Ebay & Abmahnung Schalke 04 und Vertragsstrafe

9. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
PeterBe123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Ebay & Abmahnung Schalke 04 und Vertragsstrafe

Hiermit einige Informationen bezüglich des von mir recherchierten „Schalke Ebay Skandals" bezüglich der Abmahnungen durch Schalke 04 durch den Eintrittskartenverkauf bei Ebay.

Dies wurde hier im Forum schon sehr oft thematisiert.

Auch wenn der Weiterverkauf von Eintrittskarten, egal zu welchem Preis, von Bundesligavereinen oder Konzertveranstaltern nicht gerne gesehen wird, haben dutzende Gerichtsurteile und allerhöchste Rechtsprechung dies für rechtmäßig erklärt und AGBs von Vereinen wie Schalke 04 mit Vertragsstrafen als unwirksam erachtet. Die Abmahnung durch Schalke 04 ist unwirksam und dem ist sich Schalke 04 auch bewusst, so dass kein Fall bekannt ist, dass Abmahnungen weiter verfolgt wurden.

Es kann nur dringendst davon abgeraten werden diese Abmahnung zu unterschreiben.

Zurück zu Ebay: Ebay ermöglicht den Weiterverkauf von solchen Karten und als Ebay-Kunde konnte man davon ausgehen, dass Ebay die Rechtsprechung, die sich ja auch primär auf Ebay-Auktionen stützt, teilt und hier nicht konform mit den Veranstaltern ist. Dies belegen zahlreiche Aussagen aus den letzten 15 Jahren durch Ebay. Demzufolge werden wöchentlich tausende Eintrittskarten über Ebay versteigert und Verkäufer wiegen sich in Sicherheit, dass ihre Daten bei Ebay sicher und geschützt sind.

Möglichkeiten dass Vereine entsprechend Auktionen zuordnen können sind nach allgemeiner Auffassung nur dann gegeben, wenn der Verkäufer nachvollziehbare Angaben in der Auktion (z.B. Foto der Eintrittskarte) hat oder Markenschutzrechtsverletzungen begeht wie z.B. durch die Verwendung von Logos. Davor warnt Ebay aber auch bei der Einstellung von Auktionen.

**Schalke 04 hat nach Recherchen aber im Gegensatz zu allen anderen Vereinen die Möglichkeit die Adresse des Verkäufers zu erfahren **

Nach ausgiebiger Recherche ist kein Fall bekannt, dass außer Schalke 04 ein anderer Verein oder Veranstalter bei Ebay Auktionen Zugriff auf die Mitgliedsdaten des Verkäufers hat. Etliche agieren aber durchaus mit Sperren, wenn der Verkäufer sich in den Auktionsdaten wie angesprochen „verrät". Demzufolge ist auch davon auszugehen, dass jeder dieser Veranstalter die gleichen Möglichkeiten wie Schalke 04 nutzen würde.

In meinem Fall (Verkauf einer übrigen Eintrittskarte mit 5€ über Nennwert, keine Markenschutzverletzungen) wurde vom Ebay Telefonsupport bestätigt, dass die Daten an Schalke 04 weitergegeben wurden mit dem O-Ton „Solche Auktionen wollen wir bei Ebay auch nicht haben." Auf meine schriftliche Beschwerde folgte keine Antwort, dagegen aber die Sperre des Accounts als unzuverlässiger Verkäufer (Ja, diese Auktion musste ich als Verkäufer dann im Nachhinein durch die Kartensperre abbrechen). Es sind ebenfalls einige weitere Fälle bekannt, bei denen Ebay nachweisbar die Daten an Schalke 04 weitergegeben hat. Es ist daher davon auszugehen, dass Schalke 04 auch bei allen anderen berichteten Abmahnungen Daten durch Ebay direkt erhält.

