Ebay Auktion vorzeitig beenden - mal anders

11. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
44meier1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Ebay Auktion vorzeitig beenden - mal anders


Es wurde ein Angebot vorzeitig beendet mit evlt 5 Geboten bei einem Stand von rund 50€, weil ein wichtiges Detail nicht genannt war und erneut eingestellt mit diesem Detail.

Es gibt beim vorzeitigen Beenden die Option für den Verkäufer, dem aktuell Höchstbietenden (und nicht einem, der das erste Gebot zu Beginn der Auktion, der jetzt aber wohl den Zuschlag hat) zu verkaufen zum aktuellen Bietstand oder alle Gebote zu streichen. Nachdem nochmal eingestellt werden sollte, wurde die zweite Option gewählt.

Am nächsten Morgen kam dann eine PayPalzahlung über 1€ plus Porto, verbunden zu der zuerst gestarteten Auktion. es wurde sofort zurücktransferiert. Ohne dass zum Zeitpunkt der Beendigung der ersten Auktion ein Hinweis à la "Herzlichen Glückwunsch: Ihr Artikel...wurde verkauft..." gekommen ist (nein, lag nicht am Spamfilter, kam einfach nichts), war die Überraschung entsprechend groß, weil ja der Ablauf des vorzeitigen Beendens keinerlei Fragen aufgeworfen hat. Anruf bei Ebay hat den Sachbearbeiter dann auch erstmal überfordert und er hat die Weiterleitung des Problems in Aussicht gestellt - was soll das bringen, vermutlich wird eine nutzfreie Antwort kommen, wenn überhaupt.

Klar ist, daß dem Höchstbietenden gegenüber eine theoretische Verpflichtung auf Herausgabe bzw Schadensersatz besteht...nur idR wird das keiner einfordern, wenn er Nachricht über die beendete Auktion bekommt. Dieser hat sich zumindest bis jetzt nicht gemeldet und das ist daher aktuell eigentlich unrelevant und liegt bestimmt nicht in öffentlichem Interesse ...

Gesammelt:
-Beim Aufruf der beendeten Auktion steht oben der Banner "Sie haben dieses Angebot beendet, da es einen Fehler enthielt."
-Im Gebotsverlauf kann man eindeutig lesen, daß alle Gebote getrichen wurden bis auf das 1€-Gebot zu Auktionsbeginn.
-Es kam keine Mail mit dem Hinweis auf "verkauft!"
-Das Angebot ist unter "Verkauft" in "Mein Ebay" eingereiht
-Obwohl es über die Maske nicht möglich ist, selektiv an jemanden zu offerieren ausser dem Höchstbietenden, ist das passiert

Es liegt nun auf der Hand, daß der Fehler über den vergebenen Zuschlag bei 1€ irgendwo im System von Ebay liegt. Wie kann man sich verhalten?? Die zweite Auktion läuft und der 1€-Mann wurde angeschrieben, ihm die Situation geschildert und die Antwort steht bis jetzt aus.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
nur idR wird das keiner einfordern, wenn er Nachricht über die beendete Auktion bekommt

Da kennst du aber die Realität schlecht. Es gibt mittlerweile relativ viele solche Auktionsjäger, die quer durch die Bank auf Sachen bieten und hoffen, dass die Auktion abgebrochen wird.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
44meier1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

gut, mag sein ... glaub ich sogar sofort ... mit dem Thema muß man halt auch erstmal konfrontiert sein :-( aber aktuell erstmal hinangestellt und bleibt hoffentlich auch so!

Die Frage ist halt, ob für mich tatsächlich eine Verbindlichkeit entstanden ist gegenüber dem 1€-Mann. Denn wenn die Plattform schon irgendwie schief hinkt und man da kaum irgendwas hätte tun können, denn durch den glatten Ablauf des Beendens war man ja in der Meinung, ein anderes Resultat zu erzielen und hätte das so dann sonst gar nicht durchgeführt.

-- Editiert von 44meier1 am 11.08.2015 18:29

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Denn wenn die Plattform schon irgendwie schief hinkt

Und wie genau will man das beweisen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
44meier1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

-Screenshot des Gebotsverlaufs. Daraus geht hervor, daß der erste Bieter den Zuschlag bekam
-Screenshots des beendeten Angebots
-Tatsache, daß man nur dem aktuell Höchstbietenden den Zuschlag direkt geben kann

Das, was passiert ist, ist nicht vorgesehen ... so blöd man sich auch anstellt, man kann genau das eigentlich nicht erreichen.

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#5
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Dann gibt es zwei Möglichkeiten (wenn man das so nicht stehen lassen will):

1. Es gegenüber dem K darauf ankommen lassen, daß die Beweise für ein Gericht ausreichend sind.
2. Den Vertrag mit dem K erfüllen und eBay wegen der Folgen eines technischen Fehlers verklagen und hoffen, daß die Beweise für ein Gericht ausreichend sind.

#1 scheint mir sinnvoller (vor allem, wenn man gegenüber dem K unverzüglich gerichtsfest beweisbar wegen Irrtums anfechtet!), denn ein Gericht wird wohl nicht glauben, man habe unbedingt zu 1 EUR verkaufen wollen, als es schon viel höhere Gebote gab.

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#6
 Von 
44meier1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Süper!! Das ist doch mal ne Basis zum Güügeln..!! Dank!

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
44meier1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)


Ich kann's kaum glauben, aber es ist passiert: Ebay hat sich per Mail zu Wort gemeldet und eindeutig einen reproduzierbaren Fehler am System in Punkto Streichen von Angeboten eingeräumt, an dessen Beseitigung mit Hochdruck gearbeitet würde. Nun hab ich's schwarz auf weiss!

Daher nochmal die konkrete Frage:
-Bin ich überhaupt in einem vertraglichen Verhältnis mit dem 1€-Mann oder ist das jetzt von vorneherein nichtig??
-Falls eine Verbindlichkeit existiert, dann dürfte #1 aus Posting 5 easy laufen, oder??

Ich bin also fein raus aus der Sache, in der ich ja auch einfach nichts verbrochen habe...??

Ich bin hocherfreut über die Ehrlichkeit von Ebay !!!!!! Damit habe ich wirklich nicht gerechnet! Fehler können immer mal vorkommen. Damit bin ich erstmal ein paar Tage im Urlaub und das Internet ist abgedreht :-) :-) :-)

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