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Ebay N900 von einem gehackten Account gekauft?

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Ebay N900 von einem gehackten Account gekauft?

Hallo liebe Leidensgenossen,

ich habe letzte Woche angeblich voller Stolz ein N900 gekauft. Sofort habe ich überwiesen und vergeblich auf die Ware gewartet. Nun wurde ich gestern per Email von Ebay kontaktiert und die meinten, dass der angebliche Verkäuferaccount gehackt wurde und somit wurde das Angebot gelöscht. Nun habe ich überhaupt keinen Kontakt mehr zu dem angeblichen Verkäufer! Ich besitze leider nur noch seine Bankdaten (Schweizerische Bankdaten) und deshalb kann ich gar nicht mehr mit dem in Kontakt treten. Der richtige Besitzer dieses Accounts hat überhaupt keine Ahnung, wer seinen Account gestohlen haben könnte.

Nun bin ich heute zur Polizei gegangen und habe mit den vorhanden Daten, sprich Bankdaten, eine Anzeige an den angeblichen Verkäufer gestellt.

Könnte ihr mir sagen, wie ich jetzt weiter vorgehen kann? Leider gibt es die Vorratsdatenspeicherung nicht mehr, somit kann die Polizei auch nicht mehr mit der IP den Namen des Verkäufers herausfinden. Also mal wieder ganz großen dank an die Politiker

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.


von JaBBa123 am 04.05.2010 19:09
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Ebay N900 von einem gehackten Account gekauft?
quote:
Könnte ihr mir sagen, wie ich jetzt weiter vorgehen kann? Leider gibt es die Vorratsdatenspeicherung nicht mehr, somit kann die Polizei auch nicht mehr mit der IP den Namen des Verkäufers herausfinden. Also mal wieder ganz großen dank an die Politiker

Solche Geschäfte werden ohnehin eher aus einem anonymen Internetcafé heraus abgewickelt. Entscheidend für dich ist doch der Inhabers des Kontos. Egal, wer dir das Handy verkauft hat, das Geld jedenfalls ist auf dieses Konto geflossen.

Ob der Account wirklich gehackt war, wird sich möglicherweise gar nicht aufklären lassen. eBay scheint es ja zu genügen, wenn jemand behauptet, er wäre gehackt worden.

Allerdings lässt es sich auch oft genug nachvollziehen.

Dass der Kontoinhaber in der Schweiz sitzt, erschwert das ganze Prozedere wesentlich. Unabhängig vom Verlauf der Ermittlungen wäre der Kontoinhaber, der bei normalen Verlauf eine Leistung ohne Rechtsgrund erlangt hat, die er herauszugeben hat, der gegen den du zivilrechtlich vorgehen müsstest.

Dazu müsstest du ja erst einmal wissen, mit wem du es zu tun hast, du brauchst einen Namen und eine zustellfähige Adresse.

Die kriegst du aber in der Regel nur über die Ermittlungsbehörden, die schweizerische Bank wird keine Auskunft erteilen. Somit kannst du nur abwarten, was sich im Laufe der langwierigen Ermittlungen ergibt, wenn sich etwas ergibt.

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von bogus1 am 04.05.2010 20:42
Status: Unsterblich (4450 Beiträge)
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>Ebay N900 von einem gehackten Account gekauft?
Aber ist denn nicht auf der rechtmäßige Inhaber erst mal der Angeklagte? 1. Da er dafür verantwortlich ist, dass sein Account kein dritter bekommt und das 2. er erst einmal beweisen muss, dass er nicht der Verantwortliche für die Auktion gewesen ist.

Müsste ich nicht dann daher von dem eine Entschädigung bekommen und er müsste sich an den dritten wenden?


von JaBBa123 am 04.05.2010 22:00
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Ebay N900 von einem gehackten Account gekauft?
Die meisten sogenannten accounts sind nicht gehackt sondern "gepisht"; d.h. der account-Inhaber hat sich irgenwo auf eine Fake-Seite umleiten lassen und dort eingeloggt.


@jabba

nennst du mal den account, der da gehackt gewesen sein soll?

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von Tini-D. am 04.05.2010 22:10
Status: Legende (230 Beiträge)
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>Ebay N900 von einem gehackten Account gekauft?
[i]Aber ist denn nicht auf der rechtmäßige Inhaber erst mal der Angeklagte? 1. Da er dafür verantwortlich ist, dass sein Account kein dritter bekommt und das 2. er erst einmal beweisen muss, dass er nicht der Verantwortliche für die Auktion gewesen ist.
Müsste ich nicht dann daher von dem eine Entschädigung bekommen und er müsste sich an den dritten wenden? [/i]

Nein.

Der account-Inhaber muss natürlich glaubhaft machen können, dass er die Auktionen nicht eingestellt hat und nachweisen, dass er keine Zahlung empfangen hat.

