Ebay- Sperrung Mitgliedskonto
>Ebay- Sperrung Mitgliedskonto
Ebay ist nicht Fehlerfrei!!!
Und das hier ist auch lustig!!!http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback&userid=luna20005&iid=4358795567Sheriff zu sein ist nu wirklich keine Kunst!!!
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""Nehmen Sie die Menschen, wie sie sind, andere gibt's nicht."
Gruss
Mellas Frust"
von Mellas am 23.02.2005 00:03
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>Ebay- Sperrung Mitgliedskonto
@ Mellas:Lustiger link... @bear
Muß ehrlich gestehen, ich verstehe (gedanklich) Ihr letztes posting nicht.
->"Alles klar, da die 6 Notebooks Ihnen angeblich keinen Gewinn gebracht haben, war das 1. "Privatverkauf" und 2. k�nnen Sie nicht gepusht haben. Das ist der Beweis!"
Wie ist das denn gemeint? Also aus meiner Sicht war das, was ich dazu geschrieben hatte, irgendwie logisch, sprich, wenn ich selbstbieten würde, würde auch def. ein Preis herauskommen, von dem ich was habe. Und das ist nicht passiert. Nur nochmal zur Überlegung, die NB`s waren vom Hersteller mit einem EVP von 949,-€ angegeben. Da können Sie sich mal selber ausrechnen, wie in dieser Branche der Händlereinkaufspreis sein müßte. Und da ich die Nb aus einer Geschäftsauflösung hatte, habe ich keinen Händlerpreis bekommen, sondern einen Bruttopreis (wo ich der Ansicht war, das er günstig sei), der sicherlich darüber lag.
Hätte ich die NB für nen Hunderter weniger als die EVP war, losschlagen können, wäre es mit Gewinn gewesen. Da Sie von Anfang an dabei waren, wissen Sie das dem bei Weitem nicht so war.
Von daher versteh ich die Logik bzw. Ihr posting nicht.->"@schnee-einsiedel:
Er wurde wegen Selbstbebietung gesperrt, hat er nach langem drumrumreden schlie�lich klar geschrieben. Manchmal hilfts, die Postings zu lesen."
Also Moment mal, ich habe das überhaupt nicht nach langem "drumherum" so geäußert. An dem Tage, wo ebay mir dies gemailt hat, habe ich es auch hier geschrieben, damit diejenigen, die die Sache verfolgt haben, wissen wie`s weitergeht. Insofern ist Ihre Aussage direkt falsch, weil ich damals schon schrieb, daß Selbstbebietung oder Absprache mit den Bietern/Käufern vorgeworfen wird.
Habe mal die Orig. mail von ebay gesucht:"Sehr geehrter Herr ,vielen Dank fuer Ihre Rueckmeldung.Aufgrund der Struktur Ihrer Transaktionen und Ihres Bewertungsprofils
muessen wir annehmen, dass Sie selbst ueber einen Zweitaccount oder
andere eBay-Mitglieder nach Absprache auf Ihre Auktionen geboten und Sie
bewertet haben.Dies entspricht vom System her Eigengeboten bzw. Eigenbewertungen und
stellt einen schweren Verstoss gegen unsere Allgemeinen
Geschaeftsbedingungen (AGB) dar.Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir Mitglieder sperren muessen,
die Auktionen manipulieren und damit gegen den Grundsatz der Fairness
auf unserer Plattform verstossen.Sollten Sie diese Beurteilung als ungerechtfertigt ansehen, setzen Sie
sich bitte mit uns in Verbindung......."Die konnten sich also selber nicht entscheiden, was sie mir vorwerfen wollen.
Habe mittlwereile ebay um die damaligen Bieterlisten gebeten, damit das nachvollziehbar wird.
von realeasy am 23.02.2005 12:18
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>Ebay- Sperrung Mitgliedskonto
koennen wir unsere Antwortzeiten nicht wie gewohnt einhalten.Da wir Ihren Anfragen und Hinweisen in jedem Fall gruendlich nachgehen,
hoffen wir auf Ihr Verstaendnis und bitten Sie fuer die Verzoegerung um
Entschuldigung.Nun aber zu Ihrem eigentlichen Anliegen:Das Anfordern einer beglaubigten Ausweiskopie nach Sperrung eines
Mitgliedskonto ist eine routinemaessige Sicherheitsmassnahme, die wir
nach Verstoessen gegen die Allgemeinen Geschaeftsbedigungen von eBay im
Sinne der eBay-Gemeinschaft ergreifen muessen.Dadurch geben wir Mitgliedern, die vom Handel bei eBay ausgeschlossen
wurden, erneut die Gelegenheit, am Handel bei eBay teilnehmen zu
koennen. eBay ist allerdings verpflichtet, auf die Konformitaet des
Handels mit den gesetzlichen Bestimmungen und unserer Allgemeinen
Geschaeftsbedingungen zu achten.Die Kennzeichnung als geprueftes und besonders vertrauenswuerdiges
Mitglied wird in diesem Fall allerdings nicht vergeben.Die uns von eBay Mitgliedern zugesandten Dokumente werden unter
Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen bei uns verwahrt.
