Ebay - Paket bei Käufer nicht angekommen

31. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Kilianvilli
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)
Ebay - Paket bei Käufer nicht angekommen

Hallo,

ich habe kürzlich ein Gerät im Wert von circa 200 € auf Ebay verkauft. Ich habe mir ärgerlicherweise über den Versand keine großen Gedanken gemacht und den von Ebay vorgeschlagenen Standartversand, "DHL Päckchen", ausgewählt und auch so versandt. Das Problem bei dieser Versandart ist dass man das Paket nicht nachverfolgen kann. Lange Rede kurzer Sinn - Der Käufer sagt dass das Päckchen nicht bei ihm angekommen ist. Ich habe bei der Poststelle bei der ich das Päckchen aufgegeben habe nachgefragt, dort sind definitiv alle Päckchen weggegangen, auch einen Nachforschungsantrag bei DHL habe ich gestellt. Den Postbeleg habe ich noch, ich kann quasi nachweisen dass ich das Paket abgegeben habe.
Der Käufer will nun das Geld zurück.
Wie soll ich weiter vorgehen? Kann ich ihn einfach warten lassen bis bei der DHL was rausgekommen ist? Muss ich ihm das Geld zurückerstatten?

Vielen Dank schonmal für die Hilfe!

Problem bei eBay und Co?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Grundprinzipiell gilt (kurz gefasst):
Das Versandrisiko geht nach §447 BGB bei Übergabe an den Frachtführer auf den Käufer über. Kannst du den Versand nicht nachweisen, so gilt die Ware als nicht versendet.

Zitat (von Kilianvilli):
Muss ich ihm das Geld zurückerstatten?

Wäre wohl sinnvoll, da du den Versand der Ware nicht nachweisen kannst.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kilianvilli
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Was ist nötig, um den Versand der Ware nachzuweisen?

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Den Postbeleg habe ich noch, ich kann quasi nachweisen dass ich das Paket abgegeben habe.
Sorry, dass ist leider falsch was du da schreibst. Du kannst lediglich nachweisen, irgendwas an irgendwen gesendet zu haben, mehr aber nicht.

Ob das nun ein Päckchen mit dem gekauften Inhalt war,oder ein päckchen mit deinen 3 Wochen alten Sportsochen die du an deine Om zum waschen schicken wolltest, kann mann anhand einer einfachen Quittung nicht fesststellen.

Du müsstest schon einen Zeugen haben, der das Ganze prozedere von verpacken, bis hin zur Abgabe ununterbrochen mitbekommen hat, auch müsste der Zeuge selber einen Adressabgleich vorgenommen haben. Hast du keinen solchen Zeugen, siehts ganz schlecht für dich aus.

Ich würde gegenüber dem K allerdings einen letzten Bluff versuchen und ihm mitteilen, du hättest einen Zeugen und wirst Anzeige gegen unbekannt erstatten, evtl kommt das Päckchen ja donn doch noch 1 oder 2 Tage später an ;)

Wenn nicht, ja dann darfst du dem K entweder jetzt das Geld zurück überweisen, oder d kannst auf eine Gerichtsverhandlung warten und dir dann vn einem Richter erklären lassen, wieso du dem K das Geld zahlen darfst. Diese Erklärung gibts dann aber nicht umsonst...

-- Editiert von lesen-denken-handeln am 31.03.2015 12:36

1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Den Postbeleg habe ich noch, ich kann quasi nachweisen dass ich das Paket abgegeben habe.

Nö, kannst Du nicht.



Zitat:
Du kannst lediglich nachweisen, irgendwas an irgendwen gesendet zu haben, mehr aber nicht.

Nicht einmal das kann man nachweisen.
Man kann wohl nur nachweisen, das man für den Betrag von X EUR irgend etwas dort erworben hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat:
Du müsstest schon einen Zeugen haben, der das Ganze prozedere von verpacken, bis hin zur Abgabe ununterbrochen mitbekommen hat

Wieso sollte das in diesem Umfang notwendig sein? Auch bei einem Paketversand gibt es keinen Nachweis, was denn nun genau verschickt wurde.

Ist aber auch nicht nötig, denn die Annahme, der Versender habe in der Hoffnung auf einen Verlust auf dem Versandweg ein leeres Paket verschickt ist schlichtweg weltfremd. Wenn der Käufer also nicht mehr zu bieten hat als die reine Behauptung "der hat doch bestimmt ein leeres Paket/Päckchen verschickt", wird er damit nicht durchkommen. Ein glaubwürdiger (und glaubwürdig ist das, was der Richter glaubt) Zeuge für den Versand des Päckchens, der die Adresse auch kontrolliert hat, ist also völlig ausreichend.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von JogyB):
Ein glaubwürdiger (und glaubwürdig ist das, was der Richter glaubt) Zeuge für den Versand des Päckchens, der die Adresse auch kontrolliert hat, ist also völlig ausreichend.

Da das Problem in meinem Bekanntenkreis diskutiert wurde, habe ich den Vorschlag unterbreitet, dass der Verkäufer es von einem Bekannten verpacken, beschriften und zur Post bringen lässt. Somit ist das komplette Brimmborium wie von ldh gefordert durchgängig bezeugt. :)
Nur mal so als Idee für die zukünftigen Verkaufsaktivitäten des TE

Signatur:

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

In vielen Fällen kann schon ein Aufkleber "Verpackung und Versendung bezeugt: ________________ [Gekrakel]" die Neigung des Empfängers, betrügerisch den Zugang zu bestreiten, stark verringern. ;)

Abgesehen davon sollte man Ware, deren Verlust man nicht mal eben verschmerzen kann, grundsätzlich per Paket schicken. Dann hat man einen Absendenachweis, und nur die wenigsten (angeblichen Nicht-)Empfänger werden eine Klage riskieren, wenn man erklärt, einen Zeugen für das Verpacken zu haben.

-- Editiert von JenAn am 01.04.2015 12:14

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von JenAn):
In vielen Fällen kann schon ein Aufkleber "Verpackung und Versendung bezeugt: ________________ [Gekrakel]" die Neigung des Empfängers, betrügerisch den Zugang zu bestreiten, stark verringern.

Auch nett.
Evtl. eine Kombination aus beiden Vorschlägen

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

Erstmal ist wichtig, bist du als privater Verkäufer gelistet oder als Gewerblicher.
Gewerblicher haftet eh voll umfänglich für den Versand.

Als Privater musst du bei vertraglichem "unversicherten Versand" nur bis zur Einlieferung beim Versender nachweisem, wie schon oben erwähnt kann dieses z.B. über Zeugen und Fotos erfolgen.

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