Ebay Kleinanzeigen und Gewährleistung?!

4. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
JohnCooper
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Ebay Kleinanzeigen und Gewährleistung?!

Hallo Forengemeinde!

Ich bin grad etwas ratlos und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Es geht um einen Verkauf eines Felgensatzes. Erstmal die Vorgeschichte.

Die Felgen kaufte ich ebenfalls von Privat im letzten Sommer. Es handelt sich um 18" Schmidt VN Line.
Kaufpreis damals lag bei 800€. Die Felgen sahen aus wie neu und ich wollte diese auf mein damaliges Fahrzeug bauen. Leider kam es nie dazu, weil das Auto verkauft werden musste. So lag der Felgensatz bis heute bei mir zu Hause. Ohne je von mir montiert worden zu sein.

Vor ca. 2 Wochen dann habe ich den Satz mit folgender Beschreibung bei Ebay Kleinanzeigen inseriert:

"Verkaufe hier meine schönen Sommerfelgen. Waren auf einem Mini Cooper S r53 montiert und wurden stets gut gepflegt. Die Felgen weisen keine Beschädigungen auf. Gutachten können auf der Homepage von Scmidt kostenlos heruntergeladen werden. Neupreis pro Felge ca 800€."

Die Felgen wurden vom Vorbesitzer auf dem genannten FZG gefahren. Optisch waren diese einwandfrei. Mehr konnte ich nicht beurteilen. Daher auch der Satz keine Beschädigung. Dies ist auch klar und deutlich auf den Fotos zu sehen.

Nun wurden die Felgen gestern von einem Interessenten abgeholt. Da ich den Satz einfach nur los werden wollte habe ich ihn für 600€ abgegeben. Also 200€ Minus gemacht. Die Interessenten kamen gestern Abend zu Zweit zu mir und haben sich den Satz noch einmal intensiv angesehen und dann mitgenommen. Heute Abend meldet man sich bei mir. Die Felgen hätten eine Unwucht und ich müsse da im Preis entgegen kommen.

Jetzt meine Frage. 1. Muss ich bei Privatverkauf irgendeine Art von Gewährleistung leisten? 2. Warum wurden die Felgen vor der Montage auf Unwucht geprüft?? Äußerlich gibt es da keinen Anlass zu. Ich vermute langsam da versucht jemand den Preis im Nachhinein zu drücken. Mir wurde ebenfalls schon mit Anwalt gedroht. Wortlaut war: "entweder Sie zahlen die Felgenreparatur oder ich werde meine Rechtsschutz bemühen."

Hoffe jemand hat einen Rat für mich wie ich verfahren soll. Würde mich sehr freuen.

Vielen Dank!

-----------------
""

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

quote:
etzt meine Frage. 1. Muss ich bei Privatverkauf irgendeine Art von Gewährleistung leisten?
Natürlich!!! Ausser du hast das extra ausgeschlossen, dannmusst du keine Gewährleisstung geben!
Dein K muss aber beweisen können, dass der Mangel schon bei Übergabe bestand!

quote:
2. Warum wurden die Felgen vor der Montage auf Unwucht geprüft?
Gegenfrage, wieso nicht? Kan ja gut sein, dass eines der Klebegewichte in der ganzen Zeit abgefallen ist, so dolle halten die ja nicht :-(

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von JohnCooper am 04.03.2015 22:02

"entweder Sie zahlen die Felgenreparatur oder ich werde meine Rechtsschutz bemühen."

Was hat denn das auswuchten mit einer Felgenreparatur zu tun? Ich sehe da keine Kausalität - Auswuchten ist ein normaler Vorgang und kostet keine 10€.
Wat will er? Wahrscheinlich nur rumhandeln.
Ich würde vorerst die Kommunikation mit dem Käufer einstellen und mich auch nicht durch so komische Drohungen verunsichern lassen.


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5899x hilfreich)

Jede Felge hat eine Unwucht, das ist völlig normal. Alle Reifen haben eine Unwucht, auch das ist völlig normal. Werden nun Felgen und Reifen zusammengefügt, dann hat das komplette Rad auch fast immer eine Unwucht. Auch das ist völlig normal. Das ist doch genau der Grund warum die Räder ausgewuchtet werden bevor sie dann am Fahrzeug montiert werden.
Lass den Käufer labern was er will. Solange die Felgen nicht beschädigt sind ist eine Unwucht eine völlig normale Sache.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120337 Beiträge, 39878x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>. Muss ich bei Privatverkauf irgendeine Art von Gewährleistung leisten? <hr size=1 noshade>

Ja, selbstverständlich. 2 Jahre lang, wenn man sie nicht ausschließt



quote:<hr size=1 noshade>2. Warum wurden die Felgen vor der Montage auf Unwucht geprüft?? <hr size=1 noshade>

Weil es ganz normal ist. Ist einfach schei*e das erst bei 200 km/h auf der Autobahn zu merken...



quote:<hr size=1 noshade>Die Felgen hätten eine Unwucht und ich müsse da im Preis entgegen kommen. <hr size=1 noshade>

Nö, das ist ganz normal bei Felgen.
Daher dann auch kein Gewährleistungsfall.


Hier wäre anzuraten die Kommunikation komplett einzustellen.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

... und wenn einer seine Rechtsschutz bemühen will... :devil:
Dann schickst du einfach deine Rechtsschutz los. :grins:


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von muran am 06.03.2015 09:46

und wenn einer seine Rechtsschutz bemühen will...
Dann schickst du einfach deine Rechtsschutz los.

Anstatt sich auf dieses Niveau (Niveau ist keine Handcreme) zu begeben, sollte man es einfach ignorieren.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.326 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen