Ebay Käuferin will 3 Wochen getragene Schuhe zurück geben...

28. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.08.2015 22:22:29
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Ebay Käuferin will 3 Wochen getragene Schuhe zurück geben...

Hallo, ich bin neu hier und weiss im Moment einfach nicht mehr weiter.
Ich hoffe das ich hier ein paar Tipps bekommen kann.

Es geht um folgendes Problem (Kurzfassung):

Am 17.07.15 hat die Ebay Käuferin ein paar LED Schuhe NEU gekauft.
Am 06.08.15 hat die Käuferin die Schuhe erhalten und auch eine positive Bewertung abgegeben.
Am 27.08.15 meldete sich die Verkäuferin und erzählte das die Schuhe leider defekt sind. (Wackelkontakt der LED's, Sohle geht auf einer Seite ab, Löcher in der Naht)
Sie sendete Fotos anbei von denen ich schockiert war in welchem Zustand die Schuhe sich befanden.
Seit knapp 3 Wochen werden die Schuhe von Ihrer Tochter getragen, was auch ersichtlich ist an den Fotos.
Die Schuhe wurden in einem einwandfreien und funktionstüchtigen Zustand verschickt, was auch an ihrer positiven Bewertung zu beweisen wäre.

Die Käuferin pocht auf einen Garantiefall und möchte das Geld zurück.
Ich habe keinerlei Garantie gegeben und habe gelesen das es auf freiwilliger Basis ist ob man Garantie gibt oder nicht.
Die Gewährleistung erlöscht in diesem Fall ebenso, da die Schuhe nicht mehr in dem Zustand sind wie ich sie verschickt habe und sie bekommen hat.

Sie eröffnete einen Fall bei ebay, welches Ihr beim Kundenservice angeraten wurde.
Nach knapp 2 Stunden wurde der Fall als endgültig entschieden angegeben ,zu Gunsten der Verkäuferin. Wie bitte?!
Ich kontaktierte Ebay telefonisch um zu erfahren was das alles soll, da ich mich rechtlich gesehen im Recht sehe.
Die Mitarbeiterin konnte sich das ebenfalls nicht erklären und fand das seltsam. Sie gab mir nur den Tipp, das wenn die Käuferin die Schuhe zurück gesendet hat, ich Widerspruch einlegen soll.
Die Mitarbeiterin meinte das die Verkäuferin nun 2 Möglichkeiten hat. Die Schuhe zurücksenden (volle Rückerstattung des Kaufpreises) oder eine Teilrückerstattung die von Ebay dann gezahlt wird.

Nachdem Telefonat mit ebay kontaktierte ich ebenso Paypal und erklärte mein Anliegen. Der Mitarbeiter versicherte mir das Paypal niemals in solchen Fällen das Geld zurück erstattet, denn Paypal hat keinen Garantieschutz.

Heute bekam ich eine Antwort per Email von ebay indem stand das die Käuferin zwei Möglichkeiten hat. Eine Teilrückerstattung oder einen Gutachter. Einen Gutachter?! Ist klar...

Jeder Mitarbeiter erzählt etwas neues! Ich bin mir eigentlich sicher das ich mich im Recht befinde, da ich gestern stundenlang im internet rumrecherchiert habe und auch Paragraphen gelesen und und und...
Ich bin total schockiert das bis jetzt alles gegen mich passiert bei ebay und das ist so unrealistisch.
Ich fühl mich ehrlich gesagt verarscht...

Es wäre ja zu schön wenn sich jeder was kaufen könnte, es wochenlang ausgiebig benutzen und Spass haben und dann zurück geben weil es nun kaputt ist.

Könnt Ihr mir ein paar Tipps geben? Oder liege ich wirklich so falsch? :(


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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Sind Sie Privatverkäufer od. gewerbl. VK?

