Ich habe bei E-Bay Kleinanzeigen über die Nachrichtenfunktion eine Frage über das Alter und den Zustand eines Gerätes gefragt.
Bei dieser Nachrichtenfunktion konnte man auch ein Angebot abgeben.
Statt einer Antwort erhielt ich nur die Information das der Anbieter mein Angebot annimmt.
Jetzt pocht dieser darauf, das ich das Gerät gekauft habe. Aber Ebay-Kleinanzeigen ist doch keine Auktion. Kommt der Vertrag nicht erst zustande wenn man auch wirklich den Kauf getätigt hat?
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"Ich glaube leider immer noch an das Gute im Menschen..."
Ebay Kleinanzeigen Frage und Angebot Kaufvertrag?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Hast du ein Angebot abgegeben? Ich denke eindeutig: ja
Hast du geschrieben, dass das Angebot abhängig von einer Antwort auf eine Frage deinerseits ist?
Z.B. in folgender Form:
"Hallo, wenn Eigenschaft XYZ vorhanden ist, dann gilt mein hier übermitteltes Angebot"
Hast du aber ein Angebot und nur eine Frage gestellt wie z.B.: "Ist das Ding rot oder grün"
Dann denke ich hast du ein gültiges Angebot abgegeben, der VK hat dies angenommen und nun besteht ein Vertrag.
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" "
Wenn ich ein Autohaus anschreibe und sage ich würde den Wagen x für y€ kaufen und das Autohaus sagt per Mail zu, muss ich doch auch erst einen Vertrag abschließen. und Sei es nur per Handschlag. Ein Angebot über eine Nachricht ist doch nicht gleich zu setzen mit einer Ebay-Auktion.
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"Ich glaube leider immer noch an das Gute im Menschen..."
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:<hr size=1 noshade>Wenn ich ein Autohaus anschreibe und sage ich würde den Wagen x für y€ kaufen und das Autohaus sagt per Mail zu, muss ich doch auch erst einen Vertrag abschließen. und Sei es nur per Handschlag. <hr size=1 noshade>
Nein. Das siehst du Falsch.
Ein "ich will für x Euro kaufen" des Käufers ist ein Angebot.
Ein "ist OK" des verkäufers ist eine Annahme.
Angebot + Annahme ergeben zusammen einen verbindlichen Vertrag.
quote:<hr size=1 noshade>Ein Angebot über eine Nachricht ist doch nicht gleich zu setzen mit einer Ebay-Auktion. <hr size=1 noshade>
Warum nicht?
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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
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