>Ebay Privatverkäufer Sendungshaftung
Bei privaten Verkäufen gilt: Das Risiko geht mit Übergabe des Päckchens an die Post sofort auf den Käufer über (
§ 447 I BGB). Wenn Du nachweisen kannst (Beleg des Paketdienstes, Augenzeugen usw.) das das Päckchen beim Paketdienst aufgegeben wurde, hast Du nichts zu befürchten. Also zuerst einen Nachforschungsauftrag bei dem Paketdienst stellen - das ist auch bei einfachen Päckchen möglich und nicht nur bei Paketen oder Einschreiben. Wenn sich das Päckchen dann nicht wieder einfindet, bleibt der Käufer auf den Kosten sitzen. Es empfielt sich als Verkäufer eigentlich immer, nur den versicherten Versand zu nutzen, denn Pakete sind je nach Paketdienst bis ca. 500 Euro versichert. Also: Käufer in freundlichem Ton per Mail auf die derzeitige Rechtslage hinweisen und ihm anraten, auf das Ergebnis der Nachforschung zu warten. Hier ein Mustertext: Es tut mir leid, wenn der ersteigerte Artikel bis heute nicht bei Dir angekommen ist. Zur Post gebracht habe ich den Artikel bereits am ... .
In meiner E-Mail vom ... habe ich ausdrücklich den versicherten Versand angeboten, auf den Du aber auf eigenen Wunsch zur Kostenersparnis verzichtet hast. Ich verkaufe meine Artikel ausdrücklich von Privat. Das Risiko geht daher mit Übergabe des Päckchens an die Post sofort auf den Käufer über.
Ich bitte um Verständnis, dass ich für auf dem Postweg verloren gegangene Sendungen daher keine Haftung übernehmen kann. Ich bin aber natürlich gerne bereit, für Dich einen Nachforschungsantrag bei der Post zu stellen. Vielleicht haben wir noch eine Chance und können so noch etwas erreichen.
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von Xcerox am 25.12.2003 21:09
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