Hallo,
wir haben bei Ebay Kleinanzeigen unsere Küche angeboten. Vor 4 Wochen kam eine Familie und wollte diese haben und hat einen Mini-Betrag angezahlt. Es wurde vereinbart sich kurzfristig wegen Abholtermin abzustimmen und dass diese ab Anfang bis Mitte Juli abgebaut werden müsse. Eine Rückmeldung wie versprochen kam nicht, auf telefonische Rückfrage wurde ich immer wieder vertröstet. Auch ist die neuste Aussage am Montag könne man eventuell etwas zum Abholtermin sagen, aber ob es mit dem Abbau kurzfristig funktioniert wäre unklar.
Nun muss die Küche dringend raus und ich habe einen Interessenten der sie direkt abbauen würde.
Ist überhaupt ein gültiger Kaufvertrag
entstanden ? Kann ich die Küche dem Interessenten geben und die Minianzahlung zurückzahlen?
-- Editier von SarahWagner am 10.07.2015 20:09
Ebay Kleinanzeigen - Käufer baut Küche nicht ab
10. Juli 2015
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Frage vom 10. Juli 2015 | 20:09
Von
Status: Beginner (66 Beiträge, 25x hilfreich)
Ebay Kleinanzeigen - Käufer baut Küche nicht ab
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 10. Juli 2015 | 23:48
Von
Status: Lehrling (1802 Beiträge, 1000x hilfreich)
Zitat:Ist überhaupt ein gültiger Kaufvertrag entstanden ?
Ja.
Zitat:Kann ich die Küche dem Interessenten geben und die Minianzahlung zurückzahlen?
Nein.
Setze nachweisbar eine Frist und kündige für den fruchtlosen Fristablauf an, dass du vom Kaufvertrag zurücktrittst.
Dann kannst du die Küche an jemand anderen verkaufen.
#2
Antwort vom 11. Juli 2015 | 07:28
Von
Status: Beginner (66 Beiträge, 25x hilfreich)
Danke. Oh je , wieder nichts als Ärger mit Ebay Kleinanzeigen.
Ich habe dem Käufer schon eine Frist gesetzt da ich gesagt habe die Küche muss bis Mittwoch raus sein, sonst bekommt sie jemand anderes.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. Juli 2015 | 13:22
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3485x hilfreich)
Zitat:Ich habe dem Käufer schon eine Frist gesetzt
Hoffentlich nachweisbar!?
#4
Antwort vom 11. Juli 2015 | 17:18
Von
Status: Beginner (66 Beiträge, 25x hilfreich)
ZitatZitat:Ich habe dem Käufer schon eine Frist gesetzt :
Hoffentlich nachweisbar!?
In Whatsapp: "Bis Mittwoch muss die Küche raus sein."
#5
Antwort vom 11. Juli 2015 | 17:28
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3485x hilfreich)
Whatsapp = nachweisbar?
#6
Antwort vom 11. Juli 2015 | 23:59
Von
Status: Unbeschreiblich (120114 Beiträge, 39831x hilfreich)
Zitat:In Whatsapp: "Bis Mittwoch muss die Küche raus sein."
Das ist ja nicht wirklich eine Fristsetzung die vor Gericht bestand haben würde...
Zitat:Whatsapp = nachweisbar?
Wenn darauf geantwortet wurde ...
Also Brief schreiben, Frist nach Datum (14 Tage) setzen, das ganze per Zustellnachweis versenden.
#7
Antwort vom 13. Juli 2015 | 10:18
Von
Status: Bachelor (3155 Beiträge, 3146x hilfreich)
Ganz wichtig: Der Rücktritt ist nur möglich, wenn der Käufer mit seiner Leistung, also der Bezahlung der Ware in Verzug ist. Die Nichtabholung der Ware alleine (also der Annahmeverzug) begründet kein Rücktrittsrecht des Verkäufers.
Du musst also unbedingt den Restbetrag mit Fristsetzung fordern.
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