Ebay -- Rücksendung

1. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Alujet
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 12x hilfreich)
Ebay -- Rücksendung

Hallo
Ich habe bei Ebay durch Sofortkauf bei einem Händler zwei Sachen gekauft. Warenwert ca.90 €. 14-tägiges Rückgaberecht wurde zugesagt. Als die Sachen bei mir eintraffen, waren sie mir leider zu klein. Ich habe die Sachen unfrei zurück geschickt. Heute kam das Paket zurück. Ich mußte 12 € Strafporto bezahlen. In den AGB`s ( die in der Auktion nicht lesbar waren ) steht drin das nur ausreichend frankierte Pakete angenommen werden. Ich bin aber der Meinung, dass § 357 Abs. 2 BGB gilt, und ich mein Paket auch unfrei zurück schicken konnte. Ich habe das dem Händler mitgeteilt. Er schrieb mir gerade per Mail, dass nur die AGB`s gelten :
5. Rückgaberecht
Wir garantieren für nicht benutzte Ware ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen. Die Rückgabefrist wird gewahrt durch das fristgerechte Absenden der Ware. Die Rücksendung wird von uns nur angenommen, wenn sie ausreichend frankiert wurde.
Das Rückgaberecht ist nicht gültig für preisreduzierte Ware und anläßlich von Sonderverkaufsaktionen.

Was meint ihr, hat der Händler Recht ? Er will mir das Porto auf keinen Fall erstatten.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schnüffeltier
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo!

Der Verkäufer hat recht!

Warum hast du das Paket nicht frankiert?? Schließlich bekommst du das Porto doch erstattet? Und warum soll der Käufer auch noch Strafporto für dich zahlen?

MfG

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#2
 Von 
klopps
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

nein, der verkäufer hat unrecht. als gewerblicher händler muss er die sendung annehmen. die formulierung in seinen agb's ist abmahnfähig. nur eine höfliche bitte "keine unfreien sendungen zu schicken" ist rechtens.

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#3
 Von 
lafos71
Status:
Schüler
(358 Beiträge, 66x hilfreich)

Wenn die AGB nicht lesbar waren, sind sie auch nicht Vertragsbestandteil geworden. Aus diesem Grunde greift die gesetzliche Regelung.

Bzgl. der unfreien Rücksendung sagt, § 357 BGB nichts aus. Insofern ist man auf die Rechtsprechung angewiesen.

@ klopps

Belege mal bitte, dass der VK unfreie Waren annehmen muß.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Anscheinend sind hier einige schon abgemahnt worden von der WBZ wegen der "unfrei Klausel".
Allerdings nehme auch ich unfreie Sendungen nicht an,da es mich das DOPPELTE Porto kostet.

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#5
 Von 
Alujet
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 12x hilfreich)

An wen kann ich mich wenden, damit er abgemahnt wird ? Als "kleines Dankeschön" darfür das ich "aufgemuckt" habe, überweist er mir mein Geld jetzt nicht zurück. Er ist per Mail nicht erreichbar :-((

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#6
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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