die Annahme verweigert wurde oder ich es nicht abgehohlt hätte...Das stimmt natürlich nicht, den wie gesagt bin ich arbeitslos und sitze im moment seit anfang dezember zu hause rum.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jannyelli
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo,

um welchen Betrag geht es hier ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Score
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

ca. 160 Euro...also soviel hab ich bezahlt. Und der VK hat viele SK-Autionen drinnen, alle mit Summen zw. 50-140 Euro.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jannyelli
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo,

wie Du schreibst, hast Du die Ware kurz
vor Weihnachten per Sofort-Kaufen gekauft.

Und da musste einen doch schon klar sein, das der Versand durch die Feiertage ggf. ein bisschen länger dauert.

Das sich der VK auf Deine Mails nicht reagiert hat, ist zwar keine feine Art, aber Deine Mail an den VK ist ja nun auch nicht von schlechten Eltern.

Du hättest Deine Bewertung bei e-Bay nicht so schnell abgegeben dürfen und die ist ja auch „nicht ohne“ !

Der VK behauptet, er habe die Ware abgeschickt und Du hättest die Ware nicht angenommen.

Das ist der Punkt, den man genau klären muss und da ich sprichwörtlich ein Laie bin, wird Dir sicher Jemand anderes
besser helfen :) !


-----------------
"J.M."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Score
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe meine Bewertung erst abgegeben, nachdem ich ihn schriftlich zu einer antwort aufgefordert hatte

ich bin jetzt langsam am Ende meiner Geduld. Wieso antworten Sie nicht auf meine Mails? Wie oft muss ich Sie noch nach der Packetnummer fragen? Sollten Sie sich nicht bis heute abend bei mir gemeldet haben (ICQ xxxx oder per Mail), werde ich Sie Negativ bewerten, Sie bei ebay anzeigen und den Vorgang an meinen RA weitergeben.

das war dann die mail nachdem ich negativ bewertet hatte und ich meine anzeige abbekommen hatte:

Hallo X,

wieso muss das soweit kommen? Ich habe Sie in 3 Mails um die Paketnummer gebeten, die auf Ihrem Absendebeleg stehen sollte. Wieso haben Sie nicht reagiert? Wär doch nicht allzuschwer gewesen. Ich will Ihnen ja keine Schuld zuweisen,die Post ist ja auch nicht das allerbeste. Wir hätten die ganze Angelegenheit auch telefonisch regeln können. Leider war das mit der negativen Bewertung meine einzige "verzweifelte" Möglichkeit, an Sie herranzutreten. Nun mein Vorschlag zur Güte: Wir telefonieren, Sie geben mir die Packetnummer, und ich organisiere, das die neg. Bewertung verschwindet. Also, rufen Sie mich unter xxxx an oder schicken Sie mir eine Mail mit Ihrer Tel-Nummer.

soweit also...die bewertung habe ich dann auch nicht am abend gemacht, sondern erst am nächsten tag gegen mittag...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Es kommt vor, daß die Post ein Paket zurückschickt, und behauptet, es sein nicht abgeholt worden, dabei ist der Empfänger nie benachrichtigt worden. Ist mir als Verkäufer auch schon passiert.

Wie auch immer, Sie hätten dem Verkäufer ordnungsgemäß eine angemessene Frist zur Lieferung setzen müssen, statt ihm diese dreiste Drohmail zu schicken. Vielleicht können Sie es sich als Arbeitsloser nicht vorstellen, aber gerade in Firmen sitzen die Leute oft nicht den ganzen Tag da und warten auf Ihre Nachricht, daß Sie "bis heute abend" eine Antwort verlangen.

Die Paketnummer hätte Ihnen übrigens nichts genutzt, weil ja nur der Versender des Pakets bei der Post nachforschen lassen kann, er kann Ihnen höchstens die Ersatzansprüche abtreten.

Wie auch immer, Ihre Bewertung war voreilig und unangemessen. Man sollte die Bewertung erst nach Klärung aller Meinungsverschiedenheiten abgeben, und Sie können für Ihre Bewertung haftbar gemacht werden. Eine Firma als "Scheinfirma" zu bezeichnen könnte schon evtl. Verleumdung sein. Inwieweit die angekündigte Schadensersatzforderung der Firma berechtigt ist, wird sich zeigen. Dabei steht Ihnen ja der Rechtsanwalt zur Seite, den Sie laut Ihrer Mail sicher inzwischen beauftragt haben.

Abschließend: Selbstverständlich haben Sie immer noch den Anspruch an die Firma auf die Zusendung der Ware.

Bear

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Kasche
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Nur mal meine Meinung an Baer + "J.M."

