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Ebay Auktion - PKW hat plötzlich Unfallschaden

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Ebay Auktion - PKW hat plötzlich Unfallschaden

Hallo, es geht um folgenden Sachverhalt: Ich habe bei Ebay ein Fahrzeug zu einem aus meiner Sicht sehr günstigen Preis ersteigert. Mit dem Verkäufer wurde nach Auktionsende telefonisch Ort und Zeit für die Fahrzeugübergabe vereinbart. Ein Tag vor diesem Termin meldet sich der Verkäufer erneut und teilt mit, das das Fahrzeug gerade in einen Unfall verwickelt wurde und nun nahezu Totalschaden hat. Nun möchte er den ganzen Kauf abbrechen und ich solle dem bei Ebay zustimmen. Ein Foto des kaputten Fahrzeuges möchte er mir aus zweifelhaften Gründen jedoch erst in ca. 2 Wochen zusenden. Ich habe die Vermutung, dass es gar keinen Unfall gab, er das Auto aber nicht zum Auktionsendpreis verkaufen möchte. Wenn ich mir jetzt ein vergleichbares Fahrzeug woanders kaufe, zahle ich mindestens 1500 Euro mehr. Welche Möglichkeiten habe ich jetzt, wenn das Fahrzeug wirklich den Unfallschaden hat und was ist wenn er das Fahrzeug nur nicht zu diesem Preis verkaufen möchte?
Vielen Dank für Eure Antworten.

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von Timezone am 23.01.2010 20:09
Status: Praktikant (11 Beiträge)
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Ebay Auktion - PKW hat plötzlich Unfallschaden
Mit Auktionsende ist es DEIN Auto.

Der Einfachheit halber soll dir der VK das Kostengutachten zukommen lassen. Dann siehst du was man verdienen kann.

Einer Rückabwicklung brauchst du nicht zuzustimmen.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"


von guest-12327.06.2010 20:05:23 am 23.01.2010 20:58
Status: Tao (6471 Beiträge)
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>Ebay Auktion - PKW hat plötzlich Unfallschaden
Hallo,

wenn Sie Zweifel an der "Unfallgeschichte" haben, können Sie immerhin zum Verkäufer fahren und sich das Fahrzeug zeigen lassen.

Werden nur Bilder übermittelt, kann es sich u.U. um Bilder eines anderen Unfallwagens handeln. Auch gescannte Gutachten beinhalten das Risiko der Fälschung.

Gut möglich, daß der Verkäufer einen anderen Interessenten für das Fahrzeug gefunden hat, der mehr für den Wagen zahlen würde und Sie mit dieser Geschichte vom Unfall abwimmeln will.

Gruß Senatorman

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von Senatorman am 24.01.2010 17:19
Status: Senior (192 Beiträge)
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>Ebay Auktion - PKW hat plötzlich Unfallschaden
Mit dem Hinfahren ist so eine Sache, da dies ca. 1400 km hin und zurück wären. Das Fahrzeug ist jedoch "einzigartig", so dass gefälschte Bilder schlecht möglich sind (im Gutachten sind ja auch Bilder drin). Würde mir denn eine Art Schadenersatz zustehen im Falle, das das Fahrzeug wirklich verunfallt ist oder falls er das Fahrzeug zum Auktionsendpreis einfach nicht übergeben möchte?
MFG Timezone


von Timezone am 24.01.2010 18:46
Status: Praktikant (11 Beiträge)
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>Ebay Auktion - PKW hat plötzlich Unfallschaden
quote:
eine Art Schadenersatz

Was ist denn deiner Meinung "der Schaden".

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"


von guest-12327.06.2010 20:05:23 am 24.01.2010 20:21
Status: Tao (6471 Beiträge)
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>Ebay Auktion - PKW hat plötzlich Unfallschaden
Der Schaden besteht für mich darin, das ich ca. 1500,- Euro oder mehr ausgeben muss, wenn ich mir jetzt ein anderes vergleichbares Fahrzeug kaufe. Die Wahrscheinlichkeit, das ich ein ähnliches Fahrzeug zeitnah noch einmal zu solch einem Preis bekomme ist nahezu Null.

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von Timezone am 24.01.2010 23:26
Status: Praktikant (11 Beiträge)
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>Ebay Auktion - PKW hat plötzlich Unfallschaden
Hallo,

einen Schadenersatz werden Sie kaum erhalten können, wenn das gekaufte Fahrzeug "untergegangen" ist, es sei denn, Sie hätten das explizit vereinbart.

Wenn Sie sichergehen möchten, daß das Fahrzeug nicht einfach anderweitig verkauft wurde, müssen Sie sich den Totalschaden eben glaubhaft nachweisen lassen. Wie Sie das gestalten, ist Ihre Sache.

Falls der Unfall nur vorgetäuscht wurde, um das Fahrzeug letztlich an einen Dritten zu einem höheren Preis verkaufen zu können (und das Fahrzeug inzwischen tatsächlich anderweitig verkauft wurde), dann hätten Sie natürlich einen Schadenersatzanspruch gegen den Käufer.

Gruß Senatorman

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von Senatorman am 25.01.2010 03:16
Status: Senior (192 Beiträge)
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>Ebay Auktion - PKW hat plötzlich Unfallschaden
quote:
einen Schadenersatz werden Sie kaum erhalten können, wenn das gekaufte Fahrzeug "untergegangen" ist

Doch, wenn der VK den Untergang zu vertreten hat.

Man könnte auch an einen Herausgabeanspruch der Versicherungsleistung als stellvertretendes Commodoum denken.

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von Jennifer_A am 25.01.2010 17:53
Status: Unsterblich (994 Beiträge)
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>Ebay Auktion - PKW hat plötzlich Unfallschaden
Schadengutachten sollte für den Hausgebrauch erstmal reichen - auch als Kopie. Man kann ja den Gutachter anrufen und fragen, ob er das Gutachten wirklich verfasst hat. Oder hinfaxen mit der freundlichen Bitte um Verifikation.

Ich denke mal nicht, dass ein Gutachter seinen Ruf ruiniert, um einen eventuellen Betrug zu unterstützen.

Ansonsten ist die grundsätzliche Frage interessant, wer für die Sache haftet, während sie in der Auktion ist: Der Verkäufer sichert mit dem Einstellen in die Auktion der Sache bestimmte Eigenschaften zu, nach denen der Kaufinteressent den Wert beurteilt. Ändert sich während der Auktion der Wert der Sache erheblich müsste eigentlich der Besitzer dafür sorgen, dass die ersteigerte Sache in dem Zustand übergeben wird, in dem sie angeboten wurde. Bei einem Autounfall gibt es gewöhnlich mindestens einen Schadenersatzpflichtigen. In diesem Fall ist der Unfallverursacher dafür verantwortlich, das Fahrzeug in den Zustand zurückzuversetzen, in dem es angeboten wurde und gegebenenfalls die Wertminderung zu berappen. Hat der Verkäufer den Unfall selbst verschuldet - dann wirds freilich spannend!

Ein Unfallschaden ist kein Untergang durch höhere Gewalt!

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"pleindespoir@hotmail.com"


von pleindespoir am 05.02.2010 00:26
Status: Senior (137 Beiträge)
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>Ebay Auktion - PKW hat plötzlich Unfallschaden
quote:
Ansonsten ist die grundsätzliche Frage interessant, wer für die Sache haftet, während sie in der Auktion ist


Der VK haftet für Schäden, die er zu vertreten hat. Er haftet nicht für Schäden, die er nicht zu vertreten hat, etwa wenn eine Meute 1.-Mai-Demonstranten das Auto abfackelt. => §§275, 280 I BGB.

Dank der Formulierung des §280 I BGB trägt der VK die Beweislast dafür, daß er den Schaden nicht zu vertreten hat.

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von Jennifer_A am 05.02.2010 10:41
Status: Unsterblich (994 Beiträge)
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