Ebay Kleinanzeigen, Verkäufer hat falsches PayPal-Konto angegeben

2. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
beaker
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Ebay Kleinanzeigen, Verkäufer hat falsches PayPal-Konto angegeben

Hallo, bitte um Eure Tipps :)

Habe für 45Euro inkl. Porto einen Rennradsattel gekauft und mich mit dem Verkäufer geeinigt das Geld gebührenfrei per PayPal "Bezahlung an Familie und Freunde" zu tätigen.
Der Verkäufer hat einen Fahrradladen in Botrop und auf seiner Internetseite ist auch die entsprechende Email-Adresse angegeben, also erstmal soweit vertrauenswürdig.
Geld per PayPal gesendet an (Email-Adressen abgeändert) Info@XX-bikes.de und dem Verkäufer Bescheid gegeben.
Darauf hin schreibt dieser, er hätte mir versehentlich die falsche PayPal-Konto Email-Adresse gegeben, sein Handy hätte dies per Auto-Korrektur abgeändert. Korrekt wäre wohl paypal@XX-bikes.de.
Er hat mir telefonisch erklärt, dass er zwar der Inhaber der erstgenannten Email-Adresse wäre, aber das PayPal-Konto, mit welchem diese verknüpft ist gehört wohl jemand anderem. Und tatsächlich, bei PayPal taucht nach der Bezahlung ein Name auf, der nicht zum Rest passt.
Geld zurückholen geht nicht, da "Geld senden an Familie und Freunde" wie eine Banküberweisung gehandhabt wird.
Habe den unberechtigtem Empfänger des Geldes per Email angeschrieben (Adresse war bei PayPal hinterlegt), aber keine Reaktion.
Der Verkäufer ist zwar immer noch freundlich, meinte aber mit anderen Worten sowas wie "Pech gehabt"!!!!!
Einen vorsätzlichen Betrug sehe ich hier zwar nicht, da der Verkäufer viele Fahrradartikel in Kleinanzeigen drin hat, mit einer Preisspanne von 5 - 50Euro und er mir tel. jederzeit zur Verfügung steht, was die Sache aber nicht besser macht.

>> Ich bin jedoch der Meinung, dass ich meinen Teil des Kaufvertrages korrekt erfüllt habe mit der Überweisung an das angegebene Konto und eher der Verkäufer "Pech gehabt" hat, da er mir das falsche Konto angegeben hat, oder?

Wäre super, wenn mir jemand etwas dazu schreiben kann!
VG


-- Editier von beaker am 02.05.2017 07:59

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26 Antworten
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#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von beaker):
mich mit dem Verkäufer geeinigt das Geld gebührenfrei per PayPal "Bezahlung an Familie und Freunde" zu tätigen


Nicht im Sinne von Paypal, also wird man da keine Hilfe erwarten können.

Zitat (von beaker):
Der Verkäufer hat einen Fahrradladen in Botrop und auf seiner Internetseite ist auch die entsprechende Email-Adresse angegeben
Zitat (von beaker):
Darauf hin schreibt dieser, er hätte mir versehentlich die falsche PayPal-Konto Email-Adresse gegeben, sein Handy hätte dies per Auto-Korrektur abgeändert. Korrekt wäre wohl paypal@XX-bikes.de.
Er hat mir telefonisch erklärt, dass er zwar der Inhaber der erstgenannten Email-Adresse wäre, aber das PayPal-Konto, mit welchem diese verknüpft ist gehört wohl jemand anderem.


Passt ja irgendwie nicht zusammen. Und diesen jemand kennt er nicht?

Der, der die Zahlung irrtümlich erhalten hat, hat diese zu erstatten. Würde ich per Einwurfeinschreiben mit Fristsetzung fordern.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Der Verkäufer ist zwar immer noch freundlich, meinte aber mit anderen Worten sowas wie "Pech gehabt"!!!!!


Ja, der Verkäufer hat da wohl Pech gehabt.
Die Zahlung wurde bewirkt. Verkäufer hat die E-Mail Adresse angegeben, Käufer hat das Geld dorthin überwiesen.
Nun ist der Verkäufer in der Pflicht, die Ware zu liefern.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
beaker
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Retels):

Der, der die Zahlung irrtümlich erhalten hat, hat diese zu erstatten. Würde ich per Einwurfeinschreiben mit Fristsetzung fordern.


