Guten Morgen zusammen
ich frage für meine Freundin
Sie ist angeklagt in 7 Fällen Ebaybetrug
Nun hat sie eine Ladung bekommen,für die Hauptverhandlung am 30.05.2017
erst mal zu den 7 Fällen
ein Fall davon da hat sie die Ware voriges Jahr versendet, Beleg von Hermes liegt vor,und zusätzlich eine E-Mail von Hermes selbst, das die Ware an dieser Adresse angekommen ist
Also wären es ja nur 6 Fälle
Dann hat meine Freundin noch keinen Anwalt.
ICH HABE ihr gesagt sie soll sich einen Anwalt nehmen,was meint ihr
Kann man den Termin zur Hauptverhandlung noch verschieben.
Meine Freundin ist noch in der Bewährung noch 1 Jahr
Aber ihr Bewährungshelfer hat einen Stellungnahme an die Richterin geschrieben,wo er meine Freundin nur gelobt hat, und die Gründe warum das nun passiert ist.
Desweiteren hat meine Freundin mittlerweile,an die Geschädigten das Geld zurück überwiesen
Einer davon hat sich vorgestern gemeldet, das er kein Interesse mehr an einer Weiterverfolgung hat, und geschrieben das er das auch der Staatsanwaltschaft geschrieben hat.
Weil es ja eigentlich nur 6 Fälle sind, muss die Staatsanwaltschaft da nicht neu überprüfen
Über Anworten würde ich mich sehr freuen
Vielen Dank
Ebay Betrug in 7 Fällen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatMeine Freundin ist noch in der Bewährung noch 1 Jahr :
Entstammt die laufende Bewährung ebenfalls einer Verurteilung wegen Betrug?
Wenn dem so ist wird es für die Freundin ziemlich eng, da ist es dann egal ob es um einen, drei oder zehn Fälle geht. Die Gerichte sind relativ intolerant wenn während einer laufenden Bewährung erneut Straftaten begangen werden, und extrem intolerant wenn sie einschlägig sind. In diesen Fällen steht eine Verurteilung zur einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung sowie ein Widerruf der laufenden Bewährung zur Diskussion, d.h. sie geht in den Knast.
Eine positive Stellungnahme des Bewährungshelfers mag hilfreich sein dies abzuwenden, aber ein Garant ist es nicht. Die Wiedergutmachung des Schadens ist ein weiteres kleines Plus auf ihrer Seite. Der Verzicht eines einzelnen Geschädigten auf die Strafverfolgung ist in diesem Kontext jedoch relativ bedeutungslos.
Summa summarum: Ein Anwalt könnte in dieser Konstellation sicher nicht schaden, da eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung in greifbarer Nähe ist.
Kann man den Termin zur Hauptverhandlung noch verschieben. Nö. Den Termin kennt sie todsicher schon seit Wochen - wenn sie sich dann trotzdem keinen Anwalt nimmt, ist das ihr Problem...
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Wenn es eine lfd. Bewährung gibt (welches Strafmaß wurde da ausgeurteilt?) müßte eigentl. sogar ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegen. Dazu sollte das Gericht in dem Schreiben, mit dem auch die Anklageschrift übermittelt wurde (spätestens mit Eröffnungsbeschuss), auch was geschrieben haben ...!?
Zitat:
Weil es ja eigentlich nur 6 Fälle sind, muss die Staatsanwaltschaft da nicht neu überprüfen
Nein, der 1 Fall fällt dann in der Hauptverhandlung halt raus (einfach ausgedrückt)
-- Editiert von !!Streetworker!! am 22.05.2017 16:00
Also 2014 bekam meine Freundin 4 Jahre Bewährung also noch ein Jahr
Da stand nichts davon in der Anlage auch nichts in der Ladung jetzt
Auch nichts von einem Anwalt oder so
Also 2014 bekam meine Freundin 4 Jahre Bewährung Falsch. Sie bekam eine Freiheitsstrafe von xx Monaten, die für 4 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Und danach, den xx Monaten, hat Streetworker gefragt - das ist nämlich die eigentliche Strafe.
Zitat:Und danach, den xx Monaten, hat Streetworker gefragt -
Richtig
Also
Drei Monate auf vier Jahre Bewährung
Und zu muemmel die Ladung zur Hauptversammlung bekam meine Freundin am Freitag und am 30.05. ist die Verhandlung
3 Monate auf 4 Jahre ?? Das wäre äußerst ungewöhnlich. So kurze Strafen werden idR. für 2, max. 3 Jahre ausgesetzt. Kann es sein, dass es zwischenzeitlich mal eine Bewährungsverlängerung gab?
Nein wir haben es eben gelesen wieso meinst du das es ungewöhnlich ist
Nein wir haben es eben gelesen wieso meinst du das es ungewöhnlich ist
Weil er schon viele Bewährungsurteile gesehen/gelesen hat. Und die sehen halt so aus wie beschrieben. 3 Monate spricht übrigens auch eindeutig für diverse Vorstrafen. Und bevor Sie fragen - das wiederum ergibt sich aus § 47 StGB .
