Ebay Kleinanzeigen Warenbetrug, Einladung zur Polizei

29. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
bendtner19
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Kleinanzeigen Warenbetrug, Einladung zur Polizei

Hallo, ich hab ein Problem und zwar wurde ich bei Ebay Kleinanzeigen übers Ohr gehauen. Hab für ein Iphone das Geld bezahlt jedoch hat sich der Verkäufer nicht mehr danach gemeldet und somit war das Geld weg. In diesem Moment war ich sehr verwirrt und wusste nicht was ich tun soll. Statt ich trottel zu Polizei zu gehen, hab ich die gleiche Taktik wie von dem Betrüger angewendet mit fatalen Konsequenzen. Hab heute ein Brief von der Polizei bekommen gegen Warenbetrug und wurde eingeladen für die Anhörung.. Ich weiß nicht was ich jetzt tun soll, hab dem Käufer das Geld wieder zurück geschickt und mich entschuldigt..

-- Editiert von Moderator am 29.08.2015 19:22

-- Thema wurde verschoben am 29.08.2015 19:22

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Ich weiß nicht was ich jetzt tun soll Erst mal eine klare Frage stellen. Und falls Sie was über die zu erwartende Strafe wissen wollen, mal Roß und Reiter nennen: Sie sind wie alt, wie vorbestraft und wie hoch war der Schaden?

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#2
 Von 
bendtner19
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

19 Jahre alt , keine Vorbestrafungen und der Preis des Schadens lag bei 120 Euro die aber schon zurück überwiesen worden sind.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Nimm die Quittung der Rückzahlung mit zur Polizei und zeig Dich da einsichtig.

Mit etwas Glück wird das Verfahren dann eingestellt, vielleicht mit ein paar sozialen Arbeitsstunden als Auflage.
Nächst schlimmere Variante wären Sozialstunden per Erziehungsmaßregel (also keine Einstellung, sondern Gerichtsverhandlung)

Macht aber im Jugendrecht keinen großen Unterschied.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120348 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat:
In diesem Moment war ich sehr verwirrt und wusste nicht was ich tun soll.

Etwas unglaubwürdig, der "Moment" soll über Tage/Wochen angehalten haben?
Das dürfte keinen Richter überzeugen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Das dürfte keinen Richter überzeugen ... Er verlangt ja auch keinen Freispruch wegen Unzurechnungsfähigkeit. Und mehr als daß, was Streetworker vermutet, wird ihm wohl dann auch nicht passieren.

-- Editiert von muemmel am 29.08.2015 21:23

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#6
 Von 
bendtner19
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok vielen Dank schon mal für die Antworten!
Wie sollte ich dann am besten bei der Polizei Vorgehen, soll ich dann einfach behaupten, dass es ein Fehler von mir war und ich das Geld zurück überwiesen habe und die Quittung zeige? Oder wie geht man am besten bei sowas vor?

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

soll ich dann einfach behaupten, dass es ein Fehler von mir war und ich das Geld zurück überwiesen habe und die Quittung zeige? Oder wie geht man am besten bei sowas vor? Wieso "behaupten" - ich dachte, Sie halten das wirklich für einen Fehler? Aber ansonsten machen Sie das schon richtig.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bendtner19
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja stimmt behaupten war das falsche Wort hierfür. Einfach erzählen und Quittung vorzeigen dann, vielen Dank.

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