Ebay- Kleinanzeigen Verbindlichkeit ?

16. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
go421302-22
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 5x hilfreich)
Ebay- Kleinanzeigen Verbindlichkeit ?

Moin,

A) stellt einen Artikel ein B) macht ein Angebot (A) Akzeptiert, abgemacht war Überweisung, A) sendet Kontonummer und B) die Adresse, A) Kauft schon Versand Karton, weil er ja denkt Cool Verkauft, dann kommt B) Abends und Schreibt Danke hat sich erledigt und will jetzt nicht mehr Kaufen.

Ist das nicht ein Vertrag Quasi also ein Rechtsverbindlicher Kauf ?

LG

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Der kurzen Schilderung nach scheint mir ein Vertrag zustande gekommen sein.
Aber manchmal steckt der Teufel im Detail ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go421302-22
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der kurzen Schilderung nach scheint mir ein Vertrag zustande gekommen sein.
Aber manchmal steckt der Teufel im Detail ...


Wie meinst das Teufel ?^^

Wir hatten Heute Mittag alles abgemacht gegen 12:00 Uhr und um 21:00 Uhr kommt auf einmal Danke hat sich erledigt ?

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

was willst du denn erreichen?

Nur weil deiner Schilderung nach ein KV zustandegekommen ist, heisst das noch lange nicht, dass der K auch weiter mitspielt. Damit will ich sagen, du musst evtl klagen etc, hast am Ende evtl gewonnen, aber dein Gegner ist zahlungsunfähig und dann?

In solchen Fällen ist es meisst einfacher, an Jemand anderen zu verkaufen...

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Wir hatten Heute Mittag alles abgemacht

Was genau wurde denn abgemacht? Und vor allem: Was ist davon beweisbar?

Bei ebay-Kleinanzeigen gibt es ja nun keinen "jetzt kaufen"-Button. Eine Kleinanzeige (egal ob online oder in der Zeitung) ist erstmal nur eine Werbung. Es wird dafür geworben, sich die Ware näher anzuschauen. D.h. die Beweispflicht, dass anschließend tatsächlich schon ein Kaufvertrag entstanden ist, liegt bei Ihnen.

Ansonsten schließe ich mich meinem Vorschreiber an:
Es lohnt sich nur ganz selten, einen unwilligen Käufer auf Vertragserfüllung zu verklagen. (Zu viel Arbeit, und nachher findet der Käufer bestimmt etwas an der Ware, was kaputt ist ...). Man verkauft besser einfach an jemand anderes.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
go421302-22
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat:
Wir hatten Heute Mittag alles abgemacht

Was genau wurde denn abgemacht? Und vor allem: Was ist davon beweisbar?

Bei ebay-Kleinanzeigen gibt es ja nun keinen "jetzt kaufen"-Button. Eine Kleinanzeige (egal ob online oder in der Zeitung) ist erstmal nur eine Werbung. Es wird dafür geworben, sich die Ware näher anzuschauen. D.h. die Beweispflicht, dass anschließend tatsächlich schon ein Kaufvertrag entstanden ist, liegt bei Ihnen.

Ansonsten schließe ich mich meinem Vorschreiber an:
Es lohnt sich nur ganz selten, einen unwilligen Käufer auf Vertragserfüllung zu verklagen. (Zu viel Arbeit, und nachher findet der Käufer bestimmt etwas an der Ware, was kaputt ist ...). Man verkauft besser einfach an jemand anderes.



Moin,

Der beweis sollte ja der Schriftverkehr denke ich sein ? Abgemacht war es wird überwiesen weil der gegenüber versand wollte, ich gab ihn meine Kontonummer und er sendete mir seine Adresse das war um 12:00 Uhr und da geht man natürlich von einem sicheren Verkauf aus, und Abends kommt dann eben ne Danke doch kein Interesse. für mich klingt das nach Vertrag ?

Habe mittlerweile woanders Verkauft, aber blöd ist es trotzdem weil ich es jetzt für weniger Verkaufen musste.

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#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Du könntest den Differenzbetrag als Scahdensersatz einfordern und auch einklagen (EI geinnen der Verhandlung wüde ich mal als gegeben ansehen) Könnte dann immer nur noch sein, dass der Gegner Zahlungsunfähig ist.

Über was für einen Differenzbetrag sprechen wir denn überhaupt?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Dann stellt sich mir noch eine weitere Frage, wan war denn das mit dem ersten Verkauf und wann das mit dem zweiten Verkauf? In den letzten paar Tagen?

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von go421302-22):
für mich klingt das nach Vertrag


Für uns ja auch.
Es macht halt nur in 98% aller Fälle keinen Sinn, sowas weiter zu verfolgen.

Zitat (von go421302-22):
aber blöd ist es trotzdem weil ich es jetzt für weniger Verkaufen musste.


Musste?
Sie waren doch wohl eher froh es dann doch noch loszuwerden, denn ansonsten hätte man ja durchaus nicht zum niedrigeren Preis verkaufen müssen. ;)

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#9
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Bei Ebay Kleinanzeigen lohnt sich die Aufregung nicht. Früher habe ich den Artikel bei Verkauf herausgenommen. Nun schreibe ich, dass er reserviert ist. Wird bezahlt, wird der Artikel gelöscht. Überlegt es sich der Käufer anders, entferne ich die Reservierung und andere können ihn kaufen.

Spasskäufer und Spaßbieter gibt es überall. Gerade bei Ebay kommt es häufig vor. Als Verkäufer muss man dann der Verkaufprovision hinterherrennen. Käufer können sich da alles erlauben, seit man sie nicht mehr negativ bewerten kann. Da sind die Kleinanzeigen ein kleineres Problem, wenn auch ärgerlich.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
go421302-22
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Du könntest den Differenzbetrag als Scahdensersatz einfordern und auch einklagen (EI geinnen der Verhandlung wüde ich mal als gegeben ansehen) Könnte dann immer nur noch sein, dass der Gegner Zahlungsunfähig ist.

Über was für einen Differenzbetrag sprechen wir denn überhaupt?


Das ist kein großer verlust aber immerhin einer von 30€ der Artikel stand leider schon länger und viele anfragen waren nicht zu erwarten mehr, deswegen habe ich es gestern Abend an einen Abholer Verkauft.

Klar ist es Blödsinn sich jetzt deswegen die mühe zu machen klage zu erheben was ich auch nicht mache, höchstens bei summen über 1000€ vielleicht, aber das jetzige ist ja zu verkraften aber es Regt ein schon auf lach

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