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Ebay Verkauf jetzt will er Schadensersatz

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>Ebay Verkauf jetzt will er Schadensersatz

quote:
Im Prinzip musst du jetzt ein Mopped, genau wie du es beschrieben hast besorgen und es dem Käufer für den im Vertrag vereinbarten Preis zu übergeben.


Worin soll das denn begründet sein? Die Kaufsache ist untergegangen = nachträgliche Unmöglichkeit. Nur wenn der Verkäufer diesen Untergang zu vertreten hätte, müsste er u. U. Schadensersatz leisten. Wenn es sich um einen Schrotthaufen gehandelt hat, könnte der Käufer allenfalls auch wieder einen Schrotthaufen kaufen. Und nur wenn er dafür mehr bezahlt hätte, könnte er das, was er mehr bezahlt hätte, die Differenz, als Schadensersatz geltend machen.

Der Verkäufer muss gar nichts mehr tun. Insbesondere handelt es sich um eine Stückschuld, um ein ganz bestimmtes Moped. Und um kein anderes.

§ 275 BGB
Ausschluss der Leistungspflicht

(1) Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.

(2) Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht. Bei der Bestimmung der dem Schuldner zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob der Schuldner das Leistungshindernis zu vertreten hat.

(3) Der Schuldner kann die Leistung ferner verweigern, wenn er die Leistung persönlich zu erbringen hat und sie ihm unter Abwägung des seiner Leistung entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse des Gläubigers nicht zugemutet werden kann.

(4) Die Rechte des Gläubigers bestimmen sich nach den §§ 280, 283 bis 285, 311a u

Wenn das Moped zerlegt und entsorgt wurde, kann keiner mehr leisten = die Leistung ist unmöglich. Der Verkäufer wird von seiner Leistung frei. Es kann allenfalls nur um Schadensersatz gehen.





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-- Editiert am 17.03.2010 08:42


von bogus1 am 17.03.2010 08:40
Status: Unsterblich (4450 Beiträge)
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>Ebay Verkauf jetzt will er Schadensersatz
Gut ich sehe das wahrscheinlich verquerter, aber bevor ich mich in die Situation begebe das ich das ich einen finanziellen Nachteil erleide, das würde ich ja wenn ich einen Ersatzteilträger evtl. teuerer beschaffen müsste.

Denn dann würde ich höchstwahrscheinlich auf der Differenz (welche ja dem einzufordenden Schadenersatz entspricht) sitzenbleiben. Daher gebe ich lieber dem Verkäufer die Möglichkeit anderweitig Ersatz zu besorgen.

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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"


von Fulgora am 17.03.2010 21:25
Status: Philosoph (704 Beiträge)
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>Ebay Verkauf jetzt will er Schadensersatz
moin,

gibt es keine möglichkeit mit der digicam zum schrottplatz zu fahren und sein glück zu versuchen?



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Im ewigen Gedenken."


von guest-12320.10.2011 11:52:26 am 17.03.2010 22:13
Status: Unsterblich (827 Beiträge)
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>Ebay Verkauf jetzt will er Schadensersatz
quote:
Gut ich sehe das wahrscheinlich verquerter, aber bevor ich mich in die Situation begebe das ich das ich einen finanziellen Nachteil erleide, das würde ich ja wenn ich einen Ersatzteilträger evtl. teuerer beschaffen müsste.

Denn dann würde ich höchstwahrscheinlich auf der Differenz (welche ja dem einzufordenden Schadenersatz entspricht) sitzenbleiben. Daher gebe ich lieber dem Verkäufer die Möglichkeit anderweitig Ersatz zu besorgen.


Sprichst du hier aus Verkäufer- oder Käufersicht. Ich verstehe den Sinn nicht.

Der Verkäufer ist von der Leistung frei geworden, was willst du den jetzt noch den Verkäufer auffordern, sich um einen Ersatz zu kümmern. Ein solcher Anspruch besteht nicht, ob du berechtigt bist, Schadenersatz einzufordern, steht noch völlig in den Sternen, die Frage haben wir noch gar nicht erörtert.

Hinzu kommt das Problem der Beweislast, wenn du Schadenersatz einforderst, hättest du als Käufer zu beweisen (!), dass der Verkäufer den Untergang des Mopeds zu vertreten hat. Hat er das? Ist ihm die Schuld zuzuordnen, dass sein Vater die Maschine zerkleinert hat? Kann man mit solch einem Verhalten rechnen, hätte man es vermeiden können? Ist dem Verkäufer nach Maßgabe der §§ 276 - 278 BGB ein Vorwurf zu machen? Zweifelhaft!

Jetzt hat der Verkäufer ja nicht den Beweis dafür erbracht, dass das Moped zerstört ist, es gibt keine Fotos. Somit könnte der Verkäufer auf Leistung klagen, um den Verkäufer zu diesem Beweis zu zwingen. Ein nicht unerhebliches Risiko, warum sollte der Richter dem Vater nicht glauben, auch ohne Fotos, es geht um Glaubhaftmachung nicht um den absoluten Beweis.

Und das alles für ein Moped von EUR 151,00. Es gibt leichteres, als das hier... Das wird der Käufer vielleicht erst bei einer Rechtsberatung erfahren. Vielleicht hört man dann nix mehr von ihm.



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-- Editiert am 17.03.2010 23:22


von bogus1 am 17.03.2010 23:19
Status: Unsterblich (4450 Beiträge)
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>Ebay Verkauf jetzt will er Schadensersatz
Also ich denke das der Verkäufer die Zerstörung des Fahrzeuges zu vertreten hat.
Genauso wie in dem Fall als der Hund das bereits verkaufte Notebook von Tisch gerissen haben soll oder die Vase die bei dem verpacken zu Bruch gegangen sein soll.