......"Umwerfend, das heißt, es steht überhaupt kein Vorwurf mehr im Raum, gegen ebay-Grundsätze verstoßen zu haben. Denn wenn ich die verlangte Kopie zuschicke, werde ich sofort wieder zugelassen (trotz noch vor 1 Woche vorgeworfenen Verstoßes!!!).
Super, also doch nur einen Grund gesucht, an persönl. Daten heranzukommen. Und wenn ich die beglaubigte Kopie hinschicken würde, wäre ich noch nicht einmal geprüftes Mitglied wie alle anderen, die eine begl. Kopie hinschicken. Das heißt, diesen Status könnte ich nie erreichen. Na super!
von realeasy am 23.02.2005 12:36
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>Ebay- Sperrung Mitgliedskonto
@ schnee-einsiedel...Es scheint übrigens eine Menge gewerblicher Anbieter zu geben,die regelmäßig pushen!
Ich habe mal 2 "Verdachtsfälle" rausgesucht:http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=10624&item=6511857945&rd=1http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=68582&item=4359925168&rd=1
Hmmm, warum sind das eventuell pusher? Das liegt mir etwas zu hoch. Nur weil die Auktionen ab 1,00 Öre sind und als Privatauktion deklariert?Wenn der 1. Gewerbliche pusht, ist er mehr als dumm. Er hat zu viele Auktionen die gleichzeitig ablaufen und ab 1,00 Öre sind.Bei zweiterem wurden erst zwei Gebote abgegeben.Seht ihr denn nur noch Pusher???
Gruss
Susi
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" Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod"
von guest123-2087 am 23.02.2005 12:47
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>Ebay- Sperrung Mitgliedskonto
@realeasy"Die konnten sich also selber nicht entscheiden, was sie mir vorwerfen wollen."Warum nicht? Ist doch klar formuliert:
"Aufgrund der Struktur Ihrer Transaktionen und Ihres Bewertungsprofils
muessen wir annehmen, dass Sie selbst ueber einen Zweitaccount oder
andere eBay-Mitglieder nach Absprache auf Ihre Auktionen geboten und Sie
bewertet haben"Es wird vermutet, dass Sie entweder einen Zweitaccount haben oder jemanden der im Auftrag auf Ihre Angebote bietet.
Man kann auch Freunde, Arbeitskollegen etc. aus einer anderen Stadt haben und diese darum bitten auf dieses oder jenes zu bieten.
Und das ist mit der Absprache gemeint.Das mit der beglaubtigten Kopie und dem Status des geprüften Mitglied, hat wohl nur mit Geld zu tun.
Um geprüftes Mitglied zu werden müssten Sie bezahlen, in diesem Fall hier geht es nur um Ihre weitere "Mitgliedschaft" bei eBay.
Abgesehen davon sind das eh alles Standartmails, Sie können nicht ein persönliches Schreiben erwarten. Zumindest in diesem Fall.
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"Gruß
Campa"
von Campagnolo am 23.02.2005 12:59
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>Ebay- Sperrung Mitgliedskonto
Habe damals mal den Tipp mit Sellers Best Friend bekommen.Dadurch konnte ich bestätigen, das zwischen meinen beiden Accounts keine Transaktionen gelaufen sind ( 1 Account zum kaufen, 1 Account zum verkaufen!!!!).
Mal versuchen.
Hat mir bei meiner damaligen Sperre allerdings nicht wirklich geholfen.
Geprüftes Mitglied war ich dato auch schon (mit Zertifikat!!!).
Im Grunde geht es wohl mal wieder um den Fall, das Jemand der wenig oder niedrigpreisige Artikel verkauft hat, und plötzlich mit vielen bzw.hochpreisigen Angeboten kommt, ins Auge der "Zielfahnder" gerät.Ist auch irgendwo richtig, sollte aber genauer geprüft werden.Und nicht unbedingt gleich so geahndet werden.
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""Nehmen Sie die Menschen, wie sie sind, andere gibt's nicht."
Gruss
Mellas Frust"
von Mellas am 23.02.2005 13:46
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>Ebay- Sperrung Mitgliedskonto
@susiratlos,wie gesagt,es sind "Verdachtsfälle",aber ich habe wenig Zweifel,dass hier "aufgepasst" wird!(...dass die Sachen nicht zu billig weggehen)
Man muß sowas über eine längere Zeit beobachten.Dann wird klar,dass die Artikel nie unter einem bestimmten Preis durch "last-minute" Gebote erworben werden.Weil rechtzeitig (meist mind.einige Stunden vor Schluß) eine Untergrenze durch ein entsprechendes Gebot festgelegt wird.
Kann ich natürlich nicht "beweisen"....
Finde es auch nicht so schlimm und denke es wäre gut wenn man den "reserve prize" wie in den USA einführen würde!
Ärgerlich ist nur,wenn man die Kleinen fängt und die Großen machen läßt...
Und der Verdacht drängt sich mir auf.Aber Geld regiert die Welt und damit auch ebay.
