Ebay Artikel Rechte Verkäufer

7. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Daniel09
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)
Ebay Artikel Rechte Verkäufer

Guten Tag, ich habe ein kleines Problem!

Ich (Verkäufer) habe eine Uhr bei eBay verkauft. Bezahlt wurde per Überweisung. (Kein PayPal)

Die Uhr wurde wie beschrieben als "wie neu" bezeichnet (Tatsache).

Die Uhr wurde versichert an dem Käufer via Hermes versandt und bestens und sicher verpackt.

Auf der Uhr wurde extra eine Schutzfolie angebracht um mögliche Schäden zu vermeiden.

Nun mein Problem:

Käufer meldet sich und meint, dass das Display (Glas) beschädigt wäre (Riss) ! Fotos wurden ebanfalls gemacht, jedoch mit der Schutzfolie!

Ich habe sofort bemerkt, dass die Schutzfolie in der Mitte geknickt ist und somit es nur aussehen lässt, als wäre das Display (Glas) beschädigt!

Ich als Verkäufer habe sofort den Käufer gebeten die Schutzfolie abzumachen und es nochmal zu prüfen! Der Käufer ignoriet meine Bitte! Er wolle die Uhr zurückschicken und ich solle den Kaufpreis + Seine Portokosten zurückerstatten!!!

(Ich habe bereits 10 Euro Gebühren an ebay zahlen müssen!)

Was soll ich tun! Ich bin mir sicher, dass der Käufer die Uhr nicht schön findet und behauptet die Uhr wäre nicht wie beschrieben! Allein das die Schutzfolie nicht abgemacht wurde!

Danke

-- Editier von Daniel09 am 07.04.2015 15:39

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17012 Beiträge, 5896x hilfreich)

War die Ware beim Versand nachweislich in Ordnung? Hast du die Uhr gemäß den Verpackungsrichtlinien von Hermes verpackt?
Wenn beides mit "ja" beantwortet werden kann, dann ist die Welt für dich in Ordnung. Dem K mitteilen, dass die Uhr beim Versand in Ordnung war und du keine weitere Konversation mit ihm führen wirst.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Daniel09):
Was soll ich tun!

Fragen enden normal mit einem "?".
Du könntest die Kommunikation mit dem Käufer einstellen, wenn du der Meinung bist, dass du deinen Verpflichtungen einwandfrei nachgekommen bist. Wäre wohl das sinnigste. Wen interessiert das was der Käufer möchte? Warum sollte man sich mit so Leuten beschäftigen?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Daniel09
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank.

Die Uhr war definitiv in einem einwandfreien Zustand und mit/in einer Uhrenbox (selbstverständlich gepolstert) versandt! Die Box wurde ebenfalls verpackt!

Was ist wenn der Käufer die Uhr absichtlich beschädigt?!?

Manche Menschen sind einfach nur ....

-- Editiert von Daniel09 am 07.04.2015 16:40

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Daniel09
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Daniel09):
Was ist wenn der Käufer die Uhr absichtlich beschädigt?!?

Dann ist sie beschädigt.
Spaß beiseite. Ist seine Uhr. Die kann er auch zerstören, wenn will..

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Daniel09
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Was ist wenn der Käufer mir einfach die Uhr zukommen lässt (ohne mein Einverständnis)

a: mit Schaden
b: ohne Schaden

und meint ich solle das Geld zurückerstatten ?!

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120303 Beiträge, 39869x hilfreich)

Wenn der die Uhr jetzt beschädigt, hat man ja noch sein Foto wo diese Beschädigung nicht drauf ist.

Kommunikation einstellen, seine Uhr,sein Problem. Wenn sei ihm nicht mehr gefällt, soll er sie doch bei eBay verkaufen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

selbst wenn die Uhr uf dem Versandweg kaputtgegangen sein sollte, du die Verpackungsrichtlinien befolgt hast, dann ist auch das das Problem des K, denn er trägt ja das Versandrisiko...

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Daniel09
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 6x hilfreich)

Der Käufer hat mir eine SendungsNr mitgeteilt, die Uhr ist also auf dem Weg zu mir!

Ich weiß nicht was ich machen soll! Die Uhr entgegennehmen? Paket öffnen und mich überzeugen, ob die Uhr beschädigt wurde?

Fragen über Fragen!

Danke

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Daniel09):
Was ist wenn der Käufer mir einfach die Uhr zukommen lässt

Uhr annhemen oder Annahme verweigern

Zitat (von Daniel09):
und meint ich solle das Geld zurückerstatten ?!

Es gibt auch Menschen die der Meinung sind, dass Fleisch essen unter Strafe gestellt werden soll..
Egal ob du die Uhr annimmst oder nicht. Es entsteht dadurch erst einmal keine Pflicht zur Rückerstattung des Geldes.

Zitat (von Daniel09):
Ich weiß nicht was ich machen soll!

NIX das hat man dir doch gerade mehrfach erklärt

Zitat (von Daniel09):
Die Uhr entgegennehmen?/quote]
Kannst du tun - kannst du aber auch lassen

[
Zitat (von Daniel09):
Paket öffnen und mich überzeugen, ob die Uhr beschädigt wurde?

Diese Erkenntnis bringt dich 0 weiter

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17012 Beiträge, 5896x hilfreich)

Ich würde die Uhr annehmen, einfach nur um sie mir ansehen was damit los ist (bin halt neugierig) und diese dann zur Herausgabe bereithalten. Wenn der K diese zurück haben möchte, dann soll er dir halt das Geld für den erneuten Versand überweisen (dies solltest du ihm dann aber natürlich auch mitteilen).

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

(Ich sehe gerade mein quoting ist durcheinandergeraten :sad:

Zitat (von micbu):
(bin halt neugierig)

Du neugieriger Kerl ;)

Signatur:

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