Danke für die Antwort, jedoch ist dies leider nicht möglich, da keine Adresse bekannt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
beaker
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Zitat:
Der Verkäufer ist zwar immer noch freundlich, meinte aber mit anderen Worten sowas wie "Pech gehabt"!!!!!


Ja, der Verkäufer hat da wohl Pech gehabt.
Die Zahlung wurde bewirkt. Verkäufer hat die E-Mail Adresse angegeben, Käufer hat das Geld dorthin überwiesen.
Nun ist der Verkäufer in der Pflicht, die Ware zu liefern.


Danke für die Antwort. Genau das ist hier auch mein Verständnis. Hoffe nur, dass ich dies auch dem Verkäufer klar machen kann.
Vielleicht finde ich dazu noch irgend ein Urteil oder einen §.

Falls einer von Euch etwas dazu hätte, wäre ich auch sehr dankbar.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Man könnte noch ergänzen, dass der Verkäufer auch direkt vom Zahlungsempfänger die Zahlung verlangen kann, § 816 II BGB .

Klingt für mich auch alles nicht ganz sauber. Wenn dieselbe Domain dahintersteckt und zum Laden des Verkäufers gehört, wird man sich doch persönlich kennen? Egal, nicht dein Problem.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Vielleicht finde ich dazu noch irgend ein Urteil oder einen §.

Frag Google mal mit falscher IBAN bzw. falscher Kontonummer. Da dürftest du genug finden. Denn die Argumentation und Rechtsgrundlage ist dieselbe.

Zitat:
Klingt für mich auch alles nicht ganz sauber.

Könnte auch gezielter Dummenfang sein. Wer weiß, wie versehentlich diese falsche eMail-Adresse benannt wurde.
Würde mir aber darüber erst Gedanken machen, wenn der Verkäufer sich gezielt weigert, den Kaufvertrag zu erfüllen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Wenn ich Geld überweise, überweise ich auf eine Bankverbindung (IBAN) und nicht auf eine Email-Adr.

Der Zusammenhang zwischen einer falschen Email-Adr. und der Überweisungsausführung ist für mich nicht erkennbar.

Allein eine falsche Email dürfte nicht ausreichen um mit befreiender Wirkung zu zahlen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von beaker):
Der Verkäufer hat einen Fahrradladen in Botrop und auf seiner Internetseite ist auch die entsprechende Email-Adresse angegeben, also erstmal soweit vertrauenswürdig.

Zitat (von beaker):
Danke für die Antwort, jedoch ist dies leider nicht möglich, da keine Adresse bekannt.

Woran liegts das man nicht MIT den gegeben Informationen an die Postadresse kommt?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Ich würde hier nicht lange mit dem Verkäufer diskutieren.
Fristsetzung zur Lieferung der Ware!

Zitat:
Darauf hin schreibt dieser, er hätte mir versehentlich die falsche PayPal-Konto Email-Adresse gegeben, sein Handy hätte dies per Auto-Korrektur abgeändert. Korrekt wäre wohl paypal@XX-bikes.de.


Für den Fehler hat der Verkäufer einzustehen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Über DENIC kommt man jedenfalls an die Adresse des Domain-Inhabers und vielleicht ergibt das Hinweise auf gewisse Tricks (Email-Adresse etc.). Würde ich mit dem Impressum abgleichen.
Allerdings wurde hier ein weiterer Fehler gemacht. Bei Paypal gibt es einen separaten Zahl-Button für Warenlieferungen. Dort sollte man die gekaufte Ware angeben. Das der VK auf den anderen Zahl-Button verwiesen hat, kann Kostengründe haben oder eben Vorsatz sein!?

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
und mich mit dem Verkäufer geeinigt das Geld gebührenfrei per PayPal "Bezahlung an Familie und Freunde" zu tätigen.
Das das Betrug war ist dir klar?
Irgendwie fehlt mir da die Motivation, weiter zu helfen.

Zitat:
Wenn ich Geld überweise, überweise ich auf eine Bankverbindung (IBAN) und nicht auf eine Email-Adr.
Dann solltest du dich mal mit Paypal vertraut machen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
beaker
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Vielleicht finde ich dazu noch irgend ein Urteil oder einen §.

