Hallo,
da ich plane bei Ebay als gewerblicher Verkäufer tätig zu werden mit einem Shop, der gebrauchte Waren mit kleinen Mängeln anbietet (welche natürlich vor dem Kauf aufgelistet werden - dem Käufer also bei Abschluss bekannt sind)
Z.B. "Bücherregal mit abgeplatzter Kante 1 Fach oben rechts"
eine vielleicht triviale Frage:
Kann der Käufer dennoch aufgrund (der ihm bereits beim Kauf bekannten Mängel) auf die Gewährleistung pochen?
Mit freundlichem Gruß
Frank
Ebay-Shop mit gebrauchten Artikeln mit kleinen Mängeln
26. Mai 2017
Thema abonnieren
Frage vom 26. Mai 2017 | 14:47
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay-Shop mit gebrauchten Artikeln mit kleinen Mängeln
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 26. Mai 2017 | 15:05
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo,
wie meinst du das jetzt mit der Gewährleisstung?
Gewährleisstungstechnisch kann er wegen der abgeplatzten Kante dann nichts fordern, ergibt sich allerdings ein anderer Mangel, dann kann dieses dann Gewährleisstungsrechtlich seitens de K eingefordert werden.
Grob gesagt, bekannte beschriebene Mängel = keine Gewährleisstung
Auftretende nicht beschriebene Mängel = Gewährleisstung
#2
Antwort vom 26. Mai 2017 | 16:06
Von
Status: Weiser (17027 Beiträge, 5900x hilfreich)
Klar, ein gewerblicher VK kann die Gewährleistung nicht ausschließen.ZitatKann der Käufer dennoch aufgrund (der ihm bereits beim Kauf bekannten Mängel) auf die Gewährleistung :
pochen?
Das stimmt so nicht. Wenn der Mangel, trotz Vereinbarung, nicht vorhanden ist, so kann der Käufer durchaus eine mangelhafte Ware verlangenZitatGrob gesagt, bekannte beschriebene Mängel = keine Gewährleisstung :
-- Editiert von -Laie- am 26.05.2017 16:09
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