Ebay Kleinanzeigen Reifen Kauf

7. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
tomas333
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Ebay Kleinanzeigen Reifen Kauf

Habe mir einen Satz Komplettreifen gekauft. Laut Verkäufer waren die Felgen neuwertig und hatten 6mm Profil. Preis war aber auch sehr gut. Zwei Felgen hatten leichte Kratzer an der Aussenkante und ein Reifen hatte 4mm Profil. Jetzt hab ich dem Verkäufer das mitgeteilt und 250eur als Entschädigung vorgeschlagen. Er möchte dass nicht und ich hab meinen Anwalt einen Brief schicken lassen, dass er das zahlen soll.

Was meint ihr ? Wie wird das vor Gericht ausgehen ?

-- Editiert von Moderator am 07.11.2014 22:27

Probleme nach Kauf?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von tomas333 am 07.11.2014 13:57

Was meint ihr ?

Ich kann aus der Schilderung keine Verpflichtung des VK gegenüber des K oder eine Anspruchsgrundlage des K gegenüber des VK erkennen.

quote:
von tomas333 am 07.11.2014 13:57

Wie wird das vor Gericht ausgehen ?

Wird man sehen. Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Meine Tendenz geht aber in die Richtung, dass der K die Kosten trägt, da es an einer Anspruchsgrundlage fehlt.

-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tomas333
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Man muss also nicht 100% die Wahrheit angeben wenn man was bei Kleinanzeigen verkauft ?
Was ist wenn der Verkäufer behauptet, dass die Kratzer nicht drin waren ?

Überlege gerade ob es sich lohnt Klage einzureichen ?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von tomas333 am 07.11.2014 20:42

Man muss also nicht 100% die Wahrheit angeben wenn man was bei Kleinanzeigen verkauft ?

Doch, etwas anderes wurde doch nicht behauptet, deshalb frage ich mich wie du darauf kommst?

quote:
von tomas333 am 07.11.2014 20:42

Was ist wenn der Verkäufer behauptet, dass die Kratzer nicht drin waren ?

Dann musst du beweisen...

... Variante 1 - kein Gewährleistungssausschluss
a.) dass die Kratzer schon bei Übergabe vorlagen

... Variante 2 - mit Gewährleistungsausschluss
a.) dass die Kratzer schon bei Übergabe vorlagen
UND
b.) der Käufer davon wusste
UND
c.) dass er dir das verschwiegen hatte

Zudem müsstest du noch darlegen, falls du sie abgeholt hast, warum die Räder von dir anstandslos mitgenommen und bezahlt wurden.

Die Beweislast liegt grundsätzlich bei dir. Wenn du etwas geltend machen möchtest musst du beweisen, dass du die Ansruchsgrundlage dazu hast.


quote:
von tomas333 am 07.11.2014 20:42

Überlege gerade ob es sich lohnt Klage einzureichen ?
Bei jetzigem Kenntnisstand nicht. Es fehlt die substantiierte Begründung eine Anspruchsgrundlage zu besitzen.

-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tomas333
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Naja es wurde nichts von den kleinen Kratzer gesagt und ein Reifen hat etwas weniger Profil als angegeben .



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von tomas333 am 07.11.2014 21:20

Naja es wurde nichts von den kleinen Kratzer gesagt und ein Reifen hat etwas weniger Profil als angegeben .

Das war bei Übergabe aber nicht so, sonst hättest du dich schon gemeldet.
Easy as that.

-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
tomas333
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich habe mir die Felgen schicken lassen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ich habe mir die Felgen schicken lassen
Kannst du beweisen, dass die Kratzer schon vor dem absenden vorhanden waren? Wenn nein, dein Pech, du müsstest das beweisen können...

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""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von tomas333 am 09.11.2014 23:04

Ich habe mir die Felgen schicken lassen.

Ändert nichts an deinen Nachweispflichten. Ich verweise hier noch einmal expilzit auf meine erste Antwort.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
tomas333
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Ok danke.

Und wie siehts mit den 6mm aus ? Ich habe nur 4mm gemessen.
Lohnt sich da vor Gericht zu gehen wenn der Verkäufer sich nicht meldet?

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""

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

quote:
Und wie siehts mit den 6mm aus
Und wie siehts mit den 6mm aus

Meiner Meinung nach das Einzige wo man wirklich mit dem VK drüber sprechen könnte!

Allerdings sind das sicher keine 250Euro, die dafür angemessen sind!
Was kostet ein solcher Reifen denn neu?

quote:
wenn der Verkäufer sich nicht meldet?
Erstmal muss dein VK deine Nachricht auch überhaupt bekommen haben. Da du aber sicherlich ein Einschreiben gesendet hast, wist du wohl auch davon ausgehen können, dass ihn deine Nachricht erhalten hat oder?


quote:
Lohnt sich da vor Gericht zu gehen
Dauert Monate bis auch mal zu einem Jahr. Dan musst du erstmal alle Kosten vorab dafür zahlen. Ausgang ist ungewiss. Ich würde mal tippen 60:40 für dich.
Und solltest du gewinnen, dann muss dein Gegner auch erstmal zahlungsfähig sein, ist er esnicht, bleibst du auf den Kosten sitzen...

Ob dir das das RIsiko wert ist kannst nur du entscheiden...

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""

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