Frag Google mal mit falscher IBAN bzw. falscher Kontonummer. Da dürftest du genug finden. Denn die Argumentation und Rechtsgrundlage ist dieselbe.

Zitat:
Klingt für mich auch alles nicht ganz sauber.

Könnte auch gezielter Dummenfang sein. Wer weiß, wie versehentlich diese falsche eMail-Adresse benannt wurde.
Würde mir aber darüber erst Gedanken machen, wenn der Verkäufer sich gezielt weigert, den Kaufvertrag zu erfüllen.


Ok, danke.
Wenn der Verkäufer sich dann letztendlich weigert werde ich Anzeige erstatten, da ich hier dann annehmen muss, dass ich verarscht wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
beaker
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Wenn ich Geld überweise, überweise ich auf eine Bankverbindung (IBAN) und nicht auf eine Email-Adr.

Der Zusammenhang zwischen einer falschen Email-Adr. und der Überweisungsausführung ist für mich nicht erkennbar.

Allein eine falsche Email dürfte nicht ausreichen um mit befreiender Wirkung zu zahlen.

Berry


Noch nie per PayPal bezahlt?
Bei PayPal ist nunmal die Email-Adresse der Kontoname und somit die Bankverbindung!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
beaker
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
und mich mit dem Verkäufer geeinigt das Geld gebührenfrei per PayPal "Bezahlung an Familie und Freunde" zu tätigen.
Das das Betrug war ist dir klar?
Irgendwie fehlt mir da die Motivation, weiter zu helfen.

Zitat:
Wenn ich Geld überweise, überweise ich auf eine Bankverbindung (IBAN) und nicht auf eine Email-Adr.
Dann solltest du dich mal mit Paypal vertraut machen.

Stefan


??? Wo soll da der Betrug sein ???
Ist genau das selbe, wie eine Überweisung auf ein Konto ohne Verkäuferschutz.
Evtl. solltest DU dich mal mit PayPal vertraut machen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
beaker
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von beaker):
Der Verkäufer hat einen Fahrradladen in Botrop und auf seiner Internetseite ist auch die entsprechende Email-Adresse angegeben, also erstmal soweit vertrauenswürdig.

Zitat (von beaker):
Danke für die Antwort, jedoch ist dies leider nicht möglich, da keine Adresse bekannt.

Woran liegts das man nicht MIT den gegeben Informationen an die Postadresse kommt?


Habe vom Empfänger eben nur die Daten, die bei PayPal hinterlegt sind und das ist die Email Adresse und ein Ebay-Name mit den schon lange nichts mehr verkauft wurde. Hier habe ich in einer alten Auktion auch eine tel. Nummer gefunden (war wohl mal ein Gewerblicher Verkäufer), aber leider geht hier nur die Mailbox dran.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
beaker
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Ich würde hier nicht lange mit dem Verkäufer diskutieren.
Fristsetzung zur Lieferung der Ware!

Zitat:
Darauf hin schreibt dieser, er hätte mir versehentlich die falsche PayPal-Konto Email-Adresse gegeben, sein Handy hätte dies per Auto-Korrektur abgeändert. Korrekt wäre wohl paypal@XX-bikes.de.


Für den Fehler hat der Verkäufer einzustehen.


Ok, danke. Ist nur die Frage was ich mache, wenn der Verkäufer dann doch nicht liefert.
Zum Anwalt gehen ist Käse wegen 45,-.
Werde dann wohl Anzeige erstatten, da ich annehmen muss, dass ich abgezockt wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von beaker):
??? Wo soll da der Betrug sein ???
Du betrügst Paypal um ihre Gebühren, die sie für den "Geldtransfer bei Geschäftsabwicklungen" mit dir vereinbart haben.

Zitat (von beaker):
Habe vom Empfänger eben nur die Daten, die bei PayPal hinterlegt sind und das ist die Email Adresse und ein Ebay-Name

Die Informationen die du hast können dich zum VK führen. Du musst sie nur nutzen. Kleiner Tipp.. gib mal alles nach dem @ der EMail, bzw. "Paypaladresse" in deinen Browser ein und drücke "Enter"

Zitat (von beaker):
Ok, danke. Ist nur die Frage was ich mache, wenn der Verkäufer dann doch nicht liefert.
Einwurfeinschreiben, Fristsetzung...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
??? Wo soll da der Betrug sein ???
Ist genau das selbe, wie eine Überweisung auf ein Konto ohne Verkäuferschutz.
Evtl. solltest DU dich mal mit PayPal vertraut machen.
Wenn sich hier Jemand mal mit PP vertraut machen sollte, dann bist das DU!!!

