Ebay: Käufer besichtigt Roller und will nicht zahlen

27. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
gilneus
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay: Käufer besichtigt Roller und will nicht zahlen

Hallo,

ich habe bei ebay einen Roller verkauft aus den Angebotsdaten ging der Zustand defekt/Ersatzteil hervor. Außerdem habe ich in der Beschreibung geschrieben, dass die Batterie leer ist, da der Roller nicht anspringt und der Vergaser wohl noch gereinigt werden muss.

Nun war der Käufer heute da und hat mit einem Bekannten versucht zu überbrücken, was nicht funktionierte. Die Sicherungen sind in Ordnung doch er wollte den Roller nicht mitnehmen, da er ja nicht überprüfen kann wie es um Kilometerstand usw steht. Ich meinte zu ihm, dass er aus den Angebotsdaten den Zustand entnehmen konnte, dass der Roller auch bei Überbrückung nicht anspringt war mir zuvor nicht klar. Die Batterie war definitiv leer. Am Ende meines Auktionstextes wurde folgendes durch mich vermerkt: Alle mir bekannten Mängel wurden aufgeführt. Rücknahme ausgeschlossen, da Privatverkauf.

Er hat weiterhin angemerkt, dass ich für den Austauschmotor keinen beleg habe worauf ich ihm geantwortet habe, dass ich das ja sonst in die Beschreibung geschrieben hätte.

Der Käufer wollte den Roller dennoch nicht mitnehmen und ich habe nun die Mühe. Jetzt ist die Frage, kann ich auf Zahlung und somit der Erfüllung des Vertrages bestehen? Auch nicht auszuschließend ist, dass der Käufer bei seinem Überbrückungsversuch den Roller beschädigt hat und er vielleicht deshalb nicht Ansprang.

Ich bin jedenfalls trierisch wütend und habe ihm erstmal gesagt, dass er dann ja nach Hause fahren kann, wenn er den Roller nicht mitnehmen möchte.

Kann ebay mir hier irgendwie weiterhelfen?
Vielen Dank!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von gilneus):
ich habe bei eBay einen Roller verkauft

Sicher?
Erstaunlich oft passiert es nämlich das da juristisch gesehen noch gar kein Verkaufvertrag geschlosen wurde.
Da bräuchte man noch ein paar Details.



Zitat (von gilneus):
habe ihm erstmal gesagt, dass er dann ja nach Hause fahren kann, wenn er den Roller nicht mitnehmen möchte.

Genauer Wortlaut? Möglicherweise hat man damit ein Angebot zur Aufhebung des Vertrages geschlossen, das der Käufer dann durch "nach Hause fahren" angemommen hat.



Desweiteren könnte der Käufer den Vertrag wegen Irrtums anfechten. Das muss er allerdings unverzuüglich tun, innerhalb der nächsten 10-14 Tage sollte er das also machen.
Von daher sollte man eventuell stillhalten und dann entsprechende Maßnahmen einleiten.



Möglicherweise wäre er auch durch ungeschickte Formulierungen im Angebotstext zum Rücktirtt berechtigt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Verlinke mal zum Ebay-Verkaufstext.

Zitat (von Harry van Sell):
Möglicherweise hat man damit ein Angebot zur Aufhebung des Vertrages geschlossen, das der Käufer dann durch "nach Hause fahren" angemommen hat.
Das war auch mein erster Gedanke, als ich den Textteil gelesen habe.



Zitat (von Harry van Sell):
Desweiteren könnte der Käufer den Vertrag wegen Irrtums anfechten. Das muss er allerdings unverzuüglich tun, innerhalb der nächsten 10-14 Tage sollte er das also machen.


Hat er für mich konkludent durch die Weigerung den Roller so mitzunehmen.

Zitat (von gilneus):
Rücknahme ausgeschlossen, da Privatverkauf.
das gilt aber nur soweit die Beschreibung nicht vom Tatsächlichen abweicht.

Batterie leer suggeriert, dass der Roller mit einer vollen Batterie und nicht zu altem Sprit im Tank anspringt.

Austauschmotor ohne Kaufbeleg ist wohl eher ein gebrauchter Ersatzmotor.

Nur mal so um zwei mögliche Streitpunkte aufzuzeigen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

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