Ebay - Verkäufer verweigert Ersatz und Rückzahlung

29. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
Bonner3078
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 41x hilfreich)
Ebay - Verkäufer verweigert Ersatz und Rückzahlung

Guten Abend zusammen

Mein Vater hat sich vor ein paar Wochen eine neue Lichtmaschine fürs Motorrad bei Ebay gekauft bei einem gewerblichen Anbieter. Diese Lichtmaschine wurde nicht von einer Fachwerkstatt, sondern von einem befreundeten und nicht unerfahrenen Schrauber eingebaut.

Das Motorrad fuhr darauf einige 100 KM und blieb dann liegen. Eine Fachwerkstatt hat die Lichtmaschine durchgemessen und dies schriftlich bestätigt sie sei defekt. Eine neue lichtmaschine wurde daraufhin von der Werkstatt verbaut.

Mein Vater hatte sich derweil an den Händler gewendet das die Lichtmaschine defekt sei und er gerne einen Ersatz oder Geld zurück haben wollte. Der Händler hat daraufhin geantwortet das bei Laienhaftem einbau jegliche Garantie oder Gewährleistung erlischt.

Mein Vater hat daraufhin eine Kopie des bescheides der Werkstatt (Lichtmaschine defekt) und das defekte Teil per Einschreiben mit Rückschein an den Händler zurück geschickt.Eine passende Mail mit Fristsetzung auf Rückzahlung des Kaufbetrages ( 95 € ) wurde ebenfalls versendet. Daraufhin hat sich der Verkäufer bei der Werkstatt gemeldet und diese hat die Auskunft gegeben das die Lichtmaschine , Laienhaft eingebaut worden ist. Mein Vater hatte lediglich gesagt das er die Lichtmaschine von einem Händler im Internet gekauft hat. Von Laienhaften einbau war nie die Rede gewesen.

Ist der Händler zur Rückzahlung verpflichtet? Bzw was kann man hier machen? Mein Vater hat jetzt mehrere 100 € an die Fachwerkstatt gezahlt und das Teil funktioniert nun. Jedoch ist die gekaufte Lichtmaschine und das Geld beim Händler und der weigert sich.

Ich bitte um Ratschläge wie man hier vorgehen kann.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.07.2020 10:55:57
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 186x hilfreich)

Hallo,

vielleicht sollte es dir zu bedenken geben, dass die Werkstatt den Einbau als laienhaft tituliert hat, ohne davon Kenntnis zu haben.
Vielleicht war der Einbau ja wirklich laienhaft und der Defekt entstand dadurch.

Gruß, Fabian.

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

quote:
vielleicht sollte es dir zu bedenken geben, dass die Werkstatt den Einbau als laienhaft tituliert hat, ohne davon Kenntnis zu haben.Vielleicht war der Einbau ja wirklich laienhaft und der Defekt entstand dadurch


Nicht die Werkstatt hat das behauptet, sondern der Verkäufer.
Google mal bitte Lichtmaschine Motorrad,
den Wechsel derer schafft selbst meine 98 jährige Uroma ohne technische Kenntnisse.....

Wie lang ist der Kauf denn her? Länger als 6 Monate?
Denn wie ist es so schön der Beweislastumkehr zu entnehmen

quote:
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.


Da reicht ein "war laienhaft eingebaut" bei weitem nicht aus, um §476 zu umgehen.

Schriftlich eine Frist zur "Nachbesserung" setzen (14 Tage), danach den Rücktritt erklären.
Kommt weder neue Lima noch Geld, Mahnbescheid beantragen.


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-- Editiert spatenklopper am 29.07.2014 22:14

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bonner3078
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 41x hilfreich)

Alles in allem sind derzeit höchstens 1,5 Monate vergangen.


Gefahrübergang heisst das mein Vater nach 6 Monaten beweisen müsste dass das Teil vor Einbau kaputt gewesen ist!?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>von Bonner3078 am 30.07.2014 07:53

Gefahrübergang heisst das mein Vater nach 6 Monaten beweisen müsste dass das Teil vor Einbau kaputt gewesen ist!? <hr size=1 noshade>

Richtig. Vorher ist das die Pflicht des Händlers. Behauptungen sind kein Beweis (das sind Behauptungen nie)
Wenn der Händler argumentiert, dass der Defekt vom laienhaften Einbau (und nur daher kommt) so muss er das beweisen. Bisher hat er das nicht. Deine Rechte ergeben sich aus [URL=http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html]§ 437 BGB [/URL]

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

quote:
Gefahrübergang heisst das mein Vater nach 6 Monaten beweisen müsste dass das Teil vor Einbau kaputt gewesen ist!?


Richtig.
Das Problem hat aber in eurem Fall der Verkäufer, er muss nachweisen, dass die Ursache für den Mangel von deinem Vater verursacht worden ist. Wie er das machen möchte?....fragt ihn mal nett ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Bonner3078
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 41x hilfreich)

Hallo Spatenklopper

Danke für deine Antwort. Mittlerweile hat mein Vater Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen ( telefonisch . Dieser will ihn jedoch mit einer Gutschrift abspeisen. Mein Vater möchte dort aber nicht mehr Einkaufen.

Kann ich auch gut verstehen.. Ich vermute mal der Verkäufer schickt das defekte Teil ein und bekommt nen neues und hat ebenso die 95 € von meinem Paps. Find ich schon ziemlich dreist was sich manche so erlauben.

Halte euch auf dem laufenden wie es geendet ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Kleiner Rat an dich bzw. zur Weiterleitung an deinen Vater.
Nur noch schriftlich kommunizieren!
Im Falle eines Rechtsstreits sind telefonische Regelungen kaum beweisbar.

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