Ebay Kleinanzeigen - Anwaltsgebühren bezahlen

21. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
engelfluegel345
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Ebay Kleinanzeigen - Anwaltsgebühren bezahlen

Ich habe bei Ebay Kleinanzeigen ein Handy verkauft. Hatte mich per Telefon schon mit jemanden darüber verständigt, das ich es ihm versenden werde. Meine Freundin hat das gleiche und wollte ihres ebenfalls verkaufen. Deshalb Annonce stehen gelassen und auf 4-5 andere Interessenten geantwortet. Dem, den ich meins versprochen habe, habe ich am gleichen Tag vergessen zu antworten wann ich es versende. Daraufhin bekam ich am nächsten Tag eine Mail er habe sich einen Anwalt nehmen müssen (Erstgespräch), da ich gestern noch mit anderen Leuten über das Handy geschrieben habe (er hat mich unter falschem Namen angeschrieben). Das Handy ist einen Tag nach Telefongespräch (Vertragsabschluss) versendet worden aber er besteht darauf das ich 80€ Anwaltsgebühren bezahle weil er dachte ich verkaufe es jemand anderem. Es handelte sich aber um das Handy meiner Freundin. Darf er das? Muss ich bezahlen. Er setzt mich unter Druck und meinte wenn ich nicht zahle wird es noch mehr!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von engelfluegel345 am 21.08.2013 15:47

Darf er das?

Ja

quote:
von engelfluegel345 am 21.08.2013 15:47

Muss ich bezahlen.

definitiv nein. Er darf es selber zahlen. Anwaltskosten sind zwar als Verzugsschaden zu bezahlen, aber das trifft bei dir nicht zu, da du nicht im Verzug warst. (Punkt)


quote:
von engelfluegel345 am 21.08.2013 15:47

Er setzt mich unter Druck und meinte wenn ich nicht zahle wird es noch mehr!

Einfach ignorieren.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Das ist völliger Unsinn.

Sehr geehrter Herr........

Ohne irgenswelche Zusagen machen zu wollen, bitte ich Sie,
mir eine Kopie der Anwaltsliquidation bis zum .......
zuzusenden.

Mit freundlichen Grüßen

( Per Einwurfeinschreiben )

Wenn er falsch denkt, ist es sein Problem.
Er wird keine Rechnung haben. Dann wäre über eine Strafanzeige wegen versuchten Betruges nachzudenken.

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""

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Ich würde gar keine Brieffreundschaften unterhalten. Weder mit dem Käufer, noch mit (s)einem Anwalt. Mit Anwälten grundprinzipiell nie!

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
engelfluegel345
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich bedanke mich recht herzlich für eure Antworten und werde erst mal nichts machen und abwarten was noch kommt.

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2x Hilfreiche Antwort

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