>Ebay Verkauf jetzt will er Schadensersatz
"Wollte das motorrad von meinem Vater Verkaufen"
Durch den
Kaufvertrag hast Du Dich verpflichtet, dem Käufer "das Motarrad zu übergeben" ( = den Besitz zu verschaffen ) sowie das Eigentum an dem Motorrad zu verschaffen.
Diese Leistung ist durch die Zerstörung nicht mehr möglich; und möglicherweise war sie bereits bei Vertragsschluß nicht möglich ( weil Du über das Eigentum am Motorrad überhaupt nicht verfügen konntest ). Das hätte allerdings nicht das wirksame Zustandekommen eines Kaufvertrags verhindert:
§ 311a BGB:
"Der Wirksamkeit eines Vertrags steht es nicht entgegen, dass der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten braucht und das Leistungshindernis schon bei Vertragsschluss vorliegt.
Der Gläubiger kann nach seiner Wahl
Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz seiner Aufwendungen in dem in § 284 bestimmten Umfang verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner das Leistungshindernis bei Vertragsschluss nicht kannte und seine Unkenntnis auch nicht zu vertreten hat. § 281 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 5 findet entsprechende Anwendung."
Meines Erachtens hat es ein Verkäufer zu vertreten, wenn er an der Erfüllung eines Motorrad-Kaufvertrags, d.h. an der Verschaffung von Besitz und Eigentum am Motorrad dadurch gehindert ist, daß a) das Motorrad, über das der
Kaufvertrag geschlossen wurde, im Eigentum seines Vaters steht und b) von seinem Vater "entsorgt" / "zerstört" wurde.
Zu vertreten sind Vorsatz und Fahrlässigkeit: und wenn der Verkäufer keine Vorkehrungen trifft, durch die ein Zersägen des Kaufgegenstandes vor Auslieferung verhindert wird, so hat er die übliche Sorgfalt vermissen lassen = fahrlässig gehandelt; wenn er zudem weiß, daß er zum Zeitpunkt der Übergabe nicht Eigentümer der Kaufsache sein wird, und mithin seinem Käufer nicht das Eigentum verschaffen können wird, dann hat er sich sogar Vorsatz vorwerfen zu lassen, was ein Leistungshindernis anlangt.
M.
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von Mirk am 18.03.2010 12:54
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