Ebay Kleinanzeigen - Käufer baut Küche nicht ab

10. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
SarahWagner
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 25x hilfreich)
Ebay Kleinanzeigen - Käufer baut Küche nicht ab

Hallo,

wir haben bei Ebay Kleinanzeigen unsere Küche angeboten. Vor 4 Wochen kam eine Familie und wollte diese haben und hat einen Mini-Betrag angezahlt. Es wurde vereinbart sich kurzfristig wegen Abholtermin abzustimmen und dass diese ab Anfang bis Mitte Juli abgebaut werden müsse. Eine Rückmeldung wie versprochen kam nicht, auf telefonische Rückfrage wurde ich immer wieder vertröstet. Auch ist die neuste Aussage am Montag könne man eventuell etwas zum Abholtermin sagen, aber ob es mit dem Abbau kurzfristig funktioniert wäre unklar.

Nun muss die Küche dringend raus und ich habe einen Interessenten der sie direkt abbauen würde.

Ist überhaupt ein gültiger Kaufvertrag entstanden ? Kann ich die Küche dem Interessenten geben und die Minianzahlung zurückzahlen?

-- Editier von SarahWagner am 10.07.2015 20:09

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Zitat:
Ist überhaupt ein gültiger Kaufvertrag entstanden ?

Ja.

Zitat:
Kann ich die Küche dem Interessenten geben und die Minianzahlung zurückzahlen?

Nein.


Setze nachweisbar eine Frist und kündige für den fruchtlosen Fristablauf an, dass du vom Kaufvertrag zurücktrittst.

Dann kannst du die Küche an jemand anderen verkaufen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SarahWagner
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 25x hilfreich)

Danke. Oh je , wieder nichts als Ärger mit Ebay Kleinanzeigen.

Ich habe dem Käufer schon eine Frist gesetzt da ich gesagt habe die Küche muss bis Mittwoch raus sein, sonst bekommt sie jemand anderes.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Zitat:
Ich habe dem Käufer schon eine Frist gesetzt


Hoffentlich nachweisbar!?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SarahWagner
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von hamburger-1910):
Zitat:Ich habe dem Käufer schon eine Frist gesetzt
Hoffentlich nachweisbar!?


In Whatsapp: "Bis Mittwoch muss die Küche raus sein."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Whatsapp = nachweisbar?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat:
In Whatsapp: "Bis Mittwoch muss die Küche raus sein."

Das ist ja nicht wirklich eine Fristsetzung die vor Gericht bestand haben würde...



Zitat:
Whatsapp = nachweisbar?

Wenn darauf geantwortet wurde ...



Also Brief schreiben, Frist nach Datum (14 Tage) setzen, das ganze per Zustellnachweis versenden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Ganz wichtig: Der Rücktritt ist nur möglich, wenn der Käufer mit seiner Leistung, also der Bezahlung der Ware in Verzug ist. Die Nichtabholung der Ware alleine (also der Annahmeverzug) begründet kein Rücktrittsrecht des Verkäufers.

Du musst also unbedingt den Restbetrag mit Fristsetzung fordern.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.933 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen