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Ebay, Markenrechte, Namensrechte... was darf man? was nicht?

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Ebay, Markenrechte, Namensrechte... was darf man? was nicht?

Hallo,

Da ich öfter bei ebay Dinge verkaufe habe ich vor kurzem ein Kleingewerbe angemeldet. Soweit so gut

Nun würde ich gerne Artikel verkaufen die dem Original entsprechen aber kein Original sind(KFZ-Teile die denen von Bekannten Haustunern wie zb M oder AC-Schnitzer von BMW oder Irmscher von Opel. Um darauf aufmerksam zu machen das die Teile denen von solch großen Firmen wie BMW ähnlich sind möchte ich dies gerne in der Artikelbeschreibung vermerken. Der vermerk würd z.B so aussehen:

Artikelbezeichnung: "BMW E46 M3 AC-Schnitzer Schaltknauf"

Artikelbeschreibung:

Schaltknauf für BMW E46. Ähnlich den original Teilen von AC-Schnitzer.


Wie sieht es aus? Rein rechtlich? Ich möchte damit vermeiden das ich gegen irgendwelche Markenrechte verstoße. Wie ist das geregelt? Darf man in solchen Artikelbeschreibungen vermerken das ein Produkt identisch, jedoch nicht original ist?

Danke schomal

gruss


von Dosalie am 04.08.2006 17:15
Status: Frischling (4 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 12077 weitere Beiträge zum Thema "EBAY".


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>Ebay, Markenrechte, Namensrechte... was darf man? was nicht?
Unter Umständen dürfen Sie die entsprechenden Artikel gar nicht verkaufen. Dies jedenfalls dann, wenn es sich um Plagiate handelt. Nach Ihrer Schilderung klingt dies verdächtig danach.

Dann drohen Ihnen Abmahnungen und ggf. sogar ein Strafverfahren wegen Produktpiraterie.


von Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Marc N. Wandt am 04.08.2006 17:36
Status: Unsterblich (1181 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 5 User(n) bewertet)

>Ebay, Markenrechte, Namensrechte... was darf man? was nicht?
Hi,

sollte der Artikel kein Plagiat sein, so dürfen Sie auch nicht mit dem Namen einer anderen Firma werben. Ist ein klarer Wettbewerbsverstoss und wunderbar abmahnfähig.

Sie dürfen nur BMW schreiben, wenn auch BMW drin ist


Gruss
Susi


von guest123-2087 am 04.08.2006 19:31
Status: Unsterblich (965 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Ebay, Markenrechte, Namensrechte... was darf man? was nicht?
Guten Tag,
wenn die Artikel zu Unrecht ein Markenlogo tragen ist es ein klarer Fall von Produktpiraterie.
Markenpiraterie in gewerbsmäiger Größenordnung führt bei Anzeige regelmäßig zur Beschlagnahme der Ware mittels Hausdurchsuchung, als Tatmittel würde ihre Computerausstattung und alles was mit ihrem Gewerbe zusammenhängt eingezogen werden wie zB Fahrzeug, Bankguthaben.

Ich kann Ihnen von solch einem Vorhaben nur dringenst abraten.

Abgesehen davon haben diese "Tuningteile" ganz bestimmt keine e Zulassung, so daß Sie bei einem möglichen Schadenfall wenn zB ein Chinaspoiler bei 200KM/h zerberstet und in dessen Folge ein Motorradfahrer getötet wird damit rechnen müssen zur Verantwortung gezogen zu werden.
MfG
Lindemann




von Lindemann am 05.08.2006 18:18
Status: Junior (66 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Ebay, Markenrechte, Namensrechte... was darf man? was nicht?
Halt halt! Ihr versteht das falsch. Ich kaufe bspw. ein Original BMW Interrieurteil(! keine Anbauteile die eine e-Zulassung benötigen) und beschichte dies mit einer Kohlefaserschicht. Ihr könnt euch das so vorstellen als würde ich ein Plastikteil mit Leder überziehen und dann anschließend wieder verkaufen. Wie sieht es dann aus?


von Dosalie am 06.08.2006 14:38
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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