Es ist zu vermuten dass Schalke 04 entweder mit Ebay eine besondere Vereinbarung hat und/oder am VERI-Programm von Ebay teilnimmt, welches entsprechende Möglichkeiten bietet wenn gewerbliche Schutzrechte (z.B. Patente, Marken), Urheber- und Leistungsschutzrechte oder sonstige immaterielle Rechte durch Angebote auf dem eBay-Marktplatz verletzt werden.

Da in Deutschland wie bereits angemerkt in allen und in allerhöchster Rechtsprechung (BGH) der private Weiterverkauf von Eintrittskarten, egal zu welchem Preis, eindeutig gestattet wurde und ein Weiterveräußerungsverbot in AGB für unwirksam erklärt wurde, kann hier das VERI-Programm nicht greifen. Aus meiner Sicht wäre dies ein ganz klarer Missbrauch dieses Systems unter bester Kenntnis von Ebay und ein absoluter Skandal.

Es handelt sich daher nach meiner Auffassung um einen Missbrauch des Datenschutzes von Ebay an Schalke 04 mit der offenen Frage, warum dies ausschließlich nur Schalke 04 zugesteht.

Ebay lässt auch sämtliche Verkäufer von Schalke-Tickets ins offene Messer laufen. Es ist sogar als Kategorie auswählbar „Bundesliga" und in den Details Schalke 04. Wenn alles seine Ordnung hätte, wovon ich aber in keiner Weise ausgehe, wäre hier eine Warnmeldung angebracht. Die Verkäufer gehen bindende Kaufverträge ein, die sie durch die Sperre von Schalke 04 nicht erfüllen können, mit allen rechtlichen Konsequenzen und Erfüllungspflichten bei Ebay.

Ebay Kleinanzeigen: Die Vermutung dass Schalke 04 eine besondere Vereinbarung mit Ebay haben muss zeigt Ebay Kleinanzeigen. Anzeigen die (auch mit Formulierungen wie „Originalpreis") Schalke 04 Heimspiel-Karten verkaufen oder auch suchen werden in der Regel die Prüfung nicht bestehen. Eine Suche nach Schalke 04 Karten in der Rubrik „Eintrittskarten" bringt am 9.2. 141 Findungen, wovon bis auf 2-3 Ausnahmen alles Kartenangebote für Auswärtsspiele sind. Eintrittskarten von anderen Vereinen dürfen angeboten werden, von Schalke 04 Heimspielen nicht. Die Vorgehensweise ist insofern widersprüchlich, da beim „normalen Ebay" solche Auktionen anhand der Recherchen durchgängig zugelassen werden, mit dem Ergebnis der Datenweitergabe an Schalke 04.

Da die Abmahn-Vorgehensweise von Schalke 04 seit Jahren bekannt ist, aber aus meiner Sicht die direkte Weitergabe der Daten von Ebay an Schalke 04 an Ebay so noch nicht thematisiert wurde, mache ich davon in Beiträgen zu dem Thema aufmerksam. Viele Abmahngeschädigte werden über Recherche in Google auch auf diese Beiträge stoßen.

Jedem ist dringend angeraten zusätzlich rechtliche Schritte einzuleiten bis hin zu Beschwerden beim Datenschutzbeauftragten. Es sind keine Vertragsstrafen an Schalke 04 zu bezahlen, sondern von Schalke 04 das Geld für gesperrte Tickets zurück zu erstatten. Die Rechtsprechung ist auf eurer Seite!

Teilt eure Erfahrungen und geht gegen Ebay/Schalke 04 entsprechend vor!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Ich verstehe einfach nicht, warum man seine Tickets, wenn man den welche übrig hat und es nicht darauf angelegt hat, welche übrig zu haben, zum Festpreis bei eBay reinstellt.
Dann läuft man doch nicht Gefahr, dass diese versehentlich teurer rausgehen, als erwartet.
Und als Festpreis setzt man natürlich den Preis, dass es für einen selbst Kostenneutral ist.
Ach so, man will gewinn machen. Dann sollte man sich mal überlegen, wie man es selbst fände, würde der Fußballklub die eigenen Eintrittskarten versteigern.