Richtig (das mit § 47 und den Vorstrafen)...
wie auch immer:
Letztendlich hat sie -was den Anwalt angeht- 2 Möglichkeiten:
Entweder versucht sie noch einen zu finden, der am 30. Zeit hat und das Mandat übernimmt (oder ggf. eine Verlegung beantragt)
oder sie versucht vom Gericht einen Pflichtverteidiger gestellt zu bekommen (die Voraussetzungen liegen aber entgegen meiner ersten Annahme nicht unbedingt vor, wenn bisher nur 3 Monate offen sind)
Was heißt wenn nur drei Monate offen sind heißt das das sie evtl. Doch Bewährung bekommen könnte oder Verlängerung
Das heißt in erster Line das, was ich oben geschrieben habe: Dass sie wahrscheinlich keinen Pflichtverteidiger bekommen wird, da in der Summe (Bewährung + neues Urteil) nicht unbedingt mehr als 1 Jahr Freiheitsstrafe zu erwarten ist, was Voraussetzung für einen Pflichtverteidiger in diesem Fall wäre.
Bewährung kann sie grds. noch mal bekommen. Dafür ist es unerheblich ob 3 oder (z.B.) 13 Monate offen sind. Ob Sie noch mal Bewährung bekommt, hängt von vielen Dingen ab. Auch von Vorstrafen. Und da gibt es -wie Mümmel schon sagte- mit Sicherheit noch mehr als nur die 3 Monate auf Bewährung.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 22.05.2017 18:36
Und wie müsste meine Freundin verurteilt werden das kein Widerruf kommt
Gesetzlich ausgeschlossen ist der Widerruf im keinem Fall, wenn es zu einer Verurteilung kommt.
Bei einer Verurteilung nur zu einer Geldstrafe wäre er aber zumindest praktisch so gut wie ausgeschlossen. Nur wird es hier sicherlich nicht nur zu einer Geldstrafe kommen, bei der (zu erahnenden) Vorgeschichte (konkret wird ja nichts zu Vorstrafen gesagt).
Bei einer Bewährungsstrafe müßte der Widerruf der alten Bewährung gut durch das Widerrufsgericht begründet werden, da der neue Tatrichter ja eine positive Sozialprognose gestellt hat.
Bei einer Verurteilung ohne Bewährung wird auch die alte sehr sicher widerrufen.
Hallo zusammen
Meine Freundin hatte heute Verhandlung
Sie war ohne Anwalt das Geld hat sie einfach nicht
Also die ganze Angelegenheit wurde eingestellt
Ehrlich jetzt
Keine Verlängerung der Bewährung
Nichts
Gott sei Dank
Zitat:Also die ganze Angelegenheit wurde eingestellt
Nach welchem § und mit welcher Begründung?
Nach Paragraph
151 oder 153
Ich weiß es nicht mehr genau
Staatsanwaltschaft und Strafrichter waren sich einig
Und sie sagten noch meine Freundin soll sich nicht mehr blicken lassen
Meine Freundin hatte ja auch den Geschädigten das Geld überwiesen
Zitat:Zitat:Also die ganze Angelegenheit wurde eingestellt
Nach welchem § und mit welcher Begründung?
Was meinst du mit welcher Begründung
Zu einer Einstellung gehört auch eine Begründung.
Eine Einstellung nach § 151 StPO
gibt es übrigens nicht. Und § 153(2) StPO
ist bei 6 Fällen innerhalb einer lfd. einschlägigen Bewährung extrem ungewöhnlich. Zumal die StA da zustimmen muss, die ja immerhin vorher erst Anklage erhoben hat und nicht eingestellt hat (was sie ja hätte tun können, ohne die Sache überhaupt erst vor Gericht zu bringen). Von daher alles etwas merkwürdig...
Die Staatsanwaltschaft hat ja zugestimmt
Es war so
Meine Freundin hatte vor der Verhandlung das Geld an die Geschädigten gezahlt drei davon haben der Staatsanwaltschaft geschrieben das sie ihr Geld haben
Es wurde eingestellt
Keine Verlängerung der Bewährung
Es war eine Strafrichterin
Die Vertretung des Staatsanwalt hat zugestimmt
Wenn meine Freundin das Urteil hat mach ich gerne eine Kopie
Zitat:Die Staatsanwaltschaft hat ja zugestimmt
Ja, das ist schon klar. Anders ginge es ja auch nicht.
Zitat:Wenn meine Freundin das Urteil hat mach ich gerne eine Kopie
Das wird schlecht gehen, denn wenn eingestellt wurde gibt es kein Urteil. Ein Urteil gibt es nur bei Freispruch oder Verurteilung.
Davon abgesehen habe ich ja auch nicht gesagt, dass es unmöglich ist, dass es so lief. Ich sagte lediglich dass es sehr ungewöhnlich ist, in der vorliegenden Konstellation.
Bekommt man auch kein Schreiben von der Staatsanwaltschaft dann irgendwie muss man doch was in der Hand haben
Von der Staatsanwaltschaft bekommt man nichts, denn die hat ja nicht eingestellt, sondern das Gericht. Von dem kann man den Einstellungsbeschluss bekommen, ja ...
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