Ich habe einen Artikel bei eBay verkauft. In Folie verpackt und in geschützt umschlag gesendet. Käufer behauptet: Er beschädigte Ware erhalten. Es beschädigt ist, kein Zweifel. Er sagte, es ist nicht gut verpackt, und es ist mein fehler. Aber, Beschädigte Stecker kann nur bei unsachgemäßer Montage gebrochen werden.
Und er zurückgebrachte Einzelteil. Anspruch für die vollständige Erstattung. Ich habe es.
Und sehen, gibt es keine äußeren Schäden an der ZEG (es ist Ultraschall-Scaler). Nur Verbindungsteil. Welche ist mit speziellen Außenring geschützt. Keine Chance, beim Transport beschädigt werden. Erstens, stimmte ich zu, alles Geld zurück zurück.
Aber nachdem dies sah, fragte ich Käufer paar Tage warten. So kann ich mit der Deutschen Post zu überprüfen, ist dies möglich, beim Transport beschädigt werden. Er war sehr wütend. Und für sofort Zahlung aufgefordert.
Nach zwei Tagen Ich erhalten Brief von Anwalt. Er frage volle Rückerstattung + Zahlung von 82 € für ihn.
Meine Fragen sind:
a), Die bestimmen, ist es gut und angemessen verpackt (Deutsche Post?)
b) Wenn sie sagte, dass es mein Fehler in der Verpackung (als Einschreiben gesendet wird, nicht versichert) : ich will die ganze Preis natürlich zurück
c) Muss ich für seinen Anwalt bezahlen?
Danke
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Ebay: Kaufer Geschädigtes Einzelteil empfangen?
9. März 2015
Thema abonnieren
Frage vom 9. März 2015 | 13:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay: Kaufer Geschädigtes Einzelteil empfangen?
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 10. März 2015 | 12:49
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2552x hilfreich)
ad a.
Die Post wird bei Reklamationen über Beschädigungen auf dem Transportweg vermutlich fast immer sagen "war nicht angemessen verpackt". Hast du mal die Richtlinien der Post gelesen, wie eine Ware "sicher" verpackt ist? Prinzipiell muß die aushalten, wenn eine Waschmaschine aus 2m Höhe drauf knallt.
ad b.
Wenn unzureichende Verpackung der Grund für den Schaden war, haftet der VK, auch bei Gewährleistungsausschluß und wenn er privat ist.
ad c.
Wenn (b) und du bereits in Verzug warst (Fristsetzung zur Rückzahlung verstrichen), dann ja.
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#2
Antwort vom 10. März 2015 | 23:26
Von
Status: Unbeschreiblich (119416 Beiträge, 39725x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Erstens, stimmte ich zu, alles Geld zurück zurück. <hr size=1 noshade>
Offenbar hast Du der Schilderung nach einer Rückabwicklung zugestimmt ohne den Vorbehalt den Artikel zuerst zu prüfen.
Dann wirst Du Dich auch dran halten müssen.
Nachträglich zu verweigern düfte daher problematisch sein.
Die nächste Stufe könnt eien klage sein, das würde dann richtig teuer.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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