quote:Nö, das zeigt erst mal nur, daß man eine Strafanzeige erstattet hat. Ob das dann auch seine Richtigkeit hat, ist damit nicht ausgesagt.Außerdem steht im Thread nirgends, daß der TE seine Ex angezeigt hat. Zumal hier wohl auch gar keine Straftat vorliegt. Betrug fällt schon mal weg, wo sollte der sein? (Außer die Ex hatte auch noch ihr Konto angegeben und wollte so Geld kassieren für Ware, die sie nicht liefern konnte. Wenn ihre Absicht aber nur war, dem TE eins auszuwischen, ist kein Betrug zu erkennen.) Das "Hacken" ist auch nicht strafbar, wenn die Ex das Passwort vom TE hatte.
Das Aktenzeichen der Polizei zeigt das man selber betrogen wurde
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