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#2
 Von 
guest-12328.08.2015 22:22:29
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich denke dass das keine so große Rolle spielt in diesem Fall? :/ Denn soweit ich das erlesen konnte ist das mit der Garantie und dem Widerrufsrecht bei beiden gleich. Garantie = freiwillige Basis und beim Widerrufsrecht wäre es in diesem Fall bei Privaten Verkäufer wie auch beim gewerblichen Verkäufer erloschen, da der Artikel beschädigt wurde. Oder versteh ich das alles falsch? :/

-- Editiert von Kosmolito am 28.08.2015 19:16

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Oder versteh ich das alles falsch? :/

Ja



Zitat:
Die Gewährleistung erlöscht in diesem Fall ebenso, da die Schuhe nicht mehr in dem Zustand sind wie ich sie verschickt habe und sie bekommen hat.

Falsch.



Zitat:
Sie eröffnete einen Fall bei ebay, welches Ihr beim Kundenservice angeraten wurde.
Nach knapp 2 Stunden wurde der Fall als endgültig entschieden angegeben ,zu Gunsten der Verkäuferin.

Da Du offenbar die Verkäuferin bist, sollte doch alles in Ordung sein?
Was soll der Hickhack mit Teilrückerstattung oder einem Gutachter?



Zitat:
Jeder Mitarbeiter erzählt etwas neues!

Und jede Menge Unsinn. Das ist weder bei eBay noch bei Painpal was neues.
Vergiss das BlaBla von denen...



Zitat:
Könnt Ihr mir ein paar Tipps geben?

Ja, fürs erste Painpal-Konto leeren und nicht mehr nutzen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
guest-12328.08.2015 22:22:29
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Oops sorry, ebay entschied zu Gunsten der KÄUFERIN. Da ist mir leider ein Fehler beim Schreiben unterlaufen. :sweat:

Im Internet war folgendes zu finden:

"2.3 Rücknahme
Zur Rücknahme einer Sache und Rückgabe des Kaufpreises ist ein Verkäufer verpflichtet, wenn eine Sache einen wesentlichen Mangel (§ 323 Abs. 5 BGB ) aufweist und die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.
Fazit: Nach dem Gesetz besteht das Recht auf Umtausch und Rückgabe nur, wenn eine Sache bei der Lieferung nachweislich mangelhaft war. Wenn manche Verkäufer ein Rückgabe- und Umtauschrecht auch bei mangelfreien Waren für eine bestimmte Zeit nach Lieferung einräumen, handelt es sich hier um eine freiwillige Leistung. Ein gesetzlicher Anspruch auf diese Rechtseinräumung besteht nicht."

und wegen der Garantie auf der die Verkäuferin pocht, folgendes:

"Eine Garantie ist dagegen gemäß § 443 BGB ein freiwilliges Versprechen des Verkäufers oder eines Dritten (meist des Herstellers), dass eine Sache eine bestimmte Beschaffenheit (Beschaffenheitsgarantie) aufweist oder eine bestimmte Zeit lang nicht defekt wird (Haltbarkeitsgarantie). Ohne eine entsprechende Garantieerklärung besteht somit kein Garantieanspruch. Ein weiterer Unterschied der Garantie zu den gesetzlichen Mängelansprüchen (Gewährleistungsansprüchen) ist, dass der Inhalt einer Garantie grundsätzlich beliebig gestaltet werden kann. So kann der Garantiegeber seine Haftung von Mitwirkungsleistungen des Käufers wie z.B. regelmäßige Inspektionen abhängig machen oder er kann seine Leistungen beschränken etc.. Eine solche Beschränkung wäre aber bezüglich der gesetzlichen Mangelansprüchen zumindest in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam."

Daher versteh ich nicht warum Sie sagen Harry van Sell das ich falsch liege?
Ich lasse mich gerne eines besseren Belehren, aber nur zu sagen das ich falsch liege ohne Begründung, verstehe ich nicht :)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12328.08.2015 22:22:29
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Das war auch bei ebay zu finden

"Wichtig: Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass die gesetzliche Gewährleistung sämtliche Fehler abdeckt, welche innerhalb der gesetzlichen Frist auftreten. Dies ist jedoch nicht so! Die Gewährleistung stellt keine befristete Haltbarkeitsgarantie dar, sondern räumt dem Käufer Rechte für den Fall ein, dass die Sache bei der Übergabe mangelhaft ist. Geht die Sache später aufgrund eines Bedienungsfehlers, Materialermüdung oder einfach durch Zufall kaputt, liegt in der Regel kein Gewährleistungsfall vor."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Fazit: Nach dem Gesetz besteht das Recht auf Umtausch und Rückgabe nur, wenn eine Sache bei der Lieferung nachweislich mangelhaft war.

