Ebay - Aktion - Betrug ?

21. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
ChrisBro86
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)
Ebay - Aktion - Betrug ?

Ich fasse mich mal kurz, damit nicht alle so viel lesen müssen.

- Ebay Aktion gestern gewonnen gebraucht 1709€, Neupreis 9135€
- Verkäufer angeschrieben, ob man noch original Fotos haben könnte ( war nur das Foto von der Firma drin )
- Verkäufer antwortet in schlechten deutsch: Kein Handy oder Kamera vorhanden.
- Verkäufer angeschrieben, ob man die Sache abholen könnte.
- Verkäufer antwortet, das würde nicht gehen, da er viel mit dem LKW unterwegs ist.
- Naja, irgendwie klingelt da schon bei mir was.
- Dann kommt noch eine Mail: Bitte überweisen Sie das Geld, ich brauche das Geld für meine Tochter, da diese eine OP braucht.
- da Klingelt es schon ganz dolle.

Da haben wir ein paar Punkte:

- sehr schlechte Grammatik und Rechtschreibung.
- keine original Bilder
- keine Abholung
- Geld für die OP der Tochter ?

Jetzt mal die Frage, da der Preis für mich ein echtes Schnäppchen wäre.
Kann man das irgendwie regeln ?
Ich habe jetzt nicht so die Lust 1700€ an so eine Person zu überweisen und dann ist das Geld weg.
Ja, man könnte das Geld einklagen, aber wo nichts zu holen ist?

Problem bei eBay und Co?

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Kann man das irgendwie regeln ?
Das musst du mit dem VK regeln!

Zitat:
- sehr schlechte Grammatik und Rechtschreibung.
Sorry,aber dies ist schon fast rasistisches Denken!!! Gramattik oder Rechtschreibung haben rein gar nichts mit Betrug oder Betrugsversuch zu tun!!!

Zitat:
- keine Abholung
Stand das im Angebot drin? Wenn nicht, dann ist auch eine Abholung möglich, nur wird sich da wohl schwer ein termin finden lassen.

Zitat:
- Verkäufer angeschrieben, ob man noch original Fotos haben könnte
Vor oder nach Ende der Auktion? Wenn nach dem Ende, dan würde ich mir auch keine Mühe mehr machen und noch Fotos etc machen, denn dann ist der KV schon fesst.


Meine Meinung, eher den Kauf lassen, wenn man nicht abholen kann,ganz einfach...

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#2
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

http://www.ebay.de/gds/Selbstabholung-ist-immer-moeglich-Gerichtsurteil-/10000000002814919/g.html

Zwar nur Amstgericht, wäre aber ein Ansatz. Dass keinerlei Möglichkeit bestehen soll, ein Foto des Gegenstandes zu machen, ist ziemlich lächerlich. Dass es im ganzen Bekanntenkreis niemanden mit einem Handy geben soll, ist etwas arg weltfremd. Ich würde das Geld nicht überweisen, bevor nicht ein Nachweis da ist, dass der Artikel wirklich existiert.

Ich würde da vielleicht vorschlagen, einen Treuhandservice zu nutzen und die Zahlung der Treuhandgebühren (dürfte so 1% der Kaufsumme sein) zu übernehmen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HaVic
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Wie ich verstehe, hast Du noch nicht bezahlt und der Verkäufer bietet auch nicht PayPal als Zahlungsmethode an? Hat der Verkäufer gute Bewertungen? Ist der Verkäufer als privat oder gewerblich aufgeführt? In jedem Fall würde ich auf Selbstabholung bestehen, wenn er dies als Möglichkeit angegeben hat, weil du ja dann die Ware sehen kannst. Ansonsten kannst du auch den Kundenservice von eBay kontaktieren und fragen, ob Du abgesichert bist. Wenn alle Stricke reissen, würde ich eBay kontaktieren, um vom Kauf zurückzutreten, da Betrugsverdacht besteht. Es kann ja wirklich sein, dass er das Geld dringend braucht und sich deshalb vom Artikel zum günstigen Preis trennt. Ich kann deine Bedenken jedoch gut verstehen.

-- Editiert von Hannah Krause am 21.03.2015 21:50

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
bietet auch nicht PayPal als Zahlungsmethode an?
Was man Allgemein nur JEDEM VK raten kann!!!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Ich würde mir hier gar keine große Mühe machen, auf Abholung bestehen, dem VK hier einfach großzügigen Spielraum bei der Benennung eines Abholtermin gewähren und danach vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz geltend machen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat:
In jedem Fall würde ich auf Selbstabholung bestehen, wenn er dies als Möglichkeit angegeben hat

Man kann auf Selbstabholung bestehen, solange diese nicht explizit ausgeschlossen. Wie oben erwähnt ist das meines Wissens nur AG-Rechtsprechung, das ist aber mehr als der VK an Gegenargumenten in der Hand hat.