Der Verkäufer hat schliesslich dafür zu Sorgen das eine bereits verkaufte Ware unbeschadet bleibt. Denn im Prinzip ist es ja nicht mal mehr sein Eigentum.

Und das es hier um Schadenersatz geht wurde ja schon in der Fragestellung im ersten Posting klar.



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von Scurgo am 18.03.2010 07:16
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>Ebay Verkauf jetzt will er Schadensersatz
Das Motorrad war nie Eigentum des VK, sondern das des Vaters vom VK. Der Vk hat also was verkauft, was ihm gar nicht gehörte. Selbst wenn Pappa das Moped nicht versägt, sondern nur behalten wollte, hätte der VK ein Problem.
Ich denke nicht, dass der VK die Zerstörung zu vertreten hat, trotzdem aber, weil er Zeug verkauft, das ihm nicht gehört, zum Schadenersatz verpflichtet ist.


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von Manu_1980 am 18.03.2010 11:54
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>Ebay Verkauf jetzt will er Schadensersatz
Das Motorrad war nie Eigentum des VK, sondern das des Vaters vom VK. Der Vk hat also was verkauft, was ihm gar nicht gehörte. Selbst wenn Pappa das Moped nicht versägt, sondern nur behalten wollte, hätte der VK ein Problem.
Ich denke nicht, dass der VK die Zerstörung zu vertreten hat, trotzdem aber, weil er Zeug verkauft, das ihm nicht gehört, zum Schadenersatz verpflichtet ist.


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von Manu_1980 am 18.03.2010 11:54
Status: Senior (103 Beiträge)
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>Ebay Verkauf jetzt will er Schadensersatz
"Wollte das motorrad von meinem Vater Verkaufen"

Durch den Kaufvertrag hast Du Dich verpflichtet, dem Käufer "das Motarrad zu übergeben" ( = den Besitz zu verschaffen ) sowie das Eigentum an dem Motorrad zu verschaffen.

Diese Leistung ist durch die Zerstörung nicht mehr möglich; und möglicherweise war sie bereits bei Vertragsschluß nicht möglich ( weil Du über das Eigentum am Motorrad überhaupt nicht verfügen konntest ). Das hätte allerdings nicht das wirksame Zustandekommen eines Kaufvertrags verhindert:

§ 311a BGB:
"Der Wirksamkeit eines Vertrags steht es nicht entgegen, dass der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten braucht und das Leistungshindernis schon bei Vertragsschluss vorliegt.

Der Gläubiger kann nach seiner Wahl Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz seiner Aufwendungen in dem in § 284 bestimmten Umfang verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner das Leistungshindernis bei Vertragsschluss nicht kannte und seine Unkenntnis auch nicht zu vertreten hat. § 281 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 5 findet entsprechende Anwendung."

Meines Erachtens hat es ein Verkäufer zu vertreten, wenn er an der Erfüllung eines Motorrad-Kaufvertrags, d.h. an der Verschaffung von Besitz und Eigentum am Motorrad dadurch gehindert ist, daß a) das Motorrad, über das der Kaufvertrag geschlossen wurde, im Eigentum seines Vaters steht und b) von seinem Vater "entsorgt" / "zerstört" wurde.

Zu vertreten sind Vorsatz und Fahrlässigkeit: und wenn der Verkäufer keine Vorkehrungen trifft, durch die ein Zersägen des Kaufgegenstandes vor Auslieferung verhindert wird, so hat er die übliche Sorgfalt vermissen lassen = fahrlässig gehandelt; wenn er zudem weiß, daß er zum Zeitpunkt der Übergabe nicht Eigentümer der Kaufsache sein wird, und mithin seinem Käufer nicht das Eigentum verschaffen können wird, dann hat er sich sogar Vorsatz vorwerfen zu lassen, was ein Leistungshindernis anlangt.

M.

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von Mirk am 18.03.2010 12:54
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>Ebay Verkauf jetzt will er Schadensersatz
nun haben wir glaube ich genug über Schadensersatz & co gelesen.

hallo verkäufer...huhu... wenn der käufer fotos als beweis der verschrottung haben will... was machste dan vor dem pc?? hackengas zum schrottplatz mit kleinem umweg um die digicam zu holen. schlag doch erstmal den weg des geringsten widerstandes ein.



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Im ewigen Gedenken."


von guest-12320.10.2011 11:52:26 am 18.03.2010 20:57
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>Ebay Verkauf jetzt will er Schadensersatz
quote:
wenn du Schadenersatz einforderst, hättest du als Käufer zu beweisen (!), dass der Verkäufer den Untergang des Mopeds zu vertreten hat


Schadensersatz wegen Pflichtverletzung">§280 I S.2 BGB legt die Beweislast aber dem Schuldner auf.
Er hat eine Pflicht aus dem Vertragsverhältnis verletzt (Nichterfüllung), Satz 1, und muß beweisen, daß er das nicht zu vertreten hat, wenn er wegen der Pflichtverletzung nicht haften will, Satz 2.

(Alles andere wäre abgesehen davon auch absurd, denn wie sollte der K beweisen, daß der VK den Untergang nicht zu vertreten hat, die Beweise kann er doch nirgends beschaffen, wenn die Ware nicht mehr da ist.)

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von VivaColonia am 18.03.2010 22:43
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