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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Ebay ermöglicht den Weiterverkauf von solchen Karten und als Ebay-Kunde konnte man davon ausgehen, dass Ebay die Rechtsprechung, die sich ja auch primär auf Ebay-Auktionen stützt, teilt und hier nicht konform mit den Veranstaltern ist.


Die Logik verstehe ich nicht. Warum sollte eBay sich bei 123.456.789 verschiedenen Anbietern (von Schalke über FC Barcelona bis zum Hundezüchterverein Posemuckel) vergewissern, ob ausgerechnet deren Karten mit einem "Verkaufsverbot" (dessen Durchsetzbarkeit mal dahingestellt sein mag) versehen sind?
Das Argument "weil eBay den Verkauf nicht unterbindet, kann auch keine Regelung zur Verkaufseinschränkung seitens des Vereins bestehen" ist ja nun reichlich naiv.

quote:
Wenn alles seine Ordnung hätte, wovon ich aber in keiner Weise ausgehe, wäre hier eine Warnmeldung angebracht.


eBay hat nun wirklich besseres zu tun als sich in 1000+ Kategorien um die persönlichen Vertragsgestaltungen einzelner Firmen zu kümmern und darum, ob diese nun berechtigt oder unberechtigt abmahnen.

quote:
Die Verkäufer gehen bindende Kaufverträge ein, die sie durch die Sperre von Schalke 04 nicht erfüllen können, mit allen rechtlichen Konsequenzen und Erfüllungspflichten bei Ebay.


Und das ist außerhalb von eBay genau so. Warum beschwerst du dich nicht, daß auch in Fanforum XY oder auf dem Flohmarkt oder draußen auf der Straße niemand die Verkäufer darauf hinweist, daß Schalke so abmahnfreudig ist?

quote:
in allerhöchster Rechtsprechung (BGH) der private Weiterverkauf von Eintrittskarten, egal zu welchem Preis, eindeutig gestattet wurde und ein Weiterveräußerungsverbot in AGB für unwirksam erklärt wurde


Das ist so pauschal *falsch*. Ich habe auch kein Verständnis dafür, daß hier mit dem Brustton der Überzeugung Falsches herumposaunt wird (in einem extra dafür eröffneten Thread, also ist meine Kritik berechtigt), das Dritte ins offene Messer laufen läßt.

Es ist der genaue Einzelfall zu betrachten, s. etwa hier:
http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/zivilrecht/verbraucherrecht-zivilrecht/verkauf-von-tickets-legal-oder-nicht/8930/

"Entgegen häufigen Berichten hat der BGH gerade nicht entschieden, dass der Weiterverkauf durch Privatpersonen grundsätzlich erlaubt ist!
[...]
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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
PeterBe123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

"Die Logik verstehe ich nicht. Warum sollte eBay sich bei 123.456.789 verschiedenen Anbietern (von Schalke über FC Barcelona bis zum Hundezüchterverein Posemuckel) vergewissern, ob ausgerechnet deren Karten mit einem "Verkaufsverbot" (dessen Durchsetzbarkeit mal dahingestellt sein mag) versehen sind?"

Es wird von meiner Seite ja genau das Gegenteil vorgeworfen. Es findet ja genau das genau bei nur einem einzigen Verkäufer statt: Schalke 04

Daher stellt sich die Frage: Warum ausschließlich nur bei diesem Veranstalter?

Und Ebay lässt eben sehr wohl die Verkäufer von solchen Tickets ins offene Messer laufen.

"Das Argument "weil eBay den Verkauf nicht unterbindet, kann auch keine Regelung zur Verkaufseinschränkung seitens des Vereins bestehen" ist ja nun reichlich naiv."

Wo wurde das behauptet?? Auch hier im Gegentei: Ebay unterbindet dies - und zwar im Nachhinein in Zusammenarbeit mit Schalke 04.

Es geht hier überwiegend an die Weitergabe der Angebotsdaten von Ebay an Schalke 04. Und das ist ein handfester Skandal.

