Ebay - Imac - anderer defekt als in Beschreibung

1. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
Oleander69
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ebay - Imac - anderer defekt als in Beschreibung

Guten Tag zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Über Ebay-Kleinanzeigen habe ich eine Imac 24 gekauft. Lt, Beschreibung sollte "nur" die Festplatte defekt sein. Da der Austausch für mich kein Problem darstellt, war mir der Fehler egal.

Nach Lieferung und Funtionstest stellte sich aber heraus, das der Bildschirm Streifen aufweist und der Imac nach dem booten über die Install DVD (Festplatte funktioniert ja nicht) nach ca. 1-2 Minuten abstürzt und massive Grafikfehler aufweist. Desweiteren piept der Imac beim Start in regelmäßigen Abständen, was auch auf einen weiteren defekt schliessen lässt.

Dies teilte ich Ihm in einer kurzen email mit und er "versicherte" mir nichts von diesen Fehler zu wissen. Lt.einer Aussage vom Apple Store Oberhausen würde nur ein defekt der Festplatte vorliegen. Die weiteren Fehler wären Ihm unbekannt. Evtl. wären die anderen Fehler ja durch einen unsachgemässen Transport enstanden. Das Paket wurde versichert mit Hermes verschickt. Beleg sollte Ihm vorliegen.

Ich habe dem Verkäufer vor 2 Tagen erneut eine email geschrieben mti der Aufforderung mir das Geld zurück zu überweisen, da in der Beschreibung nur die defekt Festplatte erwähnt worden ist. Wären die anderen Fehler in der Beschreibung erwähnt gewesen, hätte ich den Imac nie gekauft.

Bis heute keine Reaktion!

Wie woll ich weiter verfahren ? Adresse liegt vor?

Bin für jeden Tipp dankbar!

Gruss aus Köln,

H. Krutsch


-- Editiert Oleander69 am 01.10.2014 13:07

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1523 Beiträge, 669x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Über Ebay-Kleinanzeigen habe ich eine Imac 24 gekauft. <hr size=1 noshade>


Wurde zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart, daß der Verkäufer nicht für Mängel haften soll?

quote:<hr size=1 noshade>Nach Lieferung und Funktionstest:

Bildschirm weist Streifen auf
Stürzt nach dem booten über die Install DVD (Festplatte funktioniert ja nicht) nach ca. 1-2 Minuten ab
weist massive Grafikfehler auf
piept beim Start in regelmäßigen Abständen <hr size=1 noshade>


Falls vereinbart worden sein sollte, daß sich das angebotene Gerät in einem absolut desolaten Zustand befindet, dann der Zustand des gelieferten Geräts vertragsgerecht=mängelfrei.

Sofern der beschriebenen Zustände jedoch als Mängel zu werten wären, müßte der Verkäufer für sie haften - es sei denn, er könnte sich auf eine wirksame Haftungsausschluß-Vereinbarung berufen. ( Laut BGH soll eine Haftungsausschluß-Vereinbarung jedoch nicht auch von einer Haftung für das Fehlen vereinbarter Merkmale befreien können. ) Eine Haftungsausschlußvereinbarung würde allerdings nicht für dem Verkäufer nachweislich bekannte, jedoch unerwähnt gelassene ( = arglistig verschwiegene ) Mängel gelten.

quote:<hr size=1 noshade>Lt.einer Aussage vom Apple Store Oberhausen würde nur ein defekt der Festplatte vorliegen. Die weiteren Fehler wären Ihm unbekannt. <hr size=1 noshade>


Vielleicht hat der Verkäufer recht, und ihm war tatsächlich nicht bekannt, daß der angebotene Rechner die beschriebenen Probleme aufweist.

Im Fall eines mit "Display-Defekt" angebotenen Handys mit kaputtgelötetem Innenleben "rettete" den Verkäufer zwar die Behauptung, das Handy stamme aus dritter Hand, er habe die Innendefekte daher weder verursacht noch gekannt, vor einer Betrugsstrafbarkeit; weil er jedoch arglistig über den Umstand getäuscht hätte, daß das Gerät einen Vorbesitzer hatte, wurde dem Käufer ein Recht zur Anfechtung zuerkannt, § 123 BGB .

quote:<hr size=1 noshade>Evtl. wären die anderen Fehler ja durch einen unsachgemässen Transport enstanden. <hr size=1 noshade>


Weil der Verkäufer lieber über Ursachen der Fehler spekuliert und seine Unkenntnis beteuert, als zu versichern, daß der Rechner bei ihm ohne Grafikprobleme, "Start"-Gepiepse und Abstürze gelaufen sei, scheint es an seiner Untadeligkeit erhebliche Zweifel zu geben.

RK

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Oleander69
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
Wurde zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart, daß der Verkäufer nicht für Mängel haften soll?


Nein!

quote:
Falls vereinbart worden sein sollte, daß sich das angebotene Gerät in einem absolut desolaten Zustand befindet, dann der Zustand des gelieferten Geräts vertragsgerecht=mängelfrei.


In der Beschreibung war nur von der defekten Festplatte die Rede. Ein anderer Mangel wurde nicht erwähnt bzw. das Gerät in einem desolaten Zustand beschrieben.

Leider habe ich nur noch den kompletten email Verkehr den wir bei Ebay Kleinanzeigen geführt haben. Die Orginal Anzeige ist leider nicht mehr abrufbar.

Meine Frage ist nun ob die vorhandenen Daten ausreichen um einen Rechtsanwalt zu bemühen!?

Danke im voraus für jede Info.

Gruss aus Köln



-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Meine Frage ist nun ob die vorhandenen Daten ausreichen um einen Rechtsanwalt zu bemühen!? <hr size=1 noshade>

Das hängt nicht von den Daten ab, denn einen Rechtsanwalt kann man jederzeit bemühen.



Derzeit sollte man aus Kostengründen noch davon absehen.

Als erstes sollte man dem Verkäufer eine Frist nach Datum zur behebung der Mängel setzen (21 Tage sollten reichen), schriftlich per Zustellnachweis.



Danach könnnte man das ganze an einen Anwalt übergeben der dann die weitere Bearbeitung übernimmt.



Großes Problem:
Wenn der Verkäufer einen Ausdruck der Anzeige mit Gewährleistungsausschluss vorweisen kann.

Aber auch ohne einen solchen Beweis; der Käufer trägt hier die volle Beweislast, das der Fehler schon bei übergabe vorlag bzw. das die Fehler den Verkäufer bekannt waren.


Denn der Verlierer zahlt die ganzen Kosten...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

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