Ebay. Käufer erprest mich, was tun ?

11. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
zazula81
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Ebay. Käufer erprest mich, was tun ?

Hallo ich habe ei Ebay eine alte gebrauchte Uhr verkauft die ich selber bei einem Verkaufsportal ersteigert habe. Der Käufer behauptet das du Uhr eine Fälschung ist. Ich bin nicht sicher weil ich mich mit Uhren nicht auskenne. Nun zur Sache, der Käufer schreibt:

"Es gibt nun zwei Möglichkeiten. Sie schicken mir sofort, unverzüglich mein Geld zurück, oder ich bringe Ihren dreisten Betrug zur Anzeige. Sie haben bis Mittwoch Zeit. Herzliche Grüße, Selbstverständlich behalte ich die Uhr."


Sehr geehrter Herr,

ich weiß nicht was Sie hier abziehen aber das was Sie gerade hie machen heißt " Erpressung" !! Wenn Sie die Uhr nicht behalten wollen dann schicken Sie die zurück und Sie bekommen das Geld wieder.

Mit freundlichen Grüßen

"Liebe Frau ! Rein rechtlich haben sie leider keine Möglichkeiten. Sie reden hier zufälligerweise mit einem Richter. Dumm gelaufen, würde ich sagen. Drohen sie mir noch ein mal, dann versichere ich Ihnen, dass sie ihres Lebens nicht mehr glücklich werden. Sie kämpfen hier völlig mit dem Falschen. Lassen Sie sich Ihr Geld zurück geben und ich behalte die Uhr. Win Win Situation für beide, würde ich sagen."


Was soll ich in so einer Situation machen ?


Danke für Ihre Ratschläge.

MfG

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Ein Richter würde so nicht schreiben.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Erstmal Kommunikation einstellen.


Wurde im Auktionstext die Echtheit oder irgendetwas anderes zugesichert?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Schon erstaunlich, wie oft man an Richter oder Anwälte verkauft hat, wenn mit der verkauften Ware angeblich was nicht stimmt.*g*

Ich würde rein gar nichts tun - außer vielleicht mich amüsieren über den "Richter". Nachrichten dieser Person würde ich nicht mehr lesen.

Im übrigen ist das, soweit ich weiß, strafbar, sich als Richter auszugeben, um andere auf diese Art zu irgendwas zu nötigen.

-- Editiert von Yogi1 am 12.07.2015 01:03

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Kommunikation einstellen ist die beste Wahl. Der Käufer hätte hier zwar eigentlich ziemlich weitreichende Ansprüche gehabt, nämlich dass Du ihm die versprochene Ware lieferst bzw. einen entsprechenden Schadenersatz zahlst.

Mit seiner Forderung "ich behalte die Uhr, bekomme aber das Geld zurück, ansonsten gibt es eine Anzeige" hat er sich aber auf verdammt dünnes Eis begeben. Das ist in der Tat eine Erpressung, das hast Du schon richtig bezeichnet - einen Rechtsanspruch darauf, sowohl die Uhr zu behalten als auch den Kaufpreis erstattet zu bekommen, hat er schlichtweg nicht.

Ein Richter begibt sich wegen ein paar Euro sicher nicht auf so dünnes Eis.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
zazula81
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Erstmal Kommunikation einstellen.


Wurde im Auktionstext die Echtheit oder irgendetwas anderes zugesichert?
Zitat (von Harry van Sell):
Erstmal Kommunikation einstellen.


Wurde im Auktionstext die Echtheit oder irgendetwas anderes zugesichert?



In der Auktion habe ich geschrieben:
"

Verkaufe eine Longines Uhr.

Die Uhr funktioniert.

Privatverkauf daher keine Garantie oder Rücknahme

Versand nur DHL Paket !!

Durchmesser 34 mm "

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
zazula81
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich danke Ihnen für Ihre Ratschläge

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Dann schuldet man eine funktioniernde, originale Longines Uhr bei der irgendetwas 34 mm Durchmesser hat.



Ich würde da erstmal nicht weiter kommunizieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Wichtig ist, daß die zivil- und strafrechtlichen Seiten hier unabhängig zu betrachten sind.

Die Handlung des K ist eindeutig Erpressung.
Man darf aber umgekehrt nun nicht den Fehler machen, dem K zu sagen "verzichte auf deinen Anspruch auf ein Original, sonst zeige ich dich wegen Erpressung an", das wäre nämlich auch Erpressung.

Der VK schuldet also nach wie vor eine Original-Uhr. Den K kann er unabhängig davon wegen Erpressung anzeigen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von JenAn):
Der VK schuldet also nach wie vor eine Original-Uhr.

Naja, es ist ja nicht einmal sicher, ob es nicht doch eine Original-Uhr war. Das sieht mir doch stark nach einem Käufer aus, der den Verkäufer mit leeren Drohungen abzocken will.

Und selbst wenn, dann müsste er zuerst einmal die korrekte Forderung stellen. Die lautet nun mal nicht "Du zahlst das Geld zurück und ich behalte die Uhr". Dann haben wir einen Mangel und der Verkäufer müsste nacherfüllen. In dem Fall muss er aber die Gelegenheit erhalten, die Ansprüche des Käufers auch zu prüfen - dazu braucht er die Uhr. Stellt sich dann wirklich heraus, dass es eine Fälschung ist, sind wir bei einem Stückkauf bei einer Unmöglichkeit der Erfüllung des Kaufvertrags und es bleiben nur die Schadenersatzansprüche übrig. Die muss der Käufer dann auch noch belegen. Hat er für die Uhr einen marktüblichen Preis bezahlt, dann wären die exakt Null. Dann bleibt das "Uhr zurück, Geld zurück" übrig.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Ich würde jetzt zur Polizei gehen und den Typ wegen Erpressung anzeigen.

1x Hilfreiche Antwort

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