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#7
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

Das erwähnte Urteil hilft hier überhaupt nicht weiter. In dem zugrunde liegendem Fall wurde der Kaufpreis vorab per Überweisung bezahlt. In diesem Fall hat der Käufer lt. Gericht die Möglichkeit, auf Abholung zu bestehen, wenn sie nicht explizit ausgeschlossen wurde.

Also kann der TE den Kaufpreis per Überweisung bezahlen und dann, wenn er es wünscht, den Artikel abholen. Ist aber wohl auch nicht in seinem Sinne.

Aber so etwas muss man sich doch überlegen, bevor man € 1.709 auf einen Artikel bietet.

Fakt ist. Nach Abschluss des Kaufvertrages kann er nun weder auf Zahlung per Paypal, noch auf irgendwelchen zusätzlichen Fotos bestehen.

Er kann natürlich versuchen die Sache auszusitzen, aber das könnte auch nach hinten losgehen.

Und Ebay kontaktieren um vom Verkauf zurücktreten zu können ist ein schlechter Rat. Ebay hat hier keinerlei Befugnisse, einen rechtsgültigen Kaufvertrag aufzulösen.

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#8
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Das erwähnte Urteil hilft hier überhaupt nicht weiter.


Doch, tut es.

Zitat:
In dem zugrunde liegendem Fall wurde der Kaufpreis vorab per Überweisung bezahlt. In diesem Fall hat der Käufer lt. Gericht die Möglichkeit, auf Abholung zu bestehen, wenn sie nicht explizit ausgeschlossen wurde.


Nein. Das Urteil des AG ist in diesem Punkt völlig unabhängig von der Bezahlmethode.

Daß eine Abholung dann möglich ist, wenn sie nicht explizit ausgeschlossen wurde, ergibt sich schon aus dem Gesetz (Leistungsort).

Wie es mit der Bezahlung aussieht, muß man entweder aus den Vertragsbedingungen (wurde "Überweisung" verlangt?) und ansonsten aus dem Gesetz (Zug um Zug) entnehmen.

Deinen weiteren Ausführungen ist hingegen vollumfänglich zuzustimmen. :)

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

Zitat (von JenAn):
Nein. Das Urteil des AG ist in diesem Punkt völlig unabhängig von der Bezahlmethode.


Sehe ich anders. Hier wurde von einem AG ein Fall behandelt, in dem der gekaufte Artikel bei einer Internetauktion per Vorauskasse durch Überweisung bezahlt wurde und der Käufer den Artikel abholen wollte. Ist sicherlich eher selten, aber hier ging es dem Käufer wohl darum, die Versandkosten zu sparen.

Und wenn ich richtig informiert bin hat Ebay seine AGB's vor 2 Jahren dahingehend geändert, dass automatisch Vorauskasse vereinbart ist.

Von daher kann der Käufer natürlich auf Abholung bestehen, wenn diese nich im auktionstext ausgeschlossen wurde, aber eben nicht auf Barzahlung bei Abholung. Und im Fall hier geht es dem Käufer ja nicht darum, Versandkosten zu sparen sondern um die Barzahlung bei Abholung. von daher bleibe ich dabei, das angesprochene Urteil hilft hier nicht weiter.



1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Und wenn ich richtig informiert bin hat Ebay seine AGB's vor 2 Jahren dahingehend geändert, dass automatisch Vorauskasse vereinbart ist.


Ich habe mich gerade noch mal durch alle AGB und "Grundsätze" und "Richtlinien" und Schießmichtot gewühlt - ich finde nichts zu "automatisch vereinbart" bei Zahlungsmethoden. Ist nichts angegeben, ist auch nichts vereinbart und ich sehe nicht, wieso der VK dann bei Abholung trotzdem auf Vorabüberweisung bestehen kann.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Ich persönlich finde es unmöglich wenn nach einer Auktion mit einmal zweifel auf kommen.
Der TE hat geboten und letztendlich als höchst bietender den Zuschlag erhalten. Somit ist er verpflichtet den Artikel auch zu kaufen. Wie die Zahlung und der Versand zu erfolgen hat stand ja im Angebot schon drinnen.
Jetzt im nachhinein zu versuchen Gesetzeslücke zu finden, bzw. sich per Forum kundig zu machen wie man aus dieser Situation raus kommt ist nicht fair dem Verkäufer gegenüber.

