Ebay Verkauf jetzt will er Schadensersatz
Wollte das motorrad von meinem Vater Verkaufen, doch der hatte seine ganz eigene vorstellung, motorrad ging gestern weg, und als ich von der spätschicht kam 23uhr wollt ich noch mal inne garage und das moped war weg, rest in Brief:
hallo, ich kam eben von der spätschicht, ich muss ihnen leider mitteilen das dass motorrad nicht mehr da ist, weil mein vater ( 71 Jahre ) der meinung war das motorrad welches sein eigentum ist ( war )heute nach mittag wärend ich auf schicht war, mit der flex zu zerteilen, und zum schrott zu bringen, der gute man hat es ganz offensichtlich nicht verstanden das ich im begriff war es auf ebay zu versteigern. nun ja. ich bedauer es zu teifst, und bitte sie darum die transaktion abzubrechen.
und als Antort bekam ich das hier:
Wir haben einen Kaufvertrag. Da die Sache bei Ihnen angeblich zerstört wurde also gem.
§275 BGB untergegangen ist kann ich den
§§280 ff. BGB folgend Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Und das werde ich auch tun wenn Sie mir nicht anhand von Bilddokumenten nachweisen das das Motorrad zerteilt wurde.
Und jetzt kommt mir der Käufer so, kann der mir was?
Mein Vater hat keine Bilder davon gemacht.
Danke im vorraus
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von pyromotors am 16.03.2010 10:35
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>Ebay Verkauf jetzt will er Schadensersatz
Hängt wahrscheinlich auch davon ab, ob es für den Käufer ein Schnäppchen war oder nicht.
Das Problem dabei ist, dass es viel zu viele Anbieter gibt, die preislich zu niedrig nicht verkaufen wollen und solche Situationen konstruieren. Das meine ich nicht gegen Dich aber die, denen das dann wirklich mal blöderweise passiert, sind die Leidtragenden.
Vom Grundsatz her würde ich auch nie Waren verkaufen, die mir faktisch nicht gehören. Das gibt nur Scherereien, wie man ja hier bestens sehen kann.
Um welche Auktion handelt es sich denn und um welche Summe ?
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von Poicephalus am 16.03.2010 11:04
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>Ebay Verkauf jetzt will er Schadensersatz
Der Käufer hat doch ausser das er die Auktion gewonnen hat noch gar nix gemacht, dH ich hab noch kein Geld von ihm bekommen, ergo schulde ich ihm auch nichts...oder?
Schön, wenns so einfach wäre:
Mit dem Gewinn der Auktion ist ja ein rechtswirksamer
Kaufvertrag zustandegekommen. Unerheblich, ob er schon gezahlt hat oder nicht,
Er schuldet Dir den Preis, DU schuldest ihm die Ware.
Ob Bastlerfahrzeug / Verkauf von privat etc. ist in diesem Kontext meiner Meinung nach unerheblich.
Wobei ich als Käufer natürlich jetzt auch keine Zahlung tätigen würde, wenn ich schon davon ausgehen müßte, dass ich keine Ware bekomme.
Wobei ich allerdings auch bei diesem Bewertungsstand (und auch der Modus privat, wird seine Gründe haben) auch erst gar nicht gekauft hätte.
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von Poicephalus am 16.03.2010 11:18
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>Ebay Verkauf jetzt will er Schadensersatz
Das Problem ist, selbst wenn der Käufer das Mopped nur als Ersatzteilspender gekauft hat, ist der Verkäufer verpflichtet zu liefern.
Da auch nur Barzahlung bei Abholung vereinbart wurde, ist der Käufer auch erst dann zur Zahlung verpflichtet.
Im Prinzip musst du jetzt ein Mopped, genau wie du es beschrieben hast besorgen und es dem Käufer für den im Vertrag vereinbarten Preis zu übergeben.
Dieses Mopped was du besorgen musst darf zwar besser als in der Artikelbeschreibung sein, keinesfalls aber schlechter.
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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"
von Fulgora am 17.03.2010 08:03
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