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Ebay Privatverkäufer Sendungshaftung

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Ebay Privatverkäufer Sendungshaftung

Hallo,

ich habe als Privatperson bei etwas verkauft und in der Auktion als auch in der Mail mit meinen Daten versicherten Versand angeboten. Dies wurde vom Käufer abgelehnt weil er Geld sparen wolle.

Nun ist der Umschlag mit meiner Sendung "angeblich" nicht bei ihm eingetroffen. Er will nicht auf den Antrag der Sendungsverfolgung bei der Post warten, stellt mich als Betrüger da und will sein Geld wieder.

Meine Frage nun. Bin ich als Privatperson für den Verlust der Ware verantwortlich wenn er versicherten Versand abgelehnt hat?

Er will ja nichtmal den Suchatrag abwarten sondern droht mit dem Anwalt wenn er nicht sofort sein Geld erhällt.

Liebe Grüße und vielen Dank

Simone


von Simone Behrends am 25.12.2003 16:04
Status: Frischling (3 Beiträge)
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Ebay Privatverkäufer Sendungshaftung
Meine Frage nun. Bin ich als Privatperson für den Verlust der Ware verantwortlich wenn er versicherten Versand abgelehnt hat?

Nein. (vgl. § 447 BGB)

Link: http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html

Also, locker bleiben, Wihnachten genießen ... Anwalt der Gegenpartei "kommen lassen".

Wichtig ist, dass Sie den Versand an die Person nachweisen können, und Sie einen Nachweis haben, dass Ihr Käufer auf unversicherten Versand bestanden hat, aus o.g. Gründen.

Frohe Weihnacht ...
Es wird nichts so heiss gegessen, wie es gekocht wird.

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von im_web_kaufen am 25.12.2003 16:42
Status: Unsterblich (952 Beiträge)
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>Ebay Privatverkäufer Sendungshaftung
Bei privaten Verkäufen gilt: Das Risiko geht mit Übergabe des Päckchens an die Post sofort auf den Käufer über (§ 447 I BGB). Wenn Du nachweisen kannst (Beleg des Paketdienstes, Augenzeugen usw.) das das Päckchen beim Paketdienst aufgegeben wurde, hast Du nichts zu befürchten. Also zuerst einen Nachforschungsauftrag bei dem Paketdienst stellen - das ist auch bei einfachen Päckchen möglich und nicht nur bei Paketen oder Einschreiben. Wenn sich das Päckchen dann nicht wieder einfindet, bleibt der Käufer auf den Kosten sitzen. Es empfielt sich als Verkäufer eigentlich immer, nur den versicherten Versand zu nutzen, denn Pakete sind je nach Paketdienst bis ca. 500 Euro versichert. Also: Käufer in freundlichem Ton per Mail auf die derzeitige Rechtslage hinweisen und ihm anraten, auf das Ergebnis der Nachforschung zu warten. Hier ein Mustertext: Es tut mir leid, wenn der ersteigerte Artikel bis heute nicht bei Dir angekommen ist. Zur Post gebracht habe ich den Artikel bereits am ... .
In meiner E-Mail vom ... habe ich ausdrücklich den versicherten Versand angeboten, auf den Du aber auf eigenen Wunsch zur Kostenersparnis verzichtet hast. Ich verkaufe meine Artikel ausdrücklich von Privat. Das Risiko geht daher mit Übergabe des Päckchens an die Post sofort auf den Käufer über.
Ich bitte um Verständnis, dass ich für auf dem Postweg verloren gegangene Sendungen daher keine Haftung übernehmen kann. Ich bin aber natürlich gerne bereit, für Dich einen Nachforschungsantrag bei der Post zu stellen. Vielleicht haben wir noch eine Chance und können so noch etwas erreichen.

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"www.webscala.de und www.auction-help.de - die kostenlose Hilfe bei Problemen mit eBay & Co."


von Xcerox am 25.12.2003 21:09
Status: Praktikant (28 Beiträge)
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>Ebay Privatverkäufer Sendungshaftung
Hallo,

Ersteinmal vielen Dank für eure Hilfe. Leider ist der Käufer nicht einsichtig und hat mir mittlerweile auch dur zig Telefonanrufe und Mails Weihnachten versaut. Er kramt immer wieder irgendwelche ominösen Urteile raus die mit der Sache nichts zu tun haben.

Er will nicht einmal auf den Suchatrag warten sondern sofort sein Geld wieder sonnst zeigt er mich an. Mit ihm kann man einfach nicht mehr reden.

Wirklich schade aber die Idioten bei Ebay werden immer mehr.


von Simone Behrends am 26.12.2003 14:49
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Ebay Privatverkäufer Sendungshaftung
Mit ihm kann man einfach nicht mehr reden.

Brauchen Sie auch nicht ...
Harren Sie gelassen der Dinge, die da kommen:

"Sehr geehrter eBay-Kollege,

hiermit teilen wir Ihnen letztmalig mit, dass Sie und wir einen rechtskräftigen Versendungskauf (§ 447 BGB) zwischen Verbrauchern auf der Plattform eBay geschlossen haben.

Wie Ihnen in o.g. Paragraphen erläutert wird, erfüllt der Privat-Verkäufer seine Pflicht bereits mit Übergabe an das Transportunternehmen, und das Risiko des plötzlichen Untergangs trägt in diesem Falle der Käufer.

In unserer Artikelbeschreibung (eBay-Nummer: 1234567890) haben wir den versicherten Versand angeboten, und preferieren diesen auch. Der Käufer könnte somit seinen Schaden gegenüber dem Transportunternehmen geltend machen.

Gemäß Ihrem ausdrücklichen Wunsch (Kosten zu sparen) vom xx.xx.xxxx (per eMail) haben wir die Ware jedoch als unversicherte Postsendung an Sie versendet.

Sicher haben Sie Verständnis, dass wir aus o.g. Gründen einer Erstattung der Kaufsumme nicht zustimmen werden.

Einer gerichtlichen Auseinandersetzung sehen wir diesbezüglich äußerst gelassen entgegen.

Ferner fordern wir Sie nunmehr auf, die etlichen Telefonanrufe auf unserem Privatanschluss mit sofortiger Wirkung zu unterlassen. Sollten Sie dennoch diesem Telefonterror kein Ende setzen, sehen wir uns gezwungen Anzeige zu erstatten.

Hochachtungsvoll!

xxx"


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von im_web_kaufen am 26.12.2003 15:24
Status: Unsterblich (952 Beiträge)
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