>Ebay Account gehackt
Hallo,
rein rechtl. gesehen ist m. M. n. ein
Kaufvertrag gem
§ 433 BGB zustande gekommen. Vertragspartner bis du und der Käufer.
Nun stellt sich die Frage, ob du vom Kauf diesen anfechten kannst. Kannst du durch Belege, Flugtickets etc. beweisen, dass zu zum Tatzeitpunkt im
Urlaub warst?
Wobei sich hier auch wieder die Frage stellt (der Käufer dir was unterstellt), du hättest vom
Urlaub aus die Auktion gestartet... Hier wäre interessant zu wissen ob
eBay die IP-Adresse speichert und man so den Ort der Einstellung herausfinden kann.
Gemäß den
eBay AGB und dem gesunden Menschenverstand
§ 2 Nr. 7
quote:
Mitglieder müssen ihr Passwort geheim halten und den Zugang zu ihrem Mitgliedskonto sorgfältig sichern. Mitglieder sind verpflichtet, eBay umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Mitgliedskonto von Dritten missbraucht wurde.
sollte man niemals seine Passwörter zur Verfügung stellen.
Es muss dir nachgewiesen werden, dass du fahrlässig gehandelt hast. Hier wäre zu prüfen ob leichte oder grobe Fahrlässigkeit (anbringen des Passworts am Monitor) vorliegt.
Bei grober Fahrlässigkeit hättest du einen Account Mißbrauch billigend in Kauf genommen und müsstet m. M. n. für das entstandene Problem komplett gerade stehen.
Lass dich hierzu am besten mal anwaltlich beraten.
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"Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel
"
-- Editiert am 02.09.2010 08:15
von jurafrog am 02.09.2010 08:12
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