Ebay -Inkasso Mediafinanz

3. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Bullstaff
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)
Ebay -Inkasso Mediafinanz

Hallo liebe gemeinde,

ich hoffe ihr könnt mir helfen.


Ich habe am 25.10.14 einen Artikel für 7.55 € per Sofortkauft gekauft.

Durch die Geburt unserer Tochter habe ich das ganze LEIDER aus den Augen verloren (Zimmer herrichten,passende Bekleidung etc.)und leider die Forderung schlichtweg vergessen.

Erst als ich heute die Forderung der Mediafinanz geöffnet habe , ist mir dieser Kauf wieder eingefallen.




Die Rechnung setzt sich folgender maßen zusammen :

Grundforderung: 7.55 €
Inkassogebühren:31,50 €
Inkassoauslagen:6,30 €

in Summe 45,35 EUR



Bei Ebay wurde ein Fall eröffnet, der nun beendet ist.
Es steht dort von Ebay: "Die Zahlung für diesen Artikel ist in den letzten 15 Tagen nicht eingegangen.

online-sparwelt hat die Transaktion abgebrochen und Sie haben keinen Anspruch mehr auf Zusendung des Artikels. Außerdem wurde Ihrem eBay-Konto ein Vermerk wegen eines nicht bezahlten Artikels hinzugefügt."

Den Artikel habe ich nicht erhalten, Zahlung war Vorkasse.


Meine Frage ist, in wie Weit die Forderung des Inkassobüros gerechtfertigt ist und was ich am besten tun sollte.

Vielen lieben Dank im vorraus für die Hilfe.


Das ganze ist mir wirklich peinlich.


-- Editiert Bullstaff am 03.12.2014 18:55

-- Editiert Bullstaff am 03.12.2014 19:11

Post vom Inkassobüro?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Mach dir mal einen Screenshot vom eBay-Fall und der entsprechenden Nachricht. Dem Inkasso würde ich persönlich nur kurz schreiben, dass der Verkäufer vom Kaufvertrag zurückgetreten ist und deshalb weder ein Anspruch auf Zahlung hat noch Verzug vorliegt. Dem Inkasso nahe legen, dass es einen in Ruhe lassen soll, andernfalls würde man sich beim Aufsichtsgericht beschweren. Und einem Mahnbescheid würde man sowieso widersprechen.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bullstaff
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

Danke erstmal für die schnelle Hilfe.
ich habe das schreiben als jpeg angehangen.





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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Das die Inkassoebühren mangels Erfolgsaussichten nicht eingeklagt würden ist kein Geheimnis

Du könntest theoretisch die 7,55 zweckgebunden an den Verkäufer überweisen auf Zusendung der Ware bestehen und anschließend von Deinem Ruckgaberecht gebrauch machen

Du schickst anschließend die ware zurück und der Shop überweist wieder die €uronen

Zwischendurch nervt das Inkassobüro mit seinen schnöden Bausteinbriefen

So gesehen viel rauch um nichts und alle 3 Parteien ( Shop, Inkassobüro und Du ) haben nur Schreibereien





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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 04.12.2014 07:36

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bullstaff
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Ist dieses schreiben als Rücktritt zu werten ?



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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde sagen, ja. Also du meinst den Screenshot von oben, korrekt?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 05.12.2014 07:26

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Bullstaff
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Ja genau :)

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Warum macht man nicht einfach kurz und schmerzlos von seinem Widerrufsrecht gebrauch?





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Hallo,
mal ein Tip von einem (nicht kleinen ) Ebayhändler.
Die Briefe kannst du ignorieren.
Da dein Widerrufsrecht erst 14 Tage NACH Erhalt des Artikels abläuft hat es noch gar nicht begonnen.
Durch den geschlossenen Fall hat der Ebayverkäufer sogar schon seine Gebühren zurückerhalten. Also Schaden = 0
Und du hast : " Keinen Anspruch mehr auf den Artikel"
Mit seinen 2600 Bewertungen sollte er eigentlich wissen das genauso er auch "keinen Anspruch auf die Zahlung" mehr hat.

mfg

Hier lohnt es sich noch nichtmal die Briefe zu beantworten so klar ist hier die Rechtslage GEGEN den Verkäufer !

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Bullstaff
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

habe heute folgende Antwort erhalten :

[color=red]
Aufgrund der Ebay-Richtlinien wird ein vom Verkäufer eröffneter Streitfall automatisch geschlossen, wenn eine Klärung mit dem Käufer nicht erzielt werden kann.

Unabhängig davon besteht der Zahlungsanspruch unseres Mandaten weiterhin, da Sie einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag im Sinne des BGB abgeschlossen haben.[/color]


wie soll ich mich verhalten?

lg und vielen Dank für die Hilfe

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Ignorieren!


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1x Hilfreiche Antwort

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