Ebay Käuferschutz Gerichtsbeschluss

21. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
wutangman
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Käuferschutz Gerichtsbeschluss

Hallo,
Ich habe vor fast einem Jahr auf Ebay ein Produkt zum Preis von 1800€ ersteigert. Das Angebot war mit dem Käuferschutz ausgestattet.
Die Verkäuferin hat mir ein leeres Paket gesendet. Habe bei Ebay angerufen, und mir wurde sofort geraten eine Anzeige bei der Polizei zu stellen, damit ich den Kaufpreis durch den Käuferschutz zurückerhalte. Das Geld bekam ich dann auch nach 3 Wochen zurück, der Fall wurde von Ebays Seite aus zu meinen Gunsten entschieden. Im Endeffekt hatte ich viel Ärger, aber habe keinen finanziellen Schaden.

Vor ein paar Wochen erhielt ich jetzt einen Brief des Gerichts. Anscheinend hat das Monatelang gedauert, und jetzt erst ist der Gerichtstermin wegen des Betrugsfall angesetzt.
Ich erhielt immer wieder anonyme Anrufe mit Drohungen und dreistesten Lügen.

Gestern war ich nun vor Gericht und habe den Fall exakt so geschildert, wie er abgelaufen ist. Ich hatte ein sehr gutes Gefühl, und ich denke die Richterin hat mir geglaubt. Die Angeklagte ist anscheinend vorbestraft und hat vor Gericht auch nur vor sich hin gestottert.
Das Problem: Anscheinend hat die Verkäuferin ein Foto eines Versand-Belegs, auf dem ein Gewicht von 5,5kg angegeben ist. Das Gewicht ist definitiv zu hoch für die verkaufte Ware, allerdings wäre es ein Beweis, dass sie das Produkt verschickt hat. Sie behauptet sie hätte es versendet und es muss bei der DHL abhanden gekommen sein.

Im Endeffekt also habe ich alles richtig gemacht, allerdings kann ich nicht beweisen, dass das Paket leer war. Die Angeklagte hingegen hat anscheinend einen gefälschten Beleg, den sie mir per E-Mail geschickt hat. Ich war bei ihrer Anhörung nicht im Raum und kann deshalb nicht sagen ob sie ihn dem Gericht vorgelegt hat, aber sie und ihr Anwalt wären wohl dumm wenn nicht.

Nun stellt sich mir die Frage: Für den Fall, dass sie freigesprochen wurde: Kann die Verkäuferin nun mit dem Gerichtsbeschluss zu Paypal gehen, und das Geld erneut zurückerhalten? Bisher habe ich noch nichts von Paypal gehört. Der Fall ist inzwischen 250 Tage her, ist hier bereits der Paypal Fall endgültig geschlossen? Mir macht aktuell nur Sorgen, dass Paypal einfach mein Geld einzieht. Wenn sie das Geld vor Gericht einklagen will bin ich zuversichtlich, weil ich dann mit einem Anwalt ihre Schuld beweisen werde.

Die Verkäuferin ist an Dreistigkeit wirklich nicht zu überbieten und meine Sorge ist, dass sie damit am Ende noch durchkommt. Ebay werde ich definitiv nie mehr nutzen, egal ob mit Käuferschutz oder nicht.

Vielen Dank für jede Hilfe.

-- Editier von wutangman am 21.04.2017 21:18

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120317 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von wutangman):
Der Verkäufer hat mir ein leeres Paket gesendet.

Da man offenbar beim verpacken und bei der Aufgabe zum Versand direkt neben dem Verkäufer gestanden hat, warum ist man da nicht direkt eingeschritten?



Zitat (von wutangman):
Kann die Verkäuferin nun mit dem Gerichtsbeschluss zu Paypal gehen, und das Geld erneut zurückerhalten?

Ja, kann sie. Vermutlich wird sie aber nicht dort hin gehen sondern den nich tso mühsamen Postweg wählen.
Das Paypal sich nicht an Gesetze gebunden sieht und willkürliche EIntscheidungen trifft, ist ja nun bekannt, also könnte das Konto irgendwann ins Minus geraten.



Zitat (von wutangman):
Wenn sie das Geld vor Gericht einklagen will bin ich zuversichtlich, weil ich dann mit einem Anwalt ihre Schuld beweisen werde.

Aha. Wenn das nicht mal dem Richter und dem Staatsanwalt gelingt, wie soll es dann Dir und Deinem Anwalt gelingen?

Vor allem frage ich mich: warum macht man das denn nicht schon jetzt? Wäre doch er ideale zeitpunkt das ganze zu beenden?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wutangman
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von wutangman):
Der Verkäufer hat mir ein leeres Paket gesendet.

Da man offenbar beim verpacken und bei der Aufgabe zum Versand direkt neben dem Verkäufer gestanden hat, warum ist man da nicht direkt eingeschritten?



Zitat (von wutangman):
Kann die Verkäuferin nun mit dem Gerichtsbeschluss zu Paypal gehen, und das Geld erneut zurückerhalten?

Ja, kann sie. Vermutlich wird sie aber nicht dort hin gehen sondern den nich tso mühsamen Postweg wählen.
Das Paypal sich nicht an Gesetze gebunden sieht und willkürliche EIntscheidungen trifft, ist ja nun bekannt, also könnte das Konto irgendwann ins Minus geraten.



Zitat (von wutangman):
Wenn sie das Geld vor Gericht einklagen will bin ich zuversichtlich, weil ich dann mit einem Anwalt ihre Schuld beweisen werde.

Aha. Wenn das nicht mal dem Richter und dem Staatsanwalt gelingt, wie soll es dann Dir und Deinem Anwalt gelingen?

Vor allem frage ich mich: warum macht man das denn nicht schon jetzt? Wäre doch er ideale zeitpunkt das ganze zu beenden?


Ich weiß nicht wie das Gericht entschieden hat. Ich frage für den hypothetischen Fall, dass das Verfahren eingestellt wurde, da die Verkäuferin mit gefälschtem Beleg den Versand des Artikels "bewiesen" hat. In dem Fall könnte ich mit einem Anwalt der Sendungsnummer nachgehen und den Betrug beweisen. Ich weiß nicht wie viel Aufwand ein Gericht bei so einem relativ alltäglichen Betrugsfall betreibt.

Da ich bisher ja noch nichts verloren habe, werde ich mir jetzt noch keinen Anwalt suchen. Das würde ich tun falls Paypal einfach mein Geld wieder einzieht.

Bezüglich Paypal: D.h. die Entscheidung von Paypal kann auch jetzt, 250 Tage danach, noch angefochten werden?

Danke vielmals.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Dass ein Anwalt bei einem so dreisten Betrugsversuch wie einem gefälschten Beleg mitmacht, halte ich doch für sehr unwahrscheinlich. Dass ein Staatsanwalt diesen Beleg ungeprüft als Nachweis akzeptiert, für noch unwahrscheinlicher.

Falls die Verkäuferin wegen erwiesener Unschuld freigesprochen wird, würde ich mir um Paypal keine Sorgen machen, denn dann wird der Anwalt den Betrag von Dir direkt fordern. Die Bestätigung, dass versandt wurde, hat er ja indirekt aus dem Strafprozess.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

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