Zitat:
Ich habe jetzt nicht so die Lust 1700€ an so eine Person zu überweisen

Der Verkäufer hat sicherlich auch keine Lust, falls er das von Dir lesen würde, die Ware an dich zu versenden.
Aber egal dann könntest du ja einen neuen Thread auf machen.
mit der Überschrift: " schlecht sprech Deutsch sendet Schnäppchen nicht vor Zahlungseingang, abholen darf ich nicht"!

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
sbsdh
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 55x hilfreich)

Also wenn man bei einen Privatanbieter einen Artikel, der für 1700 Euro gekauft wurde und einen ca. Wert von 9000 Euro hat, diesen nicht vor Ort abholen kann - würde ich zu 95 % von Betrug durch den Verkäufer ausgehen.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Verstehe ich nicht. Wenn es nicht sich um "Sofortkauf" handelt (und dafür wäre "1709 EUR" sehr ungewöhnlich), hat der VK doch gar nicht in der Hand, ob am Ende ein "Schnäppchen" herauskommt. Ihm nur deswegen Betrugsabsichten zu unterstellen, weil die Ware keinen hohen Endpreis erzielt hat, ist schon etwas sehr weit hergeholt.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

Zitat (von ChrisBro86):
- eBay Aktion gestern gewonnen gebraucht 1709€, Neupreis 9135€


Ich denke der TE meint hier Auktion, nicht Aktion. Denn bei einem Sofortkauf kann man ja nicht von "gewonnen" sprechen.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
ChrisBro86
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja es war eine Auktion.
Was mich wie gesagt besonders stuzig macht, ist das er das Geld für eine OP seiner Tochter braucht.
Und er keine Fotos machen kann, weil er und keiner seiner Freunde und Bekannten ein Handy besitzt laut seiner Aussage.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Es hat dich doch bei der Auktion selbst auch nicht gestört, daß nicht mehr Fotos drin waren.
Nach dem Kauf noch einseitig Bedingungen zu stellen ("mach Fotos, sonst vertraue ich dir nicht und kann deswegen vom Vertrag zurücktreten") funktioniert nicht.

Zitat:
Was mich wie gesagt besonders stuzig macht, ist das er das Geld für eine OP seiner Tochter braucht


Warum? Daß Leute ihre Sachen verkaufen, weil sie Geld brauchen, ist doch fast genau so üblich wie "kann ich nicht mehr gebrauchen".

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
ChrisBro86
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Seit wann muss man Geld für eine OP bei Kindern bezahlen ?
Klingt sehr merkwürdig. Habe jetzt Fotos bekommen...
Eins von einem ganz anderen Model und eins aus dem Internet was garnicht von dem Verkäufer kommen kann.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Seit wann muss man Geld für eine OP bei Kindern bezahlen ?


Wenn man das bei einem Spezialisten in den USA macht und die Krankenkasse das nicht trägt zum Beispiel.
Es ist doch völlig hupe, ob der VK das Geld braucht, weil er sich besaufen will oder Schulden bei der Mafia hat oder er es Unicef spenden will.

Zitat:
Eins von einem ganz anderen Model und eins aus dem Internet was garnicht von dem Verkäufer kommen kann.


Man steckt nicht drin. Vielleicht ist er ein Betrüger, vielleicht braucht er auch nur dringend endlich das Geld aus dem von dir eingegangenen Vertrag und versteht nicht, was du noch von ihm willst außer "mehr Bilder", und weil er keine machen kann, schickt er dir andere.
Du kannst das Risiko eingehen, den Vertrag nicht zu erfüllen, dazu kann dir aber niemand seriös raten. Vielleicht verhinderst du so einen Betrug, vielleicht wirst du auch auf Zahlung verklagt und es wird richtig teuer.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
ChrisBro86
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich habe keine Ware bekommen also kann er schlecht das Geld von mir fordern.
Wenn ich die Ware habe kann er gerne das Geld von mir haben.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat:
Ich habe keine Ware bekommen also kann er schlecht das Geld von mir fordern.

Doch kann er.
Er könnte es sogar erfolgreich einklagen.



Zitat:
Wenn ich die Ware habe kann er gerne das Geld von mir haben.

"Vorkasse" funktioniert anderes herum.
Auserdem, warum sollte er Dir mehr vertrauen als Du ihm?



Man muss sich entscheiden, entweder das Risiko eingehen das man auf Zahlung verklagt wird oder das Risiko eingehen, das man einem Betrug aufgessen ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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