Ebay-Kauf mit Überweisung - Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab

23. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
petraleitl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay-Kauf mit Überweisung - Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab

Hallo,

ich habe bei Ebay ein Parfum (Coco Chanel No 5) für 89,- EUR gekauft. Als ich den Artikeö erhielt, musste ich feststellen, dass das Parfum nich die Farbe des Originals hatte. Es ist dunkelbraun. Habe dann einen Testsprühstoß durchgeführt. Ergebnis: es stinkt widerlich, so dass einem übel wird u. man Kopfschmerzen bekommt. Ich benutze dieses Parfum schon seit Jahren, doch so etwas hatte ich noch nie. Der Ebay-Käuferschutz itritt hier nicht in Kraft, da der Artikel nur per Überweisung möglich war.

Ich habe den Verkäufer mehrmals angeschrieben bzgl. einer Rücknahme und Erstattung des Kaufpreises, da dieses Parfum so wie es aussieht, abgelaufen ist. Der Verkäufer will sich aber nicht einigen u. hat nur Ausreden. Habe auch mehrmals mit Ebay telefoniert u. deren Vorschläge, wie ich den Verkäufer evtl. doch noch umstimmen könnte, befolgt. Leider ohne Erfolg. Die letzte Nachricht von dem Verkäufer war, dass ich ihm seine Ruhe lassen soll. Ich habe ihm dann eine Frist gesetzt u. falls diese nicht eingehalten wird, ihm mitgeteilt, dass ich die Angelegenheit meinem Anwalt übergeben werde. Die Frist ist abgelaufen. Vom Verkäufer keine Reaktion mehr.

Meine Frage ist jetzt, ob ich wenn ich das meinem Anwalt übergebe, Aussicht auf Erfolg habe?

Liebe Grüße

Petra Leitl

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von petraleitl):
Die Frist ist abgelaufen.

Über welchen gerichtsfesten Beweis, das diese Frist überhaupt den Verkäufer erreicht hat verfügt man?
Die Frist war eine Frist nach Datum und mindestens 14 Tage?



Zitat (von petraleitl):
Meine Frage ist jetzt, ob ich wenn ich das meinem Anwalt übergebe, Aussicht auf Erfolg habe?

Tja die Glaskugel ist gerade zum aufpolieren ... aber es ist zumindest nicht unwahrscheinlichdas der Verkäufer zur Rückabwicklung verurteilt wird.
Und wenn der Verkäufer auch Geld hat, dann könnte sogar die Rückabwicklung erfolgreich verlaufen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
petraleitl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von petraleitl):
Die Frist ist abgelaufen.

Über welchen gerichtsfesten Beweis, das diese Frist überhaupt den Verkäufer erreicht hat verfügt man?
Die Frist war eine Frist nach Datum und mindestens 14 Tage?

Ebay sagte mir, ich soll dem Verkäufer eine Frist von 3 Tagen geben, da er schon so oft von mir angeschrieben wurde.
Die Frist wurde auf Ebay per Nachricht mitgeteilt, die ich auch abrufen kann.

Zitat (von petraleitl):
Meine Frage ist jetzt, ob ich wenn ich das meinem Anwalt übergebe, Aussicht auf Erfolg habe?

Tja die Glaskugel ist gerade zum aufpolieren ... aber es ist zumindest nicht unwahrscheinlichdas der Verkäufer zur Rückabwicklung verurteilt wird.
Und wenn der Verkäufer auch Geld hat, dann könnte sogar die Rückabwicklung erfolgreich verlaufen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
petraleitl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ebay sagte mir, ich soll dem Verkäufer eine Frist von 3 Tagen geben, da er schon so oft von mir angeschrieben wurde.
Die Frist wurde auf Ebay per Nachricht mitgeteilt, die ich auch abrufen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Dann würde man mangels ordnungsgmäßer Frist auf sämtlichen Kosten sitzen bleiben.

Also noch mal eine ordentliche Frist setzen und mit Zustellnachweis versenden.



Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
petraleitl
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Was muss bei der ordentlichen Fristsetzung alles aufgeführt werden, außer dem Datum?
Wenn die Frist abgelaufen ist u. der Verkäufer nicht reagiert, soll ich dann einen Anwalt aufsuchen?

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#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Ebay ist kein deutsches Gericht.

Also den Verkäufer per Einschreiben mit Frist von 14 Tagen zur Nachbesserung/Rücknahme auffordern. Wenn er darauf nicht reagiert, ist die Erfolgschance bei Übergabe an den Anwalt recht hoch.
Ob sich das Kostenrisiko eines Anwaltes allerdings bei einen solch geringen Betrag lohnt, wage ich stark zu bezweifeln.

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#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

du schreibst in deinem Eingangspost etwas, was ich erst einmal gerne klären würde.

Zitat:
Als ich den Artikeö erhielt, musste ich feststellen, dass das Parfum nich die Farbe des Originals hatte

Zitat:
da dieses Parfum so wie es aussieht, abgelaufen ist.
Wie muss man das jetzt verstehen? Zweifelst du die Echtheit des Parfums an, oder willst du damit nur sagen, dass das Parum schlecht geworden ist aufgrund Alters oder dergleichen.

Wenn die originalität hier nicht angezweifelt wird, stelle ich mir die Frage, ist hier überhaupt ein Mangel vorhanden. Wenn ja, kannte dein VK diesen Mangel überhaupt und hat er ihn dir gegenüber arglistig verschwiegen?

Diese Fragen sollten erstmal geklärt werden, würde ich sagen.

Wenn es ein Original ist, dein VK nicht weiter reagiert, würde ich mir dann doch sehr gut überlegen ob ich der Sache dann noch weiter nachgehe...

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