Hallo,
aufgrund meiner Anzeige, hat mir ein Nutzer geschrieben,
dass er mir für meinen Artikel 230 € biete.
Ich habe ihm mittlerweile geantwortet, dass ich seinen gebotenen Preis annehme.
Nur, er meldet sich nicht mehr.
Ich bin der Meinung, dass er aufgrund seiner Angebotsabgabe eine Willenserklärung abgegeben hat. Da ich diese annahm/annehme ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.
Ein Rechtsgeschäft sozusagen.
Können Sie mir nun helfen, was ist nun zu tun ?
Ich möchte mein Geld haben, der Nutzer erhält nach Zahlungseingang
sein erworbenen Artikel.
Die Daten zur Überweisung auf mein Bankkonto liegen dem Nutzer vor,
da ich ihm diese sandte.
Mit freundlichem Gruß
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Ebay Kleinanzeigen - User will nicht zahlen
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Wie lange wartest du denn schon/erst?
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Naja, ich hatte ihm zunächst geantwortet, dass mir das etwas zu wenig sein, und ein höheren Preis verlangt. Das war ihm aber zu viel.
Und letztendlich habe ich dann geschrieben, ok, nehme die 230 und gut ist.
Sein letztes Lebenszeichen ist vom 04.09.
Alle Nachrichten an Ihn, blieben unbeantwortet...
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:<hr size=1 noshade>Ich bin der Meinung, dass er aufgrund seiner Angebotsabgabe eine Willenserklärung abgegeben hat. <hr size=1 noshade>
Ja, sie dürfte ein verbindlicher Antrag gewesen sein, den Abschluss eines Kaufvertrags ( über die Lieferung der angebotenen Sache zu einem Preis von 230 Euro ) anbieten zu wollen, es hätte nur noch der Annahme dieses Antrags bedurft!
quote:<hr size=1 noshade>ich hatte ihm zunächst geantwortet, dass mir das etwas zu wenig sein, und ein höheren Preis verlangt. <hr size=1 noshade>
§ 150 Absatz 2 BGB
Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen [color=red]gilt als Ablehnung[/color] verbunden mit einem neuen Antrag.
quote:<hr size=1 noshade>letztendlich habe ich dann geschrieben, ok, nehme die 230 und gut ist. <hr size=1 noshade>
Der verlangte "höhere Preis", genauso wie das einer vorangegangenen Ablehnung folgende "schlage vor, uns auf 230 zu einigen" sind beides NEUE Anträge.
quote:<hr size=1 noshade>Da ich diese annahm/annehme ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. <hr size=1 noshade>
Umgekehrt: der/die neuen Anträge bedürfen erst der Annahme durch den Interessenten, bevor ein Kaufvertrag zustande käme.
RK
Danke, @ RrKOrtmann.
Wenn ich als Antwort direkt "Angebot angenommen" geschrieben hätte, statt zu Feilschen, wäre es verbindlich gewesen?
Können Sie auch meine andere Situation mal ansehen,
wie es sich dort verhält ???
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=476378&page=1
Danke !
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quote:
Wenn ich als Antwort direkt "Angebot angenommen" geschrieben hätte, statt zu Feilschen, wäre es verbindlich gewesen?
Ja!
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Aber so oder so: Hier kann man leider den Käufer auch nicht zwingen. Adresse/Name sind ja unbekannt,oder?
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Der Käufer kann nach der ersten Ablehnung das Teil woanders erworben haben und nun kein Interesse mehr haben. Das ist legitim. Es hilft nichts. Dem vermeintlichen Käufer nun absagen, weil er sich nicht mehr gemeldet hat und versuchen, es anderweitig los zu werden.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
quote:
ich hatte ihm zunächst geantwortet, dass mir das etwas zu wenig sein, und ein höheren Preis verlangt.
Das Rechtsverständnis ist manchmal schon merkwürdig ... man lehnt ein Preisangebot ab, und nach paar Stunden überlegt man es sich anders und sagt zu. Und nun soll der Interessent zum kauf verpflichtet sein? Vermutlich auch noch 2 Wochen später ....
Hmm....
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