Komisch ist nur , dass Verkäufer nie Zeit haben auf Mails zu Antworten, aber dann auf einmal reichlich Zeit finden, sich bei einer negativen Bewertung oder Nichtzahlung an ihren Anwalt oder Inkasso zu wenden. Wenn ich einen Laden aufmache,muss ich halt Kundenservice mit einrechnen. Das der Verkauf in der Regel vor Weihnachten zunimmt, ist doch wohl bekannt, und kann durch Aushilfen abgedeckt werden.

"Der Kunde soll immer schön Vorkasse zahlen,aber bitte zack,zack....das Geld hat man dann ja schon mal sicher, und mit dem Rest schauen wir dann mal wann Zeit dafür ist."

Vielleicht sollte Ebay das "Vorkasse-Geschäft" allgemein unterbinden, und durch ein sicheres Zahlsystem, Nachname oder Lastschrift ersetzen.

Beste Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

@Kasche

Das trifft auf viele Verkäufer sicher zu, aber in diesem Fall hat sich der Verkäufer gemeldet und geschrieben, daß die Ware unterwegs ist. Er hat auch nicht wochenlang mit dem Versand gewartet, sondern es ist bei der Post was schiefgegangen, sowas kommt halt vor.

Kommt die Ware dann nicht an, sollte der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.

Wer wie hier eine Mail schreibt "melden Sie sich bis heute abend, sonst schalte ich meinen Anwalt ein", muß damit rechnen, daß auch die Gegenseite ihren Anwalt beauftragt. Ich bin selbst hauptsächlich Käufer bei ebay, doch ich kann nur den Kopf schütteln, wenn jemand wie Score mit dem Anwalt droht, dem Verkäufer eine unsachliche negative Bewertung reinwürgt und sich dann wundert, daß das tatsächlich rechtliche Folgen nach sich zieht.

Ich verstehe, wenn Sie sich über miese Verkäufer bei ebay ärgern, geht mir genauso, aber hier geht es doch um einen konkreten Fall, zu dem ich mich geäußert habe.

Grüße
Bear

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Campagnolo
Status:
Praktikant
(889 Beiträge, 30x hilfreich)

Kann ich nur bestätigen das die Post und auch der DPD, die Sendungen zurückschicken, mit dem Vermerk: unbekannt verzogen bzw. Empfängeradresse nicht korrekt.

Hat diesen Fall je 1x und jedes mal hatte ich dem Verkäufer die Hölle heiss gemacht.
Die Beträge waren zwar gering, aber man ärgert sich eben doch.

Gerade aber Powerseller oder Verkäufer die so 1-2 Bewertungsseiten am Tag erhalten, schreiben so gut wie nie.
Ich tippe mal so auf 50-100 Mails am Tag plus diverser Anfragen.
Ich übe mich auch seitdem in Geduld.
Wie die rechtliche Seite des verkäufers in diesem Fall aussieht weiß ich auch nicht, interessiert mich aber brennend.

Gruß
Campa

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Score
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@Bear

Was soll man dem VK den noch für Fristen setzten, wenn ihm doch sowieso alles egal ist und er nicht auf Emails reagiert? Trotzdem das er ein Power-Seller ist, hat man doch irgendwo Anspruch, in seinen Belangen ernst genommen zu werden. Zumal er als VK ja auch hätte schreiben können: Kein Problem, ich forsche mal nach wo das Packet ist, Kunde ist König usw., nachdem er ja hätte erkennen müssen, das da was mit der Versendung nicht geklappt hat.

QUOTE: "Vielleicht können Sie es sich als Arbeitsloser nicht vorstellen, aber gerade in Firmen sitzen die Leute oft nicht den ganzen Tag da und warten auf Ihre Nachricht, daß Sie "bis heute abend" eine Antwort verlangen."

Das ich arbeitslos bin im Moment, hat rein garnichts damit zu tun, das ich nicht weiss, wie es in einem Geschäft zu geht. Weil gearbeitet hab ich während meiner Ausbildung mehr als genung. Tut mir leid, aber der Satz ist irgendwie unpassend an dieser Stelle. Aber belassen wir es dabei :)

Score

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ich wollte Sie nicht beleidigen. Vielleicht war meine Formulierung unfair und ich entschuldige mich hiermit dafür. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, daß eine Frist "bis heute abend" unangemessen ist und Sie dann nicht gleich eine negative Bewertung abgeben sollten.

Sicher hat der Verkäufer nicht optimal mit Ihnen kommuniziert. Doch Ihr Anspruch besteht auf Lieferung, nicht auf Mitteilung einer Paketnummer, die Ihnen sowieso nichts nützt. Das Risiko des Versands trägt der (gewerbliche) Verkäufer.

