Ebay Kleinanzeigen Dreiecksbetrug - Hilfe

16. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
avalancer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Kleinanzeigen Dreiecksbetrug - Hilfe

Hallo Leute,

ich habe eine Frage. Vor kurzem bin ich wohl in diese Dreiecksbetrugs Masche hereingefallen und ich weiß nicht mehr weiter.
Ich erläutere euch mal eben das Szenario.

Ich habe ein Notebook für 2000 Euro bei Ebay Kleinanzeigen hereingestellt. Nach einer Weile meldete sich jemand bei mir der sehr interessiert war. Er fragte nach der Paypal bezahl Methode und ob es denn Versichert! versendet werden kann.
Nachdem ich ihm meine email adresse gab, kam auch kurze zeit später das Geld an nur jedoch von einer anderen Person. Ich dachte mir nagut, kein Problem, vielleicht ein Freund. Er schickte mir seine Adresse und weil es versicherter Versand ist, denke ich, dass es seine richtige Adresse sowie sein richtiger Name waren (war auch anders als die Paypal zahlung).

Nun wurde das Geld von PayPal wieder zurück gebucht und ich stehe nun ohne Ware da.

Das einzige was ich habe ist sein Nachname, Vorname, Adresse und Wohnort. Was kann ich denn nun tun?

Liebe Grüße

Avalancer

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Realistisch betrachtet ist das einzige, was sie haben nicht das

Zitat (von avalancer):
Das einzige was ich habe ist sein Nachname, Vorname, Adresse und Wohnort.

sondern den Namen einer vermutlich fiktiven Person und die Adresse eines leerstehenden Hauses oder eines "anonymen" Wohnblock.

Interessehalber: haben Sie das Geld bereits von Ihrem Paypalkonto auf Ihr Girokonto überwiesen?

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#2
 Von 
avalancer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Realistisch betrachtet ist das einzige, was sie haben nicht das
Zitat (von avalancer):
Das einzige was ich habe ist sein Nachname, Vorname, Adresse und Wohnort.

sondern den Namen einer vermutlich fiktiven Person und die Adresse eines leerstehenden Hauses oder eines "anonymen" Wohnblock.

Interessehalber: haben Sie das Geld bereits von Ihrem Paypalkonto auf Ihr Girokonto überwiesen?


Nein noch nicht.

Aber er wollte ja einen versicherten Versand. Ist es da nicht so, dass man sich ausweisen muss?

LG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von avalancer):
Ist es da nicht so, dass man sich ausweisen muss?

Klar, in Deutschland herrscht Ausweispflicht. Bzw. einem Gesetzeshüter muss man glaubhaft versichern, dass man diese Person ist.
Aber gegen wen sollte sich jetzt der Käufer ausweisen?

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#4
 Von 
avalancer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Gegenüber der Post. Ich habe ja bei der Sendungsverfolgung heraus bekommen, dass es bei ihm ankam. Das heißt, ich könnte einen Anwalt einschalten, der ihn mit briefen bombardiert?

lg

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von avalancer):
Gegenüber der Post.

Nö.
Zumindest musste ich noch nie einen Ausweis vorlegen, wenn ich ein Paket in Empfang genommen habe.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von avalancer):
Das heißt, ich könnte einen Anwalt einschalten, der ihn mit briefen bombardiert?


Unterlagen, Screenshots, Kontoauszüge, Chatverlauf zusammenstellen und zur Polizei gehen. Für einen Anwalt ist es noch zu früh.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Unterlagen, Screenshots, Kontoauszüge, Chatverlauf zusammenstellen und zur Polizei gehen. Für einen Anwalt ist es noch zu früh.

Volle Zustimmung



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Winterschnee
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 19x hilfreich)

Wenn du genug Beweise hast, kann die Polizei schon etwas bewirken. Ich wurde auch mal betrogen. Meine Bank wollte die Käuferin veranlassen, mir das Geld zurück zu überweisen, weil ich auch Beweise hatte. Sie reagierte nicht. Nach der Vorladung der Polizei war das Geld am nächsten Tag auf meinem Konto.