Das ist ein astreiner Betrug, deinen nächsten Thread kannst du dan evtl im Unterforum für Strafrecht aufmachen!

Eine Überweisung ist etwas anderes wie der PP Geldtransfer! Bei dem PP Geldtransfer fallen entsprechende Gebühren an, die sich nach hähe des transfverierten Betrages handeln!
PP gibt die Möglichkeit aus, Geld an Freund oder Bekannte kostenfrei zu transverieren! Damit sind aber auch nur Freunde oder Bekannte gemeint! Dein VK gehört da nicht dazu!
Du hast also Geld transveriert ohne dafür die entsprechenden Gebühren zu entrichten, somit hast du ganz eindeutig PP geschädigt! Schau mal ins STGB, da wird dir das auch nochmal erklärt! Astreiner Betrug!!!

Zitat:
Werde dann wohl Anzeige erstatten, da ich annehmen muss, dass ich abgezockt wurde.
Kann man machen und sich dabei gleich mit wegen Betruges anzeigen.

Zitat:
Zum Anwalt gehen ist Käse wegen 45,-
Der 45Euro wegen nicht, aber der Betrugsanzeige wegen, die man bekommt schon...

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ein Frage: Ist es korrekt, dass beide Emailadressen zur selben Domain gehören? (im weiteren Text gehe ich davon aus, dass das der Fall ist)

Die Rechtslage ist hier ganz eindeutig, du hast an die genannte Emailadresse überwiesen, Punkt.
Fraglich ist aber wer genau dein Geschäftspartner war (Kleinanzeigen stellt man anonym ein, du siehst ja nicht die Person die dahinter steht, und auch nicht wer da mit dir am Telefon spricht - ich will darauf hinaus, dass es vielleicht ein Mitarbeiter des Shops o.ä. gewesen sein könnte).
Positiv ist wenn es sich um die Originaldomain des Shops gehandelt hat, da haftet der Betreiber nämlich schon dafür, was über seine Adressen (Domain, Email, Telefon u.s.w.) so abläuft; zumindest hat er eine Mitwirkungspflicht, konkret: er muss dir sagen wem das Paypal-Konto gehört, wer Zugriff auf sein Telefon hat ...

Zitat:
??? Wo soll da der Betrug sein ???
Ist genau das selbe, wie eine Überweisung auf ein Konto ohne Verkäuferschutz.
Erklärungen hast du ja bereits erhalten, da muss ich nichts hinzufügen.
Außer vielleicht, dass man sowas auch nutzen kann ("Lieber Shop, wenn du mir nicht hilfst, dann muss ich mich an Paypal wenden - leider fliegt dann der Betrug auf, tut mir leid").

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
beaker
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok, vielen Dank für Eure (auch teils sehr kritischen) Antworten :)
Aber ich bin ja lernfähig
Als Fazit ziehe ich daraus, dass ich niemals mehr per PayPal Familie und Freunde bezahlen werde.
Dann lieber die Gebühren draufrechnen (welche ja auch nicht die Welt sind, diesem Fall genau Euro 1,21 laut Gebührenrechner) und mit Verkäuferschutz bezahlen.
Werde versuchen freudlich aber beständig dem Verkäufer klar zu machen, dass er die Ware liefern muss und es sein part ist, sich das Geld vom falschen Empfänger zurück zu holen.
Sollte das nicht klappen, werde ich die 45Euro wohl als Lehrgeld verbuchen und kann froh sein, dass es sich um eine verhältnismäßig kleine Summe handelt.
Werde das Ergebnis der Verhandlung dann hier posten.
VG

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Der Zusammenhang zwischen einer falschen Email-Adr. und der Überweisungsausführung ist für mich nicht erkennbar.

Ein bisschen nachdenken hilft.

