Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer

Ebay: Anbieter will Transaktion rückgängig machen

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

764 Aufrufe

Ebay: Anbieter will Transaktion rückgängig machen

Guten Tag!

Ich habe vor zwei Wochen einen Artikel bei einem gewerblichen Anbieter gesehen und sofort gekauft sowie bezahlt.
Zwischnezeitlich hat der Anbieter den Artikel auch als "verschickt markiert" und er ist noch immer als "sofort lieferbar" ausgewiesen. Heute habe ich eine Nachricht von diesem Anbieter bekommen: "Der Hersteller hat uns leider zu spät mitgeteilt, dass der Artikel ... nicht mehr lieferbar ist, bzw auf unbestimmte Zeit nicht verfügbar ist.".
Gleichzeitig sehe ich auf der Artikelseite, dass der Artikelpreis jetzt um über 200% gestiegen ist, der Artikel aber immer noch "sofort lieferbar" ist.

Zwar habe ich mein Geld sofort erstattet bekommen, aber ich würde natürlich viel lieber den Artikel erhalten und das möglichst schnell.
Kann ich darauf bestehen, dass mir der Käufer den gekauften Artikel auch liefert? Sind seine angegebenen Gründe überhaupt zulässig, einen Kaufvertrag aufzulösen?

Danke für eure Antworten!


von smoother am 23.06.2011 13:46
Status: Praktikant (16 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Ebay: Anbieter will Transaktion rückgängig machen
Hallo,

hattest du der Rückgängigmachung denn überhaupt zugestimmt?

Wenn nicht, teile dem VK mit, dass du weiterhin auf die von dir erworbene Ware bestehst. Überweise das Geld dann nochmal...

-----------------
""


von lesen-denken-handeln am 23.06.2011 15:00
Status: Unsterblich (1237 Beiträge)
Userwertung:  3,7  (von 34 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Ebay: Anbieter will Transaktion rückgängig machen
quote:
Kann ich darauf bestehen, dass mir der Käufer den gekauften Artikel auch liefert? Sind seine angegebenen Gründe überhaupt zulässig, einen Kaufvertrag aufzulösen?

Du solltest dir das Kleingedruckte des Online Shops anschauen, wann kommt demnach ein KV zustande?

Manchmal erst mit Lieferung der Ware.

Nachtrag: Ich sehe gerade "ebay"

Dann ist es verbindlich so, daß mit deinem Mausklick ein KV zustande kam, auch beim Sofortkauf. VK muss liefern.

-----------------
""

-- Editiert am 23.06.2011 15:08


von flawless am 23.06.2011 15:05
Status: Tao (6248 Beiträge)
Userwertung:  3,2  (von 167 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Ebay: Anbieter will Transaktion rückgängig machen
Okay, da die Frist noch nicht abgelaufen war, habe ich das Abbrechen der Transaktion abgelehnt.

Wenn der Verkäufer aber innerhalb einer angemessenen Frist nicht liefert, darf ich dann den Artikel anderswo erwerben und ihm die Differenz in Rechnung stellen?


von smoother am 23.06.2011 15:28
Status: Praktikant (16 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Ebay: Anbieter will Transaktion rückgängig machen
Du müsstest dem VK aber erstmal eine Frist setzen, vorzugsweise in schriftlicher Form als Einschreiben gesendet...

-----------------
""


von lesen-denken-handeln am 23.06.2011 15:29
Status: Unsterblich (1237 Beiträge)
Userwertung:  3,7  (von 34 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Ebay: Anbieter will Transaktion rückgängig machen
Update:
Ich habe dem Abbruch der Transaktion widersprochen und das Geld am Freitag erneut überwiesen. Darüberhinaus habe ich dem Händler über eBay eine Nachricht zukommen lassen, dass er mir innerhalb einer gewissen Frist den Artikel gemäß Kaufvertrag schickt. Ansonsten werde ich ihm den Differenzbetrag (nachdem ich den Artikel anderswo erworben habe) in Rechnung stellen.
Heute wurde mir das Geld über Paypal und ohne weitere Nachricht zurückerstattet. Im Verkäuferprofil häufen sich die negativen Beschwerden der insgesamt über Käufer dieses Artikels, denen es jetzt genauso ergeht wie mir.

Da der Verkäufer auf sturr schaltet und sämtliche Kommunikation ignoriert stellt sich für mich natürlich jetzt die Frage nach dem weiteren Vorgehen.
Ich weiß das ich und die anderen Käufer im Recht sind, doch wie kann man dieses Recht auch durchsetzen?

Ebay, Anwalt,.... ?!

-----------------
""


von smoother am 27.06.2011 15:53
Status: Praktikant (16 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Ebay: Anbieter will Transaktion rückgängig machen
quote:
Ich weiß das ich und die anderen Käufer im Recht sind, doch wie kann man dieses Recht auch durchsetzen?

Ebay, Anwalt,.... ?!


Das klingt so, als ob der VK "abgesoffen" ist. Da solltest du, Recht hin oder her, das Risiko bedenken, daß bei dem schlicht nichts zu holen ist.

Sonst "zahlst" du ein teures Urteil, mit dem du a.E. nichts anfangen kannst.

Immerhin, du hast dein Geld wieder, das ist ja schon mal was.

-----------------
""


von flawless am 27.06.2011 16:35
Status: Tao (6248 Beiträge)
Userwertung:  3,2  (von 167 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Ebay: Anbieter will Transaktion rückgängig machen
Okay, Danke. Werde aber mal bei eBay nachfragen warum die solch unseriösen Geschäftemacher auf ihre Plattform lassen.

Es bleibt mir hier also nichts anderes mehr übrig als eine WARNUNG vor *memoryking* auf Ebay und insbesondere vor Herrn Diemar Ring selbst auszusprechen. KAUFT WOANDERS!

Und ich glaube mal nicht das es dem Herrn gerade finanziell schlecht geht: http://de-de.facebook.com/people/Ding-Dong/1288844035
Gut, dass nicht alle Ferrari-Fahrer so dreiste Geschäftsmänner sind

-----------------
""


von smoother am 27.06.2011 22:14
Status: Praktikant (16 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!



Online Rechtsberatung Internetauktionen
Anwälte antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-anwalt.de

Rechtshop - Rechtsberatung zum Festpreis
Über 300 Beratungsprodukte die
Ihnen sofort helfen können!
123recht.net Rechtshop

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
Antwort schreiben


123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97916
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online