Ebay-Kleinanzeigen Beleidigung

2. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
R4geBambi3
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Ebay-Kleinanzeigen Beleidigung

Also ich hatte diesen Fall auch gerade vor ca. 1 Stunde gehabt und möchte da Rechtlich vorgehen aber Absolut kein Plan was genau ich da tun soll und wo ich mich da Melden muss "!
bei Ebay-Kleinanzeigen hab ich den Nutzer bereits schon gemeldet
Ich hatte eine Anzeige des Nutzer gesehen und auch Angeschrieben mit Gebot daraufhin beleidigte er mich auf gröbste hat mir gedroht für das Geld ins Gesicht zuschlagen und daraufhin schickte er mir noch 2 Bilder einmal mit dem Stinkefinger und einmal wo drauf stand das ich ein "Loooser" bin. Ich habe vom Profil bis hin alle Aktiven Chat-verlauf Screenshots gemacht.

wäre Schön wenn mir jemand Helfen könnte. besitze auch einen Privaten Recht-Schutz Versicherung !

Mit freundlichen Grüßen

Ich

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von R4geBambi3):
wäre Schön wenn mir jemand Helfen könnte.
bei was?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tim_S
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 29x hilfreich)

Tip von mir: Nicken, lächeln und ********* denken.....


Warum muss die Anwälte und evtl Gerichte mit so einem Kleinkram beschäftigen!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
R4geBambi3
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Nicht Hilfreich ...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
R4geBambi3
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

@Radfahrer999 ja wie in meinem Text beschrieben möchte ich etwas dagegen Tun . Ich bin der Meinung wenn man es wie Tim_S beschreibt , "Nicken, lächeln und ********* denken....." werden solche Leute es immer Wieder Tun. daher möchte ich wissen wie ich vorgehen kann gegen solche Leute !

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Winterschnee
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 19x hilfreich)

Das grenzt schon an üble Beleidigung mit Androhung einer Körperverletzung. Diesen Fall würde ich auch nicht abnicken. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, frage deinen Anwalt, wie du weiter vorgehen kannst. Solchen Menschen gehört eine Lehre erteilt. Nicht wegen dem Foto, wegen dem Geld ins Gesicht klatschen. Das muss nun wirklich nicht sein und alles muss man sich von fremden Leuten auch nicht gefallen lassen.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tim_S
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 29x hilfreich)

Aber was erhoffst du dir davon? Mal ne ganz andere Frage wie abweichend war dein Geldgebot von dem ursprünglichen Verkaufspreis?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Wenn man schon ins Forum "Strafrecht" schreibt, könnte man mal darüber nachdenken eine Strafanzeige zu erstatten.
Wenn die Polizei nicht besseres zu tun hat (was überaus oft der Fall ist) dann wird sie sich damit auch beschäftigen.
Ansonsten halt nicht.



Zivilrechtlich wird es daran scheitern, das man schlicht keine ladungsfähige Anschrift hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
R4geBambi3
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Also @ Tim_S der Betrag war um die Hälfte. Sprich es war ein Auto für 1000€ aber mit Komplikationen und Fehler bzw. Macken . im Grunde genommen schrieb er noch dazu zum herumbasteln. Und daraufhin hab ich mir das Angeschaut und hab im Angeboten für 500€ kaufen zu wollen und im Gegenzug Sagte er mir das er mir für 500€ mal eine klatschen würde und dann fingen auch diese Beleidigungen an. Und Bilder mit Mittelfinger die er während dem Autofahren geknipst hat. Also wie gesagt ich habe ja alles Gespeichert. Ebay hat sich zudem noch nicht geäußert!
@Winterschnee , ja ich Finde man sollte was dagegen tun. Zumindest das diese Person merkt das man in einem Normalen Ton mit den Mitmenschen Umgehen sollte ! Also wende ich mich am Montag direkt an mein Anwalt oder läuft das über meine Rechtsschutz Versicherung?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von R4geBambi3):
Also wende ich mich am Montag direkt an mein Anwalt oder läuft das über meine Rechtsschutz Versicherung?

Das kannst Du wählen wie Du möchtest.

Ich persönlich würde die RSV nur für echt relevante Fälle und nicht für realtiv aussichtslose Unterfangen einsetzen wollen. Schlicht weil die RSV in solchen Fällen gerne mal "allergische Reaktionen" in Form von einer Kündigung zeigen.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Ich habe zu gleicher Thematik auch mal eine Frage ... in der Tat meldet man sich bei ebay Kleinanzeigen mit einer Mailadresse an und das war's. Hier oben steht was von "ladungsfähiger Adresse" ....

Mal angenommen jemand erstattet nun Anzeige wegen Beleidigung, dann kann er bei der Polizei ja als Täter nur "ebay Kleinanzeigen Nutzer boeser@bube.de" angeben. Ansonsten weiß man ja nichts.