Die eMail-Adresse bei PayPal entspricht einer Kontozuordnung. Die Paypal-Überweisung auf eine eMail-Adresse ist somit gleichzusetzen mit einer normalen Bank-überweisung auf ein Konto, das über eine IBAN identifiziert wird.

Wenn der Geldempfänger die Zahlungsanweisung klar formuliert und ich halte mich an die Zahlungsanweisung, dann habe ich schuldbefreiend gezahlt. Wenn sich dann rausstellt, dass der Geldempfänger das falsche Konto benannt hat (sei es die falsche IBAN oder die falsche Mail-Adresse), ändert sich an der schuldbefreienden Zahlung nichts.

Zitat:
Du betrügst Paypal um ihre Gebühren, die sie für den "Geldtransfer bei Geschäftsabwicklungen" mit dir vereinbart haben.

Keine Ahnung, wo du das her hast. Aber Paypal vereinbart nirgendwo solche Gebühren mit den Privatkunden. Es steht sogar in den AGB folgendes: "Wenn Sie eine geschäftliche Zahlung senden, fallen für Sie keine Gebühren an, sofern keine Währungsumrechnung erforderlich ist."

Bevor ihr hier Betrug schreit, schaut doch nochmal ganz genau, wer da welche Gebühren zu zahlen hätte und wer nicht. Wenn überhaupt, hat der Shop hier Betrug begangen, wenn er die von ihm (!) zu bezahlenden Gebühren umgeht. Sofern man dem TE Vorsatz unterstellt, was irgendwie schwierig zu konstruieren ist, könnte er vielleicht Beihilfe begangen haben. Dazu muss der TE aber wissen, dass der Shop die Gebühren niemals zahlen wollte.




-- Editiert von mepeisen am 03.05.2017 10:24

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Werde dann wohl Anzeige erstatten, da ich annehmen muss, dass ich abgezockt wurde.


Eine "Anzeige" bringt Ihnen erst einmal Null Euro.
Wichtiger ist es, direkt gegen den Verkäufer vorzugehen.
Nachweisliche Fristsetzung zur Lieferung der Ware!!!

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
beaker
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Zitat:
Werde dann wohl Anzeige erstatten, da ich annehmen muss, dass ich abgezockt wurde.


Eine "Anzeige" bringt Ihnen erst einmal Null Euro.
Wichtiger ist es, direkt gegen den Verkäufer vorzugehen.
Nachweisliche Fristsetzung zur Lieferung der Ware!!!


Das ist korrekt und ist natürlich erst der nächste Schritt, wenn die gesetzte Frist ereignislos verstreichen sollte.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenn überhaupt, hat der Shop hier Betrug begangen, wenn er die von ihm (!) zu bezahlenden Gebühren umgeht.
Und der Käufer Beihilfe dazu. :grins:

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Immer diese PayPal Leier... PayPal bietet zwei Zahlungsarten welche sich nicht nur in den Gebühren, sondern auch in den Leistungen unterscheiden. Und nur weil es "Freunde" heißt, darf man noch lange nicht nur an enge Freunde zahlen, man schaue sich dazu einfach mal die Werbung an die PayPal für eben diese Zahlungsform macht.

Keine Gebühren, kein Käuferschutz, Gebühren gleich Käuferschutz, so einfach ist es.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
beaker
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Droid):
Immer diese PayPal Leier... PayPal bietet zwei Zahlungsarten welche sich nicht nur in den Gebühren, sondern auch in den Leistungen unterscheiden. Und nur weil es "Freunde" heißt, darf man noch lange nicht nur an enge Freunde zahlen, man schaue sich dazu einfach mal die Werbung an die PayPal für eben diese Zahlungsform macht.

Keine Gebühren, kein Käuferschutz, Gebühren gleich Käuferschutz, so einfach ist es.


Ja, so hatte ich das eigentlich auch verstanden und bisher auch so gehandhabt.

Zur eigentlichen Sache: Habe die Info vom Verkäufer, dass er den Inhaber des PayPal-Kontos ermittel und über mehrere Ecken auch seine Handy-Nummer erhalten hat.
Letzte Meldung war, dass der Sattel nächste Woche bei mir auftauchen wird, also nehme ich an, dass der unberechtigte Empfänger überzeugt werden konnte das Geld an das richtige Konto weiterzuleiten.

:)

0x Hilfreiche Antwort

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