Das nächste mal wäre eine höfliche (!) Mail sinnvoll, in der Sie schreiben, daß Sie die Ware immer noch nicht erhalten haben und daß Sie eine Frist zur Lieferung setzen (vielleicht so 7-10 Tage später). Das sollten Sie auch jetzt machen, falls Sie die Ware immer noch nicht erhalten haben.

Sie sollten nur mit dem Anwalt drohen, wenn Sie bereit sind, ihn auch wirklich zu beauftragen. Es ist mir wirklich auch schon passiert, daß ich ein Paket zurückerhalten habe, weil der Käufer es nicht abgeholt hätte. Er hat aber gar keine Benachrichtigung bekommen, und ein gleichtzeitig geschicktes zweites Paket war angekommen (es waren viele Zeitschriften, die zu schwer für ein Paket waren). Wahrscheinlich hat die Post es einfach vergessen auszuliefern oder es war dem Ausfahrer zu schwer.

Fast alle Schwierigkeiten mit ebay-Transaktionen lösen sich auf, wenn man es ruhig angehen läßt, höflich bleibt und eben auch mal ein paar Tage auf eine Antwort warten kann. Dinge, die man diese Woche noch braucht, kauft man besser im normalen Handel.

Bear

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Score
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigung angenommen, hab das aber auch nicht als böse empfunden. Egal. Sie meinen also, ich sollte weiterhin auf die Lieferung bestehen, trotzdem ganzen Debakel? Also mir kommt das so vor wie das sprichwörtliche "Öl ins Feuer giessen". Naja, abwarten und Tee trinken...vielleicht lande ich ja in einiger Zeit bei den Fernsehrichtern von RTL & Co. :)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Sie können natürlich auch (bei einem gewerblichen Verkäufer) vom Kauf zurücktreten und das Geld zurückfordern. Sie möchten doch sicher nicht einfach auf das Geld verzichten, das Sie ihm bereits überwiesen haben?

Bear

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Franziskaner
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 28x hilfreich)

@ score: Wer solche Mails wie Du formuliert, muss sich nicht wundern, wenn dann der Verkäufer auch etwas aggressiver wird. Ich empfinde Dein Verhalten als unangemessen und überzogen. Gerade um Weihnachten rum läuft bei Post und Co. alles etwas langsamer ab und man setzt jemandem nicht die Frist "heute abend" oder "übermorgen"... Hattest Du keine Weihnachtsferien? Na also...

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

@ Franziskaner
Nein, er hatte keine Weihnachtsferien!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Jannyelli
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo,

ich schließe mich der Meinung vom "von Franziskaner" und Gesil (!) an !

Um nicht noch mehr Öl ins Feuer zu gießen, würde ich den VK ggf. eine Mail schicken, wo ich das Verhalten entschuldige und versuche die „derbe negative Bewertung“ bei e-Bay
rückgängig zu machen, was kein Problem sein dürfte ! (...Leute kommt jetzt nicht mit der Geschichte...das das nicht möglich ist......es ist möglich !)

Mit diesem Friedensangebot....VK schickt die Ware bzw. Geld retour und Du / Käufer kümmerst Dich um die Löschung, damit kann
wohl jeder leben :) !





-----------------
"J.M."

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

@ Jannyelli
Ich hab doch zum Fall gar keine Meinung, sondern den Franziskaner nur daraufhin gewiesen, dass Score keine Weihnachtsferien hatte :)

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Score
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@ "J.M."

lesen Sie doch bitte mal meinen tread auf seite eins, und zwar den von
Score - 09.01.2004 17:23:07
Ich kann/konnte demnach damit leben. Und die Löschung ist Möglich mit einem Formular, das Käufer/verkäufer unterschreiben müssen und das dann an Ebay geht...

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Score, ich wünsche Ihnen, daß Sie sich mit dem Verkäufer gütlich einigen können. Wenn Sie von sich aus als erstes die Löschung der negativen Bewertung erreichen, hat der Verkäufer schon einen Hebel weniger, um gegen Sie vorzugehen.

Bear

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Jannyelli
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 36x hilfreich)

An Gesil:

Ich schließe mich u.a. der Meiunung
an, das er keine Ferien hatte !

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Score
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Als Abschluss:
Ente gut, Alles Gut!

Konnte mich letztendlich mit dem VK einigen...schade, das es bei ebay immer gleich auf die harte tour kommen muss, egal von welcher Seite. Letztendlich ist ebay ja nichts weiter als ein virtueller Flohmarkt. Nur das ich mir hier nie vorstellen würde, mit meinem RA entlangzuflanieren :)
Ich will hier auch nochmal allen Danken, die sich an diesem Tread beteiligt haben.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.759 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen