>Ebay Auktion - PKW hat plötzlich Unfallschaden
Schadengutachten sollte für den Hausgebrauch erstmal reichen - auch als Kopie. Man kann ja den Gutachter anrufen und fragen, ob er das Gutachten wirklich verfasst hat. Oder hinfaxen mit der freundlichen Bitte um Verifikation.
Ich denke mal nicht, dass ein Gutachter seinen Ruf ruiniert, um einen eventuellen Betrug zu unterstützen.
Ansonsten ist die grundsätzliche Frage interessant, wer für die Sache haftet, während sie in der Auktion ist: Der Verkäufer sichert mit dem Einstellen in die Auktion der Sache bestimmte Eigenschaften zu, nach denen der Kaufinteressent den Wert beurteilt. Ändert sich während der Auktion der Wert der Sache erheblich müsste eigentlich der Besitzer dafür sorgen, dass die ersteigerte Sache in dem Zustand übergeben wird, in dem sie angeboten wurde. Bei einem Autounfall gibt es gewöhnlich mindestens einen Schadenersatzpflichtigen. In diesem Fall ist der Unfallverursacher dafür verantwortlich, das Fahrzeug in den Zustand zurückzuversetzen, in dem es angeboten wurde und gegebenenfalls die Wertminderung zu berappen. Hat der Verkäufer den
Unfall selbst verschuldet - dann wirds freilich spannend!
Ein Unfallschaden ist kein Untergang durch höhere Gewalt!
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"pleindespoir@hotmail.com"
von pleindespoir am 05.02.2010 00:26
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