Ebay Kauf storniert, dennoch Vertragsstrafe?

24. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
rafa28
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Ebay Kauf storniert, dennoch Vertragsstrafe?

Hallo,

es geht um CL Tickets die über Ebay angeboten wurden und nach Ablauf der Auktion für 190€ verkauft wurden. Die Schalke Arena hat mich 3 Tage nach der Auktion schriftlich angeschrieben und mir mitgeteilt, dass die Tickets storniert wurden und ich eine Strafe in Höhe von 250€ bezahlen soll. 140€ für die Tickets, die ihre Gültigkeit verloren haben wurden verrechnet und ich soll weitere 110€ bis Anfang Dez. bezahlen. Nun ja, wenn der Verein schon nicht erfolgreich ist und kein Geld rein komme, dann eben so...

Fakt ist: Bevor die Auktion ausgelaufen ist, habe ich mit dem Höchstbietenden geklärt, dass ich die Tickets nicht verkaufen kann, da sich die Arbeitssituation bei meiner Partnerin geändert hat und wir zum Spiel fahren werden, daher soll er einen Preis X einsetzen, damit die Auktion an ihm geht. Da es bei Ebay nicht möglich ist die Auktion kurzfristig abzubrechen, wurde der Verkauf am nächsten Tag natürlich storniert und dies wurde auch von Ebay bestätigt.


Ich habe das Schalke04 auch so per Mail mitgeteilt und auch Nachweise der Stornierung zugeschickt, die Abteilung von Schalke04 AGBs will das natürlich nicht hinnehmen: "Bereits das Anbieten der Tickets zu überhöhten Preisen stellt einen Verstoß gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Ziffer 5.1a) dar und zieht eine Abmahnung nach sich."

Ich habe die Tickets weder zu einen höheren Preis angeboten (für 1€ eingestellt), noch tatsächlich verkauft. Wie gehe ich jetzt am besten vor? Ein Kauf ist nie zustande gekommen, die Tickets liegen jetzt bei mir und haben für morgen keine Gültigkeit! Einen Widerspruch habe ich per Mail geschrieben.

-----------------
""

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

Wo hast Du die Tickets denn gekauft?
Hast Du die AGB denn überhaupt beim Kauf bestätigt?





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rafa28
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

ich habe die tickets von der offiziellen schalke04 seite u per telefon gekauft. hab da heute noch angerufen um zu fragen, wie der stand der gesperrten tickets ist u im vorfeld wird da per ansage auf die ziffer 5.0 hingewiesen, die ich natürlich nicht gelesen oder bestätigt habe.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16550 Beiträge, 9317x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
rafa28
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, danke, aber hier ist der Fall komplett anders, da die Tickets von Anfang an zu einem höheren Preis angeboten u tatsächlich verkauft wurden.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.274 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen