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Ebay Sofortkauf-Angebot...bindend?

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Ebay Sofortkauf-Angebot...bindend?

Hallo!

Ich hab eine zeitlang eine Auktion beobachtet und auch einen Betrag von 113,13€ auf den Artikel geboten. Mindestpreis nicht erreicht.

Nach Ablauf der Auktion (gestern) erreicht mich (über Ebay) eine Mail des Verkäufers: Angebot an unterlegene Bieter.

Ich klicke mich auf die Artikelseite (Motorrad) und siehe da, habe hier die Möglichkeit zum Sofortkauf für 113,13 €, was ich natürlich sofort mache, weil es ein Knaller-Angebot ist. Zwar nicht neu, Bj. 1996, 70tkm, ist also auch schon 12 Jahre alt, aber in einem guten Pflegezustand mit einigen Neuteilen, also meines Erachtens ein Knallerpreis.

Hab die Karre zwar ungesehen gekauft, aber für den Preis passt das auch mit defektem Motor

Meine Frage: MUSS der Verkäufer das Motorrad für den Preis herausgeben?

Ist ja ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen?

Ach ja, Privatverkäufer.

Der VK ist aber schon lange bei Ebay unterwegs (über 500 Bewertungen), kann sich also meines Erachtens nicht mit "Irrtum" bei Eingabe des Betrags o.ä. rausreden? Oder?

Hab vom VK noch keine Nachricht bekommen und möchte aber im Vorfeld wissen, wo ich denn hier stehe.

Ich habe dem Verkäufer nur soeben eine Email geschickt, in welcher ich ihn bitte, mir doch mitzuteilen, wann er denn zuhause sei und wann ich das Motorrad abholen könne, bin an der Stelle auch gar nicht auf den Preis o.ä.eingegangen, weil der ja durch den Sofortkauf eh feststeht.

Also, wie muss/soll ich mich verhalten, wenn sich der VK bspw. nicht meldet oder die Herausgabe des Motorrads verweigert? Welche (legalen
) Möglichkeiten habe ich?

Danke+Gruß
Schlorky

PS: hab schon mehrere "Ebay Sofortkauf" Texte und Diskussionen hier auf 123recht gelesen, wollte aber doch in dem Fall sicher gehen.


von Schlork am 31.08.2008 06:22
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>Ebay Sofortkauf-Angebot...bindend?
Wann hat der VK ein Anfechtungsrecht?


von Schlork am 31.08.2008 06:34
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>Ebay Sofortkauf-Angebot...bindend?
--- editiert vom Admin


von guest123-2085 am 31.08.2008 06:57
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>Ebay Sofortkauf-Angebot...bindend?
öhm...

"Ja, und nicht nur, sondern er MÖCHTE gerne das Teil zum angegebenen Preis so verkaufen."

Wenn Du nicht selber der VK bist oder ggf. mit ihm gesprochen hast, woher willst Du das wissen?
Also ICH würd das Motorrad für das Geld definitiv nicht hergeben wollen.

Und da ist meine Frage halt: hab ich Anrecht auf Erfüllung des Kaufvertrags oder hat der VK ne Möglichkeit sich da rauszuschummeln?


von Schlork am 31.08.2008 09:28
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>Ebay Sofortkauf-Angebot...bindend?
Einen Irrtum (§119 BGB) könnte er möglicherweise plausibel machen, wenn es abwegig ist anzunehmen, er habe ein Sofortkaufangebot zu einem drastisch zu geringen Preis machen wollen (was etwas anderes ist als wenn eine Ware bei einem niedrigen Startgebot dann am Ende auch billig weggeht).

Je weiter das Sofortkaufangebot vom wahren Wert entfernt ist, desto wahrscheinlicher ist ein Irrtum und desto wahrscheinlicher kann ein Irrtum auch plausibel gemacht werden.


von Leibgerichtshof am 31.08.2008 12:42
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>Ebay Sofortkauf-Angebot...bindend?
Aber wie kommt er denn dann dazu, mir ein solches Angebot zu unterbreiten?