Zur Rechtsprechung: Das ist aus meiner Sicht schon so eindeutig, dass Ebay in keiner Weise einem einzigen Veranstalter die Möglichkeit einräumen darf, Mitgliedsdaten einzusehen.

In der Kategorie Tickets - Sport - Fußball gibt es derzeit knapp 500 Auktionen mit einem offenen Preis nach oben. Übrigens werden sehr viele Karten auch unter Originalpreis verkauft, was eine pauschale Behauptung "Festpreis einstellen" auch widerspricht, da der Verkäufer dann einen sinnvollen Marktpreis kennen muss.

Es geht hier aber rein um die Frage, wieso Schalke 04 als einziger Verein der Bundesliga Daten von Verkäufern über Ebay erhält. Irgendwelche Argumente auf Nebenaspekte sind zweitrangig.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Naja, Schalke kann eBay gegenüber ein Berechtigtes Interesse nachweisen, Ihre Daten zu bekommen.
Immerhin ist ja Schalke Inhaber der Marke, welche Sie ja für den Weiterverkauf nutzen müßen.
So und nun hat halt Schalke ein Berechtiges Interesse daran, wirklich zu wissen, ob sie nur beschenkt wurden, oder ob es sich bei Ihrem Account um ein immer wiederkehrenden plötzlichen Verkauf von Tickets handelt.

Weiterhin kann ich Ihen empfehlen, sich mal einen Duden zuzulegen. Denn in diesem Forum sollten eigentlich keine konkrete Fälle besprochen werden.
Also hätte Ihre Frage eher heißen müßen, darf ein Fussballclub F bei einem Internetauktionshaus IA die Daten verlangen.


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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Zur Rechtsprechung: Das ist aus meiner Sicht schon so eindeutig, dass Ebay in keiner Weise einem einzigen Veranstalter die Möglichkeit einräumen darf, Mitgliedsdaten einzusehen.

Du rennst hier quer durch alle denkbaren Beete und wunderst dich, wenn du dabei die teuren Blumen eines Blümchenzüchters zertrampelst.

Begonnen hast du bei einer angeblichen Grundsatzentscheidung des BGH, dass der private Weiterverkauf gestattet sei (natürlich Blödsinn, wie Nina korrekt klargestellt hat) und wirfst nun plötzlich ein Problem aus dem Datenschutz auf.
Du weißt exakt nichts zu den Hintergründen. Vielleicht ist eBay schon einmal von besagtem Club vor Gericht zur Herausgabe der Daten gezwungen worden, nachdem man sich geweigert hatte und genau deswegen, weil eBay sich besseres vorstellen kann als ständig für jeden Einzelfall vor Gericht gezerrt zu werden (was ja kostet), geben sie die Daten nunmehr freiwillig heraus?
Nur eine Vermutung...

Der ursprüngliche Punkt ist doch, dass der BGH doch gerade klargestellt hat, dass Vereine durchaus ein positives Interesse haben dürfen, den Weiterverkauf von Tickets ganz grundsätzlich zu untersagen. Ohne Diskussion. Es gibt hiervon lediglich einige Ausnahmen, die ohne Gewinnerzielungsabsicht im privaten Umfeld angesiedelt sind. Beispiele dafür, was gemeint ist und durchaus auch von den Vereinen erlaubt werden muss, wurden vom BGH auch durchaus benannt.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120078 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Es geht hier überwiegend an die Weitergabe der Angebotsdaten von Ebay an Schalke 04. Und das ist ein handfester Skandal. <hr size=1 noshade>

Nö, das ist das Ergebnis einer handfesten gerichtlichen Verfügung.



Ansonsten, nimm Geld in die Hand und klage gegen getroffnen Entscheidungen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Ansonsten, nimm Geld in die Hand und klage gegen getroffnen Entscheidungen.


Abstrakt klagen gegen die Weitergabe von Informationen über A durch B an C kann der TE sowieso nicht, nur wenn er A ist, kann er das.

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1x Hilfreiche Antwort

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