Ebay Transportschaden

15. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Max_Muster
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Ebay Transportschaden

Hallo,

mal angenommen jemand bestellt etwas bei Ebay. Das Produkt weist jedoch einen Defekt auf. Es wird daraufhin vereinbart, dass der Käufer das Produkt zurückschickt. Der Verkäufer war zum Zeitpunktes des Kaufes als Privatperson angemeldet. Jetzt ist er jedoch als gewerblicher angemeldet. Er behauptet jedoch, dass das ein Privat Gegenstand war, und er ihn deshalb Privat verkauft. Die Kommunikation etc. erfolgte aber immer über die Email des Ladens.
Jetzt das Problem auf dem Rücktransport kommt es zu einem Transportschaden. Hat der Verkäufer nun das Recht, das Geld zu behalten, bis die Schadensgeschichte geklärt ist? Das Paket war gut verpackt und die Verpackung wurde auch vom Käufer Fotografisch dokumentiert.

Viele Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:
Das Paket war gut verpackt und die Verpackung wurde auch vom Käufer Fotografisch dokumentiert.


Dann ist der K ja aus dem Schneider. Denn der private Vertragspartner schuldet nur die Aufgabe beim Versender, egal ob die Gegenseite privat oder gewerblich ist. Das gilt für die Richtung VK->K ja schließlich auch.

In der Praxis würdest du auf Zahlung aber klagen müssen, was keinesfalls schneller geht als auf die "Klärung der Schadensgeschichte" zu warten. Du könntest deiner Klageabsicht aber ggfs. durch Zustellung eines Mahnbescheides (nach beweisbarer Fristsetzunbg) Nachdruck verleihen.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Max_Muster
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke wo kann ich das nachlesen?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Im Gesetz:

§ 447 BGB
Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Wir haben es hier mit einem Rückgewährschuldverhältnis zu tun. Es ist also so eine Art Spiegelbild des Kaufes. Das Transportrisiko bei einem Privatverkauf trägt ab Einlieferung beim Transportunternehmen der Käufer.

Somit geht es in die entgegengesetzte Richtung ähnlich, da der Verkäufer beim Rückgewährsschuldverhältnis sich die Sache eigentlich beim Käufer abholen müsste. Also ist es angemessen, dass er für die Rücksendung jetzt selbst die Gefahr trägt = Spiegelbild.




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-- Editiert am 15.04.2010 18:06

1x Hilfreiche Antwort

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