Wird die Polizei diese Anzeige dann so aufnehmen? Vermutlich muss sie es ... !?
Natürlich lässt sich durch eine ermittelende Behörde nachvollziehen wem diese Adresse gehört ...
Aber würden sich die Gerichte tatsächlich wegen so etwas diese Mühe machen, wenn es am Ende ja eh eingestellt wird und auf eine Privatklage verwiesen wird (ist ja zumindest nicht ganz unüblich bei Beleidigungen, wenn's nicht gerade Beleidigung von Polizisten oder so ist ...)?

Ich finde die Frage von "Ich", der/die dieses Thema eröffnet hat, durchaus interessant.
Einerseits möchte man nicht, dass etliche User auf so einer Plattform mit derartigen Umgangsformen daher kommen, andererseits ist natürlich die Frage wie sinnvoll es ist tatsächlich eine Anzeige zu erstatten, die am Ende vermutlich ins Nicht führt. Daher meine Frage ... wie wäre der Weg so einer Anzeige ... Polizei nimmt als Täter nur eine eMail Adresse auf, sonst nichts ... macht sich eine Staatsanwaltschaft die Mühe dem nachzugehen?

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#11
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Mir ist gerade noch was eingefallen ... mal angenommen mich beleidigt jemand auf ebay Kleinanzeigen, dann kann ich der Polizei noch nicht einmal eine Mailadresse angeben, wie ich es in meinem Vorbeitrag erwähnte ... denn die Mailadresse habe ich ja gar nicht. Die ist zwar bei ebay hinterlegt, aber die Mails über ebay Kleinanzeigen erfolgen nicht an die hinterlegte Mailadresse, sondern die Mailadresse wird verschlüsselt ... sprich, wenn ich gegen jemanden eine Anzeige erstatte wollen würde, dann könnte ich nur eine Anzeigennummer nennen und einen Vornamen, der in der Kommunikation angezeigt wird. Obenstehende Fragestellung meinerseits bleibt ...

Nur die Ausgangslage wäre anders ... die Anzeige erfolgt gegen z.B. "Michael" ... mehr ist ja nicht bekannt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
Ich habe zu gleicher Thematik auch mal eine Frage

Eigenen Frage = eigener Beitrag



Zitat (von StefanHAM):
Wird die Polizei diese Anzeige dann so aufnehmen? Vermutlich muss sie es ... !?

Klar, wenn nicht mehr da ist.



Zitat (von StefanHAM):
Natürlich lässt sich durch eine ermittelende Behörde nachvollziehen wem diese Adresse gehört ...

Nö, das würde man nur können wenn diese mit irgendwelchen Identifikationsmöglichkeiten verbunden ist.
Und dann weis man ja auch nur, wem diese Adresse gehört, mehr nicht.



Zitat (von StefanHAM):
Aber würden sich die Gerichte tatsächlich wegen so etwas diese Mühe machen, wenn es am Ende ja eh eingestellt wird und auf eine Privatklage verwiesen wird

Umgekehrt: eingestellt und auf eine Privatklage verwiesen wird vom Staatsanwalt. Wenns vor Gericht ist, ist bereits genügend Substanz vorhanden, das ein Gericht sich damit beschäftigt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Harry, da meine Fragestellung ja nicht von der Eingangs-Thematik abweicht habe ich mir erlaubt mich hier anzuhängen. Spannend wäre zu erfahren, was aus der Sache geworden ist ... ist ja schon fast 1,5 Jahre her, dass das Thema hier eröffnet wurde ... aber wie so oft hört man nachher nichts mehr davon.

Aber noch mal zu dem, was Sie schrieben ... wie ich schon schrieb hat man von den Leuten, mit denen man auf ebay Kleinanzeigen kommuniziert ja noch nicht einmal eine Mailadresse, sondern lediglich ebay Kleinanzeigen hat diese. Die wird dann aber durchs System verschlüsselt, so dass man nur den Namen (kann auch irgendein ausgedachter Name sein, den man als Anzeigename angibt) des Gegenübers hat. Also weder Wohnort, noch sonstwas.

Dennoch lässt sich doch mittels IP nachvollziehen wem dieser Anschluss gehört ... oder schlichtweg durch die Nachfrage bei ebay Kleinanzeigen muss doch die registrierte Mailadresse rausgegeben werden, die wiederum beim Provider einem Anschlussinhaber zugewiesen werden kann ... und dann weiß man doch, wer die Beleidigung getätigt hat ... oder ist das zu knapp gedacht? Meinen Sie, dass ja nicht zwingend der Anschlussinhaber am PC gesessen und beleidigt haben muss?

Das heißt, was glauben Sie wie würde sowas denn dann laufen ... also man wird auf eK beleidigt, rennt zur Polizei und erstellt eine Strafanzeige wegen Beleidigung gegen "Michael von ebay Kleinanzeigen" :)
Wenn ich recht informiert bin ist Beleidigung ein Antragsdelikt und schon bei Aufnahme der Anzeige kann angegeben werden ob der Täter strafrechtlich verfolgt werden soll ...

Wie würde es in so einem Fall weiter gehen ... bzw. geht es überhaupt weiter?

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