Ebay Sofortkauf-Angebot...bindend?
Hallo!
Ich hab eine zeitlang eine Auktion beobachtet und auch einen Betrag von 113,13€ auf den Artikel geboten. Mindestpreis nicht erreicht.
Nach Ablauf der Auktion (gestern) erreicht mich (über Ebay) eine Mail des Verkäufers: Angebot an unterlegene Bieter.
Ich klicke mich auf die Artikelseite (Motorrad) und siehe da, habe hier die Möglichkeit zum Sofortkauf für 113,13 €, was ich natürlich sofort mache, weil es ein Knaller-Angebot ist. Zwar nicht neu, Bj. 1996, 70tkm, ist also auch schon 12 Jahre alt, aber in einem guten Pflegezustand mit einigen Neuteilen, also meines Erachtens ein Knallerpreis.
Hab die Karre zwar ungesehen gekauft, aber für den Preis passt das auch mit defektem Motor
Meine Frage: MUSS der Verkäufer das Motorrad für den Preis herausgeben?
Ist ja ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen?
Ach ja, Privatverkäufer.
Der VK ist aber schon lange bei Ebay unterwegs (über 500 Bewertungen), kann sich also meines Erachtens nicht mit "Irrtum" bei Eingabe des Betrags o.ä. rausreden? Oder?
Hab vom VK noch keine Nachricht bekommen und möchte aber im Vorfeld wissen, wo ich denn hier stehe.
Ich habe dem Verkäufer nur soeben eine Email geschickt, in welcher ich ihn bitte, mir doch mitzuteilen, wann er denn zuhause sei und wann ich das Motorrad abholen könne, bin an der Stelle auch gar nicht auf den Preis o.ä.eingegangen, weil der ja durch den Sofortkauf eh feststeht.
Also, wie muss/soll ich mich verhalten, wenn sich der VK bspw. nicht meldet oder die Herausgabe des Motorrads verweigert? Welche (legalen
) Möglichkeiten habe ich?
Danke+Gruß
Schlorky
PS: hab schon mehrere "Ebay Sofortkauf" Texte und Diskussionen hier auf 123recht gelesen, wollte aber doch in dem Fall sicher gehen.
von Schlork am 31.08.2008 06:22
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>Ebay Sofortkauf-Angebot...bindend?
Klar bin ich Höchstbietender, ich habe den Artikel per SOFORTKAUF erworben und auch von
eBay die Bestätigung erhalten, siehe oben.
Ist denn von den Anwesenden hier jemand Jurist und kann eine fachlich fundierte/begründete Meinung abgeben, evtl. sogar mit Verweis auf AZ/Musterprozess?
Denn klar, Meinungen zu dem Fall gibt es viele, ich schliesse mich ja natürlich auch nina81 an, nur müsste es doch vielleicht eine klare gesetzliche Regelung geben, wie hier zu verfahren ist, also ob sich VK auf "Irrtum" berufen kann oder nicht?
Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das das erste Mal in der Ebay Geschichte ist, wo so ein Fall auftritt?
Ach ja, natürlich gehe ich sehr gern erstmal von einem abzuwickelnden
Kaufvertrag aus, der ja hier rechtskräftig geschlossen wurde. Es geht mir nur schonmal im Vorfeld um den Fall der Fälle, ihr versteht schon...
-- Editiert von Schlork am 01.09.2008 12:14:44
von Schlork am 01.09.2008 12:09
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