Ebay Kleinanzeigen Interessent verlangt Anreisekosten erstattet bei nicht Kauf eines Artikels

22. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
midiva
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Kleinanzeigen Interessent verlangt Anreisekosten erstattet bei nicht Kauf eines Artikels

Hallo ,
ich habe ein abgemeldetes KFZ bei Ebay Kleinanzeigen eingestellt mit Bilder.Nach besten wissen Beschrieben.Nun kam ein Anruf eines Mannes aus einem Ort welcher 70 KM weit weg ist .Er wolle das Auto kaufen und fragt ob es hier so steht wie in der Beschreibung .Ich habe gesagt das ich den Wagen mit den mir bekannten Mängeln beschrieben habe und er wollte unbedingt vorbei kommen den Wagen haben habe Ihn noch darauf hingewiesen das ich kein Mechaniker bin und zu weiteren mängeln die dieser Wagen hat keine Auskünfte geben kann nur halt zu den bestehenden .Als er mit seinen 2 weiteren Kumpels hier aufschlug fingen die gleich an mit 3 Mann den Wagen total schlecht zu machen .Alles sei kaputt und einen Unfallschaden hätte er auch .Ich hatte nie einen Unfall mit dem Wagen habe ihn so damals übernommen .Die drei fingen an recht Respektlos vor mir meiner Frau und den Kindern zu werden und beschimpften mich als Betrüger .Als ich die Herren bat mein Grundstück zu verlassen wollten diese den Wagen mit einmal doch Kaufen aber für weniger als die Hälfte des Angebotenen Preises .Ich habe dies abgelehnt nun fordern diese drei Männer Reisekosten von mir weil Sie die Kilometer umsonst gefahren wären.Es wäre eine fehlerhafte Beschreibung und verschweigen von mängeln .Einer der drei droht noch Verbal ich würde schon sehen was ich davon hätte und stellt sich mir in den weg .

Muss ich denen jetzt die Reisekosten ersetzen ?Ich habe extra gesagt das sei zu weit hier her aber er bestand darauf sich den Wagen hier anzusehen .Dann hab ich doch damit nichts zu tun wenn er die Kilometer auf sich nimmt .Oder etwa doch muss ich bei nicht gefallen die Reisekosten tragen?

midiva

Problem bei eBay und Co?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Wenn er aufgrund einer so vagen Beschreibung anreist, dürften die Kosten sein Problem sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort


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