Ebay Verkauf über England nach Russland

4. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
brothert
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Ebay Verkauf über England nach Russland

Hallo,
wir haben einen Teller nach Russland verkauft. Beim Verkauf haben wir gefragt ob der Teller versichert oder unversichert versandt werden soll. Nachdem wir nichts gehört haben wurde der Teller per Päckchen (unversichert) versendet. Wohl wissend dass der Transport auf Risiko des Käufers geht.

Teller gleicher Art mit identischer Verpackung haben wir bereits mehrmals erfolgreich ins Ausland versandt.

Der Käufer aus Moskau ist über eBay England angemeldet und hat den Teller erworben. Nun ist der Teller scheinbar zerbrochen angeliefert worden.

1) Ebay Deutschland teilte uns mit, dass sie nicht zuständig seien, sondern die Engländer.
2) Von Ebay England gibt es keine Kontaktmöglichkeit.
3) Wir konnten über Ebay Deutschland eine Tel. von Ebay England ermitteln.
4) hier teilte man uns mit, dass man entschieden hätte, dass wir für den Schaden aufkommen müssen, wenn die Ware nicht innerhalb 10 Tagen zurückgesendet wird.
5) Die Ware ist nicht innerhalb von 10 Tagen bei uns eingetroffen. Trotzdem hat man den Betrag auf unserem Paypal Konto geblockt und beharrt bis dato auf die Zahlung.

Hat jemand eine grobe Idee, wie zu Verfahren ist ?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Wohl wissend dass der Transport auf Risiko des Käufers geht.


Daß eBay im Rahmen des Käuferschutzes dem VK mehr abverlangt als der gesetzliche Standard, war dir nicht klar?

quote:
Ebay Deutschland teilte uns mit, dass sie nicht zuständig seien, sondern die Engländer.


Wenn der Verkauf über ebay.de stattfand, ist auch eBay Deutschland zuständig.



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
brothert
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

hallo, habe mittlerweile herausgefunden, dass wahrscheinlich ebay England zuständig ist

Käuferschutzfällen werden in dem Land bearbeitet, wo der Kauf stattfand

Im Vorliegenden Fall wurde der Kauf über EBay England getätigt. Wir als Verkäufer waren bei EBay Deutschland.


vgl.:
http://community.ebay.de/t5/News-f%C3%BCr-gewerbliche-Verk%C3%A4ufer/Verk%C3%A4uferschutz-und-mehr/td-p/1416836

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

also ich sehe die Problematik hier eher etwas anders gelagert. Egal welches EBAY hier die Zuständigkeit hat, die wichtigere Frage ist, welchen Versand hattest du in deinem Angebot denn angegeben? Hast du dort versicherten Versand angegeben, oder unversicherten, bzw beide Möglichkeiten dem K zum auswählen gegeben?

Wenn du in deinem Angebot nur versicherten Versand angebopten hattest, dann wärst du auch zu einem versicherten Versand ins Ausland verpflichtet, egal ob vom K eine ANtwort auf deine Frage kam mit der Versandart.

Daher sollte erstmal die Frage der Versandart die du im Verkaufsangebot angeboten hattest geklärt sein...

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Ich würde mir erst einmal ein Foto von dem zerbrochenen Teller schicken lassen.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
brothert
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:
also ich sehe die Problematik hier eher etwas anders gelagert. Egal welches EBAY hier die Zuständigkeit hat, die wichtigere Frage ist, welchen Versand hattest du in deinem Angebot denn angegeben?


Hallo,
wir hatten "unversicherten Versand" inseriert. Es bestand im Inserat keine andere Bestellmöglichkeit.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Hallo,
wir hatten "unversicherten Versand" inseriert. Es bestand im Inserat keine andere Bestellmöglichkeit. <hr size=1 noshade>



Wenn ich das richtig zwischen den Zeilen heraus gelesen habe, seid ihr gewerblicher Verkäufer? Ist denn § 474 II BGB bekannt?

Dann würdet ihr das Transportrisko tragen, wenn es stimmt, daß die Ware kaputt ankam.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
brothert
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn ich das richtig zwischen den Zeilen heraus gelesen habe, seid ihr gewerblicher Verkäufer? Ist denn § 474 II BGB bekannt?
Dann würdet ihr das Transportrisko tragen, wenn es stimmt, daß die Ware kaputt ankam.
<hr size=1 noshade>


wir sind Privatanbieter
Wir = meine Frau verkauft Ihre Sachen bei eBay + ich, darf es dann ausbaden wenn es schief geht.
:-)

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
brothert
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

... es handelte sich um einen GEBRAUCHTEN Rosenthal Sammler Teller. WIr hatten den ganzen Schrank voll ...


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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
wir sind Privatanbieter



Dann ist so weit alles klar.

PP wird dem Käufer das Geld wieder gut schreiben, der schuldet es euch dann. Klagen müsstet ihr warscheinlich in Russland, da ist dann spätestens Stillstand der Rechtspflege.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Auch bei einem versicherten Versand wird sich DHL oder ein sonstiger Anbieter auf unzureichende Verpackung zurückziehen. Nur mal so zu der Überlegung was euch eine andere Versandart bringen würde. Nämlich nix.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Ich würde mir erst einmal ein Foto von dem zerbrochenen Teller schicken lassen.


Was bringt's? Der K hat Teller und Geld, der VK hat keines von beidem. Warum sollte der K hier noch irgendwas tun? Er sitzt in Russland und weiß, daß man ihm da de facto nichts kann.

quote:
Auch bei einem versicherten Versand wird sich DHL oder ein sonstiger Anbieter auf unzureichende Verpackung zurückziehen. Nur mal so zu der Überlegung was euch eine andere Versandart bringen würde. Nämlich nix.


Das *kann* der Versender natürlich tun, aber das müßte er dann im Streitfall beweisen.

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