Und ich kann mich doch nicht bei jedem Unfug, den ich bei eBay treibe, auf Irrtum berufen wenn ich zu wenig Kohle für einen Artikel bekomme (außer bei einer richtigen Auktion).
Dummheit schützt vor Strafe oder wie?
Man ist doch erwachsen und für sein Handeln gänzlich allein verantwortlich?

Mangelnde Ebay Erfahrung kanns nicht sein, da schon ewig dabei...ich denk mir das so, dass er da vielleicht allen unterlegenen Käufern n Angebot gemacht hat und ich halt als erster zugeschlagen hab, wer weiss das schon?

Bin auch schon lang bei Ebay dabei, hab aber noch nie nem unterlegenen Bieter nen Artikel angeboten, kam irgendwie nie in die Verlegenheit.
Wie läuft das denn da ab vom Ebay-System her? Welche Eingabemöglichkeiten hat man usw.?

THX!




von Schlork am 31.08.2008 14:38
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>Ebay Sofortkauf-Angebot...bindend?
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von guest123-2129 am 01.09.2008 08:40
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>Ebay Sofortkauf-Angebot...bindend?
@nina

Ein Irrtum kann bei einem Angebot an einen unterlegenen Bieter sehr schnell geschehen, nämlich, wenn man statt an den Höchstbietenden an mehrere Bieter oder vielleicht sogar alle ein Angebot sendet. Ein falsch gesetztes Kreuz und schon ist es passiert.

Auch in diesem Fall wäre dies grundsätzlich denkbar, allerdings verstehe ich nicht, warum der TE dies hier überhaupt zur Diskussion stellt, wenn der VK sich dahingehend gar nicht geäußert hat. Ich würde erst einmal von einem abzuwickelnden Kaufvertrag ausgehen.


von normi am 01.09.2008 08:53
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>Ebay Sofortkauf-Angebot...bindend?
Ich wollte mich nur einfach mal im Vorfeld informieren, wie es denn rechtlich für mich aussieht und wie ihr das so seht, denn ich habs im gefühl da kommt wirklich n Rechtsstreit auf mich zu, also ich als VK würd auch versuchen mich da rauszuwinden, ob ichs schaffe oder net.

Der VK hat sich bisher auch noch nicht bei mir gemeldet, hab ihn halt angeschrieben und ihn gebeten mir doch mitzuteilen, wann er denn zuhause sei damit wir das Mopped abholen können. Darauf bisher keine Nachricht. Schaumama...


von Schlork am 01.09.2008 09:42
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>Ebay Sofortkauf-Angebot...bindend?
--- editiert vom Admin


von guest123-2085 am 01.09.2008 11:02
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>Ebay Sofortkauf-Angebot...bindend?
Klar bin ich Höchstbietender, ich habe den Artikel per SOFORTKAUF erworben und auch von eBay die Bestätigung erhalten, siehe oben.

Ist denn von den Anwesenden hier jemand Jurist und kann eine fachlich fundierte/begründete Meinung abgeben, evtl. sogar mit Verweis auf AZ/Musterprozess?

Denn klar, Meinungen zu dem Fall gibt es viele, ich schliesse mich ja natürlich auch nina81 an, nur müsste es doch vielleicht eine klare gesetzliche Regelung geben, wie hier zu verfahren ist, also ob sich VK auf "Irrtum" berufen kann oder nicht?

Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das das erste Mal in der Ebay Geschichte ist, wo so ein Fall auftritt?

Ach ja, natürlich gehe ich sehr gern erstmal von einem abzuwickelnden Kaufvertrag aus, der ja hier rechtskräftig geschlossen wurde. Es geht mir nur schonmal im Vorfeld um den Fall der Fälle, ihr versteht schon...


-- Editiert von Schlork am 01.09.2008 12:14:44


von Schlork am 01.09.2008 12:09
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