Ebay Rückerstattung

8. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
visversa72
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Rückerstattung

Hallo Liebe Forummitglieder!!!

Mein Bruder hat vor Weihnachten bei Ebay einen Mantel verkauft, dieser war deklariert als Mantel von A&F. Der Mantel wurde ersteigert und am 22.12.2012 zum Käufer gesendet. Am 29.12.2012 sendet dieser nun eine Mail das der Mantel eine Warenfälschung sei. Da mein Bruder nun leider im asiatischen Ausland ist, nehme ich mir diesen Fall an. Der Käufer schieb dann weiter, er will sein Geld wieder haben plus Rückversand. Ohne Erstattung und Rückversand gebe er keine Beweisstücke aus der Hand.

Nun habe ich mir erst gedacht, okay also erstens glaube ich nicht das mein Bruder sowas verkauft und zweitens warum meldet man sich am 29.12.2012, der Käufer hätte das doch eher sehen können. Egal, ich habe dem Käufer am 30.12.2012 per PayPal sein Geld zurückerstattet plus PayPal Gebühren und Versand von 6,90€.

Doch leider hält sich der Käufer nun nicht an den Rückversand, obwohl er dies sehr offensichtlich über die Funktion "Fall geöffnet" bei Ebay schriftlich erklärt hat. Er überlegt es sich dies zur Anzeige zu bringen. Ich habe Ihn gebeten mir doch bitte wie ausgemacht den Mantel zu senden, denn er gehört ihm ja nicht mehr und laut seiner Aussage er sendet zurück wenn er Geld und Versandkosten zurück erstattet bekommt, müsste er ja nun folgen. Außerdem möchte ich diesen Mantel gern aucheinmal sehen.

Wie muss ich mich jetzt weiter verhalten. Mein Bruder meint er hätte den Mantel so vor zwei Jahren jemanden privat in Köln abgekauft. Was kann ich tun? Muss der Käufer den Mantel nicht zurücksenden?


Vielen Dank für Eure/Ihre Hilfe.

-- Editiert visversa72 am 08.01.2013 09:41

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

ja, müsste ...

Solche Käuferschutzbetrügereien nehmen bei Ebay immer mehr zu. Nach BGB ist es aber üblich "Zug-um-Zug" rückabzuwickeln, d.h. erst Warenrücksendung - dann Gelderstattung. Der Käufer hätte sein Geld über Paypal sowieso zurückerhalten. Jetzt hat er auch noch die Ware.

Wie lange ist der Verkäufer bei Ebay gemeldet und wie sieht sein Bewertungsprofil aus?

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
visversa72
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Er ist seit 2009 bei Ebay und über 500 Bewertungen zu 96,5% Positiv.

Nur ich will auch niemanden unter Druck setzen, da ich nicht will das mein bruder eine Anzeige bekommt, aber jetzt meldet der Verkäufer sich seit 3 Tagen nicht mehr.
Nur ich möchte ja schon auch den Mantel zurück.

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

wurde denn überhaupt eine Frist gesetzt zwecks rücksendung des Mantels? Wenn nicht, dann seit ihr selber Schuld, dass noch nichts da ist, ihr müsst dann dem K erstmal eine angemessene Frist setzen zur Rücksendung (mindestens 10-14Tage), diese Frist müsst ihr aber nachweislich an den K senden, sprich eine Mail genügt nicht. Wenn die Frist verstrichen ist, dann könnt ihr weiter vorgehen...

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#4
 Von 
visversa72
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

ja das habe ich über Ebay gemacht, bis 11.02.2013, das habe ich Ihm am 31.12.2012 geschrieben.

Nur ich hab jetzt ein bissl Angst, er hat mir ja gedroht mit Anzeige wegen Betrug. Wenn ich Ihn jetzt mit ner neuen Frist komme, das er ne Anzeige macht.

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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

quote:
ja das habe ich über Ebay gemacht
Also hast du sogesehen nichts gemacht, keine Frist gesetzt oder dergleichen, oder kannst du etwa den Zugang diener gesetzten Frist nachweisen? Soweit mir bekannt ist gibts da keienn Nachweis bei EBAY.

Wieso sind die Leute eigentlich immer zu geizig beim setzen einer Frist ein Einschreiben zu versenden? Da gibt es immerhin den Zugangsnachweis.

quote:
bis 11.02.2013, das habe ich Ihm am 31.12.2012 geschrieben.
Sollte das dein K gelesen haben (wovon man aber immer vorraussetzen muss, er hat es nicht), dan hat er doch noch lange Zeit, wieso soll er sich dann jetzt bei dir melden oder ähnliches? Dass wäre doch nur Aufwand für ihn, dem ihm keiner bezahlt, da brauchst du dich jetzt erhrlich gesagt erstmal noch nicht wundern, dass du weder etwas zugesendet bekommen hast, noch etwas von ihm gehört hast...

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#6
 Von 
visversa72
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay dann werde ich Ihm das per Einschreiben senden. Vielen Dank erstmal für deine Hilfe.

Nur wie schaut es aus mit der Anzeige?? Kann er das??? Das ist ja meine größte Angst

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#7
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Klar kann er das. Er kann auch anzeigen, dass der Himmel blau ist. Rauskommen wird dabei aber wohl nix, ich sehe nicht, wie man bei sowas einen Vorsatz zusammenkratzen sollte.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
§ §
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 42x hilfreich)

quote:
Das ist ja meine größte Angst
Warum? Ist es doch eine Fälschung? Nur dann braucht man Sorge zu haben. Dann geht aber die Rechnung des Bieters auf. Er hat den Mantel und die Hoffnung, das der VK nicht selbst anzeigt, da der Angst hat wegen einem eigenen Betrug.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
visversa72
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ob es eine ist oder nicht kann ich ned sagen, war ja nicht mein Mantel und auch mein Bruder hat den ja Privat gekauft, daher keine Ahnung. Mags nur ned drauf ankommen lassen.

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