Die Anzeige geht aber in erster Linie an den Kontoinhaber, der hat dein Geld.

Es ist durchaus auch dir Fahrlässigkeit vorzuwerfen, dein ein Abgleich von account-Inhaber und Kontinhaber sollte obligatorisch sein, wenn man nicht gerade gebrauchte Kinderklamotten kauft.




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-- Editiert am 04.05.2010 22:38


von Tini-D. am 04.05.2010 22:23
Status: Legende (230 Beiträge)
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>Ebay N900 von einem gehackten Account gekauft?
Und: hast du einen Screenshot von der Auktion?

Denn die dürfte ja gelöscht sein.

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von Tini-D. am 04.05.2010 22:23
Status: Legende (230 Beiträge)
Userwertung:  3,0  (von 6 User(n) bewertet)
 
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>Ebay N900 von einem gehackten Account gekauft?
Da würde ich dir aber erst mal 50% Mitschuld an der Misere attestieren. Da waren ja sicher der Name des Accountinhabers und des schweizer Bankkontos nicht identisch. Wer ist denn so bekl. und überweist da in die Schweiz???

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von sbsdh am 04.05.2010 22:39
Status: Senior (147 Beiträge)
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>Ebay N900 von einem gehackten Account gekauft?
quote:
Aber ist denn nicht auf der rechtmäßige Inhaber erst mal der Angeklagte? 1. Da er dafür verantwortlich ist, dass sein Account kein dritter bekommt und das 2. er erst einmal beweisen muss, dass er nicht der Verantwortliche für die Auktion gewesen ist.

Jein...
Der Accountinhaber, sofern er mit Vorsatz oder Fahrlässigkeit einen Dritten seinen Account überliess, könnte evtl. zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet werden, selbst evtl. dann, wenn seine Accountdaten nur gephished wurden, sofern das auf seine grobe Fahrlässigkeit zurück zu führen wäre.
Sofern er aber an dem Betrug nicht willentlich mitgewirkt hat, richtet sich das Strafverfahren gegen den eigenlichen Täter, während bei den Schadensersatzansprüchen es wohl eine Einzelfallentscheidung wäre..


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von seba79 am 04.05.2010 22:41
Status: Unsterblich (1416 Beiträge)
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>Ebay N900 von einem gehackten Account gekauft?
Von einem Angeklagten kann man erst einmal überhaupt nicht sprechen. Du musst unterscheiden zwischen einem Strafverfahren und dem Zivilrechtsweg.

Um herauszubekommen, was da passiert ist, wird ja ermittelt, wenn eine Strafanzeige erstattet wurde. Was dabei herauskommt, steht in den Sternen.

Eine andere Frage ist, ob der Accountinhaber möglicherweise zivilrechtlich in Anspruch genommen werden kann. Ob ihn vielleicht eine Mitschuld trifft. Ob er seine Daten freiwillig herausgerückt hat oder ob sie erschlichen wurden (Phishing)oder ob man den Account schlichtweg "geknackt" hat. Wenn du bei deiner Bank dich 3 mal mit falschen Daten versuchst einzuloggen, ist Feierabend. eBay lässt anscheinend unbegrenzte Versuche zu. Insofern ist jeder Account zu knacken, nur eine Frage der Intensität und der aufzuwendenden Zeit.

http://winfuture.de/news,34137.html

Eine Woche Dauerattacke und nichts passiert...

eBay selbst tut ja alles, um den Ablauf zu verschleiern, die Auktion ist ja schon gelöscht.

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von bogus1 am 04.05.2010 22:42
Status: Unsterblich (4450 Beiträge)
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>Ebay N900 von einem gehackten Account gekauft?
Das ist interessant, dass eBay keine Sperrung vornimmt.

Ich habe nur noch die Emails von Ebay, wo bestätigt wird, dass ich das Gerät ersteigert habe und den Schriftverkehr des angeblichen Verkäufers.

Der Account heißt Fuldarunner.

Und zum Thema, dass sie die Namen und so unterscheiden haben sollen, vom richtigen Account stimmt nicht. Da er alles geändert hat und somit gar nicht auffallen konnte, dass es ein anderer sein sollte.


von JaBBa123 am 05.05.2010 18:41
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Ebay N900 von einem gehackten Account gekauft?
@jaBBa

TKOs werden nicht gesperrt, solche accounts werden "bereinigt" und zwar so gründlich, dass alles spurlos verschwunden ist, wie wenn nichts gewesen wäre.


ausführliche Lektüre:

http://www.falle-internet.de/de/html/ap_ga_allg.php


ich versuche mal noch was zu finden...




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von Tini-D. am 05.05.2010 19:33
Status: Legende (230 Beiträge)
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