Das ist durchaus korrekt.
Und ein gewerblicher Verkäufer muss in den ersten 6 Monaten beweisen (nicht behaupten), das der Artikel mängelfrei übergeben wurde.



Zitat:
Die Gewährleistung erlöscht in diesem Fall ebenso, da die Schuhe nicht mehr in dem Zustand sind wie ich sie verschickt habe und sie bekommen hat.

Und das ist falsch. Denn Mängel im Rahmen der Gewährleistung haben durchaus die Eigenschaft, den Zustand der Ware so zu verändern, das sie eben nicht mehr in dem Zustand ist wie man sie verkauft hat. Nur führt das nicht zum erlöschen der Gewährleistung sondern im Gegenteil, das löst die Gewährleistung erst aus.
Und Trage-/Nutzungs-/Gebrauchsspuren lassen die Gewährleistung auch nicht erlöschen.



Wenn man keine Garantie gegeben hat, kann der Käufer auch keine beanspruchen.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
guest-12328.08.2015 22:22:29
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Erklärung :)

Die Käuferin hat gestern per Email sogar gesagt das der Artikel im einwandfreien Zustand ankam... Plus ich denke ihre positive Bewertung ist Beweis genug.

Und wie sieht das nun aus für mich? :/

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Die Käuferin hat gestern per Email sogar gesagt das der Artikel im einwandfreien Zustand ankam... Plus ich denke ihre positive Bewertung ist Beweis genug.

Nicht unbedingt.



Zitat:
Und wie sieht das nun aus für mich? :/

Kommt darauf an, wie Du die noch offene Nachfrage beantwortest.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Zur Rücknahme einer Sache und Rückgabe des Kaufpreises ist ein Verkäufer verpflichtet, wenn eine Sache einen wesentlichen Mangel (§ 323 Abs. 5 BGB ) aufweist und die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.


Das ist zunächst einmal richtig.

Zitat:
Fazit: Nach dem Gesetz besteht das Recht auf Umtausch und Rückgabe nur, wenn eine Sache bei der Lieferung nachweislich mangelhaft war.


Dieses Fazit ist falsch. Nach § 476 BGB besteht kein Recht auf Umtausch, wenn die Ware bei Lieferung nachweislich mängelfrei war. Diese Beweislastumkehr gilt für die ersten 6 Monate. Dass der Mangel bei Lieferung nicht erkennbar war, spielt keine Rolle.

Wenn sich bei einem Schuh nach nur 3 Wochen Nutzung die Sohle löst, dann liegt sogar ganz offensichtlich eine mangelhafte Klebung bei Lieferung vor. Dass Du darüber überhaupt diskutieren magst, kann ich nicht nachvollziehen. Gleiches gilt für die LEDs.

Diese gesetzliche Regelung gilt nur für gewerbliche Verkäufer. Als Privatverkäufer kann man die Gewährleistung ausschließen (§ 437 BGB ). Als gewerblicher Verkäufer geht das dagegen nicht (§ 475 BGB ).

Wenn Du behaupten willst, dass Du Privatverkäufer bist, dann sollte es sich um das einzige Paar neue Schuhe handeln, das Du bei Ebay verkauft hast.

Zitat:
Oder liege ich wirklich so falsch?


Du liegst wirklich so falsch.

Warum gibst Du nicht die Schuhe an denjenigen zurück, von dem Du sie gekauft hast und verlangst Dein Geld zurück?

-- Editiert von hh am 28.08.2015 22:12

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Tja, war wohl nicht das was sie hören wollte ...



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0x Hilfreiche Antwort

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