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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"
von schnee-einsiedel am 23.02.2005 15:40
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>Ebay- Sperrung Mitgliedskonto
Habe heute auch ne Mail bekommen die wie folgt lautet : vielen Dank fuer Ihre E-Mail.Bedingt durch eine unerwartet hohe Anzahl von Mitgliederanfragen konnten wir unsere Antwortzeiten nicht wie gewohnt einhalten.Da wir Ihren Anfragen und Hinweisen in jedem Fall gruendlich nachgehen, hoffen wir auf Ihr Verstaendnis und bitten Sie fuer die Verzoegerung um Entschuldigung.Nun aber zu Ihrem eigentlichen Anliegen:Um eine Freischaltung Ihres Mitgliedskontos zu pruefen, bitten wir Sie, uns zur Bestaetigung Ihrer Anmeldedaten eine beglaubigte(!) Kopie der Vorder- und Rueckseite Ihres Personalausweises an folgende Anschrift zu senden: Statt der Zusendung einer beglaubigten Personalausweiskopie haben Sie auch die Moeglichkeit unser PostIdent-Verfahren zu nutzen. Dieses Verfahren ermoeglicht uns nicht nur, Ihre Daten zu verifizieren, sondern bietet Ihnen ausserdem eine Reihe von Vorteilen. Details und interessante Informationen dazu finden Sie unter http://pages.ebay.de/help/buy/buyer_idverify.html Bitte beachten Sie dazu, dass Sie nur dann das Haekchen als "Gepr/ftes Mitglied" erhalten, wenn Sie bei eBay Ihre Kreditkartendaten bzw. Ihre Bankdaten hinterlegt haben.Sollten Sie keinen deutschen Personalausweis besitzen, benoetigen wir eine beglaubigte Kopie Ihres Reisepasses sowie eine beglaubigte Kopie Ihrer Meldebescheinigung.*********************************************************************Bitte nennen Sie in dem Schreiben auch Ihren Mitgliedsnamen sowie Ihre hier registrierte E-Mail-Adresse, da wir andernfalls Ihr Mitgliedskonto unter Umstaenden nicht eindeutig zuordnen koennen.*********************************************************************Sobald die Unterlagen bei uns vorliegen, werden wir uns noch einmal mit Ihnen in Verbindung setzen.Jeglicher Versuch einer erneuten Anmeldung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das schliesst auch eine Neuanmeldung unter einem anderem Namen ein. Herr Kellner, wir gehen davon aus, dass Sie als gewissenhafter Geschaeftspartner Verstaendnis fuer dieses Vorgehen haben und freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit Ihnen.Mit freundlichen GruessenXXXXXXXXXX
eBay - Sicherheit
So und letzte Woche wollten die folgendes von mir haben was ich auch gemacht habe : Hallo Herr XXXXX ,
vielen Dank fuer Ihre E-Mail.
Da es sich bei der Manipulation von Auktionen um einen schwerwiegenden Verstoss gegen unsere AGB handelt, koennen wir eine Freischaltung nur unter folgenden Bedingungen pruefen:
1. Wir benoetigen von Ihnen eine Absichtserklaerung zur zukuenftigen Einhaltung unserer Allgemeinen Geschaeftsbedingungen. Darin bitten wir Sie, ausdruecklich zu erwaehnen, dass Sie sich zukuenftig an die AGB von eBay halten werden.
2. Ausserdem bitten wir Sie per E-Mail um eine aussagekraeftige Stellungnahme zu dem Sachverhalt.
Wir bedanken uns fuer Ihre Bemuehungen.
Mit freundlichen Gruessen
eBay - Sicherheit
So was soll ich davon halten, hat die Ausweißkopie Erfolg oder soll ich mir den ganzen Ärger sparen ??-- Editiert von dirktest1 am 23.02.2005 15:51:47
von Dirktest1 am 23.02.2005 15:47
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>Ebay- Sperrung Mitgliedskonto
@schnee-einsiedelFrage: Was bitte ist ein "reserve prize"??@campagnolo
Hmm, das ist es ja, worum es mir eigentlich von Anfang an ging, einen konkreten Vorwurf, ich führe wieder das Bsp. an, wenn ich zu schnell fahre, bekomme ich auch ein Foto mit Anhörungsbogen.
Ich bin halt der Meinung (so versuch ich es wenigestens zu machen), wenn ich jemanden etwas vorwerfe, dann in der Art -> sie haben das an dem Tag zu der Uhrzeit gemacht.
Und hier kommen halt zwei Alternativen, das sieht für mich aus wie aus oberflächlicher Prüfung entstandene Willkür. Insofern kann ich mich mit der Aussage von Mellas zufriedenstellen.
von realeasy am 23.02.2005 16:33
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>Ebay- Sperrung Mitgliedskonto
@realeasy:reserve prize heißt, ich habe zu meiner Sicherheit eine bestimmte Preisvorstellung hinterlegt. Wird diese erreicht, geht der Artikel weg. Wenn nicht - dann halt nicht.Schicken Sie Ihre Perso-Sachen dahin, das wird reichen. Dort weiß A oft nicht, was B macht...von daher...nutzen Sie dies aus . -----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"
von Laeuschen am 23.02.2005 16:45
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