Off Topic. Ich biete Paypal nicht mehr an, denn dadurch habe ich schon viel Lehrgeld bezahlen müssen. Bekomme zwar etwas weniger verkauft, aber ich kann nicht mehr betrogen werden.

Hoffe, bei dir gibt es bald eine Lösung. Wie erwähnt, wenn du Beweise hast, dann müsstest du auf der sicheren Seite sein.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von avalancer):
Aber er wollte ja einen versicherten Versand. Ist es da nicht so, dass man sich ausweisen muss?


Nein. Versicherter Versand bedeutet, dass das Paket gegen Verlust oder Beschädigung auf dem Transportweg versichert ist.

Was du meinst, nennt sich "Eigenhändig" und ist eine sehr teure Zusatzoption beim Expressversand (zumindest bei der Post/DHL).

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Retels):
Unterlagen, Screenshots, Kontoauszüge, Chatverlauf zusammenstellen und zur Polizei gehen. Für einen Anwalt ist es noch zu früh.

Volle Zustimmung


Von mir ebenso!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Off Topic. Ich biete Paypal nicht mehr an, denn dadurch habe ich schon viel Lehrgeld bezahlen müssen. Bekomme zwar etwas weniger verkauft, aber ich kann nicht mehr betrogen werden.
Gegen Dreiecksbetrug hilft dir das aber auch nicht.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Gegen Dreiecksbetrug hilft dir das aber auch nicht.

Bedingt schon.
Das Geld ist ja dann auf dem Konto des Verkäufers und kann nicht von Paypal (weil kein Paypal verwendet wurde) zurück gebucht werden.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Es gibt einen weiteren Punkt, warum das (bedingt) hilft: Die Betrüger haben deswegen gerade bei Paypal/eBay Hochkonjunktur, weil es dort so gut wie keine Sicherheitsvorkehrungen gibt, weil man dort in "relativer Anonymität" seinem Betrugshandwerk nachgehen kann.

Ansonsten noch ein Hinweis: Derjenige, der das Paket da entgegengenommen hat, ist höchstwahrscheinlich ein sogenannter Paketagent. Er weiß vielleicht noch nicht mal, dass er einem Betrugshandwerk als Helfer nachgeht. Am Ende könnte er der Dumme sein, denn er hängt mit drin und muss ggf. haften für den Schaden, den er mit seiner Hilfsleistung angerichtet hat.

Ab zur Polizei und abwarten, was da rauskommt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Wenn die Konstellation wie hier in der Frage beschrieben gleich bleibt, hilft es einem auch nichts, wenn das Geld überwiesen war. Das macht den Dreiecksbetrug ja aus: der arglose Überweisende hätte einen Rückzahlungsanspruch gegen den Fragenden. Deshalb wird in Fällen wie diesen auch zu schnell gehen Paypal gewettert.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Gegen Dreiecksbetrug helfen eindeutige Verwendungszwecke in der Überweisung.

Aber ich gehe hier nicht von Dreiecksbetrug aus. Der Täter wird einfach ein fremdes PayPal Konto für die Zahlung missbraucht haben.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von Droid):
Gegen Dreiecksbetrug helfen eindeutige Verwendungszwecke in der Überweisung.

Voodoo dürfte genau so wirksam sein?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Wenn sich überhaupt jemand findet der blöd genug ist als Verwendungszweck "Kleinanzeige 123 Blumenstraße 3" anzugeben, obwohl er etwas ganz anderes kaufen will. Dann wird dieser kaum sein Geld zurückfordern können, wenn er behauptet das dieses für einen ganz anderen Zweck gedacht war.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von Droid):
Dann wird dieser kaum sein Geld zurückfordern können, wenn er behauptet das dieses für einen ganz anderen Zweck gedacht war.

Doch, das geht. Denn Täuschung ist Täuschung und der Herausgabeanspruch bleibt bestehen.
Spätestens das Gericht dürfte so entscheiden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

außerdem geht es ja bei einem gut gemachten Dreiecksbetrug um den selben Artikel (speziell irgendein iPhone, da hat der Betrüger ja eine riesige Auswahl).

Stefan

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